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Zeitwert Lebensversicherung: Was Sie bei der Kündigung beachten sollten

Geschrieben von: 
Björn Kotzan
Kategorie: 
Veröffentlicht am: 
27. April 2023

Die Familie finanziell abgesichert wissen und gleichzeitig für das Alter sparen – das ist mit einer Lebensversicherung möglich. Doch wird mit einem solchen Vertrag auch eine lange Verpflichtung eingegangen. Und veränderte Lebensumstände, finanzielle Engpässe oder zu hohe Beiträge können dafür sorgen, dass Sparer vorzeitig aus ihrem Vertrag aussteigen wollen; meist nicht ohne finanzielle Nachteile. Denn der Zeitwert einer Lebensversicherung liegt vor allem in den ersten Jahren deutlich unter den einbezahlten Beiträgen. In unserem Ratgeber erklären wir Ihnen, wie sich der Zeit- bzw. Rückkaufswert einer Kapitallebensversicherung zusammensetzt und welche Alternativen Sie zur Kündigung haben.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Das Zinsniveau der Kapitallebensversicherung ist in den letzten Jahren erheblich gesunken. Altverträge werden aber meist noch gut verzinst und können steuerlich begünstigt sein. Solche Verträge sollten nicht gekündigt werden.
  • Der Zeitwert der Lebensversicherung bezeichnet den Rückkaufswert – die Summe, die bei einer Kündigung des Vertrages an den Versicherungsnehmer zurückbezahlt wird.
  • Vor allem in den ersten Jahren liegt der Rückkaufswert unter den einbezahlten Beiträgen und eine Kündigung geht mit finanziellen Verlusten einher.
  • Prüfen Sie Alternativen zur Vertragsaufhebung. Häufig sind eine Beitragsfreistellung, Stundung, Beitragssenkung, Ruhestellung, das Policendarlehen oder der Verkauf an Drittpersonen die besseren Optionen.

1. Die Lebensversicherung als Hinterbliebenenschutz und Altersvorsorge

Die Lebensversicherung sichert im Falle des Ablebens die Hinterbliebenen finanziell ab. Sie kann aber auch eine Kombination aus Hinterbliebenenabsicherung und privater Altersvorsorge sein. Denn bei der klassischen Kapitallebensversicherung erhalten die Angehörigen eine Kapitalleistung, wenn die versicherte Person verstirbt. Erreicht diese hingegen das vereinbarte Ablaufdatum, erhält der Versicherungsnehmer das im Vertrag angesparte Guthaben. Die Auszahlung kann als Kapitalzahlung oder als Rente erfolgen.

Ob die Lebensversicherung den Todesfallschutz mit der Altersvorsorge kombiniert oder eine reine Hinterbliebenenabsicherung darstellt, ist von dem gewählten Produkt abhängig.

Arten von Lebensversicherungen

RisikolebensversicherungKapitallebensversicherung
Reiner Todesfallschutz. Leistung erfolgt, wenn die versicherte Person verstirbt als Kapitalzahlung.Kombination aus Todesfallschutz und Altersvorsorge. Leistet bei Tod der versicherten Person sowie im Erlebensfall in Form einer Rente oder Kapitalauszahlung.
Geeignet für die Absicherung von - Familien - Darlehen - GeschäftspartnernGeeignet für die Absicherung von - Familien - Darlehen - Geschäftspartnern und zum Aufbau einer Altersvorsorge

Hinweis: Bei einer Risikolebensversicherung besteht der Beitrag nur aus dem Risikoanteil. Aus diesem Grund gibt es bei der Kündigung dieser Versicherungsform keinen Rückkaufswert. Im folgenden Artikel wird daher nur die Kapitallebensversicherung behandelt, die neben dem Risikobeitrag auch einen Sparanteil enthält.

2. Der Zeitwert einer Lebensversicherung

Der Zeitwert definiert den aktuellen Wert einer Lebensversicherung. Er setzt sich aus den einbezahlten Beiträgen sowie den erwirtschafteten Überschüssen und Erträgen zusammen. Davon abgezogen werden jedoch immer die Kosten wie Abschlussgebühren und Verwaltungskosten.

In den ersten Versicherungsjahren sind die Kosten für eine Lebensversicherung sehr hoch, da zunächst die Abschlusskosten verrechnet werden. Außerdem sind noch nicht viele Überschüsse und Erträge geflossen. Daher fällt der Zeitwert in den ersten Jahren verhältnismäßig sehr gering aus und kann sogar unter den einbezahlten Beiträgen liegen.

Und was ist der Rückkaufswert der Lebensversicherung?

Im Prinzip ist der Rückkaufswert einer Lebensversicherung dasselbe wie der Zeitwert. Allerdings kommt der Rückkauf zum Tragen, wenn der Vertrag vorzeitig gekündigt wird. Er definiert also die Summe, die bei einer Vertragskündigung an den Versicherungsnehmer zum aktuellen Zeitpunkt ausbezahlt wird. Der Versicherer kauft sich konkret die Rechte auf zukünftige Leistungen zurück, – daher die Bezeichnung „Rückkaufswert“.

Mit jedem Versicherungsjahr steigt der Rückkaufswert, da mehr Beiträge, Überschüsse und Erträge hinzukommen. Seit Juli 2018 sind die Versicherer dazu verpflichtet, den aktuellen Rückkaufswert in ihrer jährlichen Kundeninformation, der sogenannten Standmitteilung, auszuweisen.

Wie wird der Rückkaufswert bzw. Zeitwert der Lebensversicherung berechnet?

Einbezahlte Beiträge
+ Überschüsse und Erträge
- Abschluss- und Verwaltungskosten
= Rückkaufswert / Zeitwert der Lebensversicherung

Der Zeitwert einer Lebensversicherung errechnet sich nach Paragraf 169 Absatz 3 Versicherungsvertragsgesetz nach dem Deckungskapital; den einbezahlten Beiträgen abzüglich aller anfallenden Kosten.

Somit ist der Rückkaufswert abhängig von der Laufzeit der Versicherung. Je länger die Versicherten bereits in den Vertrag einzahlen, desto höher ist das angesparte Kapital. Zudem begleichen sie in den ersten Jahren der Laufzeit die Kosten und Gebühren der Versicherung. Meist listen die Versicherer bereits bei Vertragsabschluss auf, welcher Rückkaufswert in welchem Laufzeitjahr zu erwarten ist. Dabei sind nur die Beiträge abzüglich der Kosten garantiert. Nicht mit Sicherheit sagen lässt sich, wie viel Erträge und Überschüsse erwirtschaftet werden. Denn diese Leistungen sind nicht garantiert.

Alle anfallenden Kosten, – Verwaltung, Abschluss und Provision mindern den Zeitwert der Lebensversicherung. Auch entfällt bei einer vorzeitigen Kündigung die Schlussüberschussbeteiligung, die einen großen Teil des Ertrages ausmacht. Aus diesem Grund geht eine frühe Kündigung der Kapitallebensversicherung meist mit einem finanziellen Verlust einher.

  • Den aktuellen Zeitwert Ihrer Lebensversicherung können Sie der jährlichen Standmitteilung entnehmen. Der Rückkaufswert wird meist unter dem Posten „Leistung bei Kündigung“ oder „Leistung bei Rückkauf“ aufgeführt.

3. Kündigung der Lebensversicherung

Eine Kündigung der Lebensversicherung muss gut durchdacht sein. Wie bereits erwähnt, geht die vorzeitige Vertragsauflösung fast immer mit finanziellen Nachteilen einher. Außerdem verlieren Sie dadurch Ihren Versicherungsschutz. Sowohl die Todesfallleistung zum Schutz der Familie wie auch die Altersvorsorge fallen weg. Daher sollten Sie Lebens- und Rentenversicherungen immer nur kündigen, wenn es keine andere Alternative gibt oder Sie den Vertrag tatsächlich nicht mehr benötigen.

Wie kündige ich eine Lebensversicherung?

Grundsätzlich gibt es für die Kündigung einer Lebensversicherung keine rechtlichen Vorgaben. Dennoch sollten in dem Schreiben die folgenden Punkte enthalten sein:

  • Nennung der Vertragsdaten: Ihr Name und Ihre Adresse, Versicherungsnummer und ggf. Kundennummer.
  • Kündigungstermin: Sie können Ihre Lebensversicherung zu einem Termin Ihrer Wahl kündigen, frühestens aber zum nächstmöglichen Zeitpunkt, dem Ende der Versicherungsperiode.
  • Auszahlung des Rückkaufswerts: Bitten Sie um die Auszahlung des Rückkaufswerts und notieren Sie das gewünschte Bankkonto, auf das die Summe gezahlt werden soll.
  • Unterschrift und Datum: Unterschreiben Sie das Kündigungsschreiben und versehen Sie es mit dem aktuellen Datum.
  • Kündigungsbestätigung: Bitten Sie zum Schluss noch um eine Kündigungsbestätigung sowie der Nennung des genauen Ablauftermins.

Generell sollten Sie bei der Kündigung einer Lebensversicherung immer für einen Zugangsnachweis sorgen. Das kann in Form eines Einschreibens erfolgen, wenn Sie das Kündigungsschreiben per Post versenden. Oder durch einen Faxbericht. Wenn Sie das Schreiben per Mail verschicken, erhalten Sie vom Versicherer eine Bestätigung über den Nachrichteneingang. Bewahren Sie den Nachweis solange auf, bis die Kündigung erfolgt ist.

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Einreichen des Versicherungsscheins

Bei der Kündigung muss der originale Versicherungsschein eingereicht werden. Denn dieser fungiert wie eine Urkunde und bestätigt die Berechtigung zur Auszahlung der Kapitallebensversicherung. Sofern die Police noch vorhanden ist, wird diese per Einschreiben an den Versicherer versendet. Der Versicherungsschein muss immer im Original vorliegen – Kopien werden nicht akzeptiert.

Sollte der Versicherungsschein verloren gegangen sein, gibt es zwei Möglichkeiten:

  1. Sie können einen Ersatzversicherungsschein beantragen. Das ist sinnvoll, wenn Sie den Vertrag erst zu einem späteren Zeitpunkt kündigen möchten.
  2. Soll die Kündigung zeitnah oder sofort erfolgen, wählen Sie die Option der Verlusterklärung. In dieser Erklärung, die vom Versicherer bereitgestellt wird, unterschreiben Sie dafür, dass die originale Police nicht mehr vorliegt.

Es ist also kein Problem, wenn Sie den Versicherungsschein nicht mehr haben. Die Verlusterklärung oder der Ersatzversicherungsschein sind genauso gültig wie die Originalpolice. Sie müssen eines von beidem jedoch für die Auszahlung Ihrer Lebensversicherung einreichen – sowohl bei einer Kündigung wie auch im Leistungsfall.

Das müssen Sie sonst noch bei der Kündigung beachten

Beachten Sie, dass für die Vertragsauflösung Kündigungsfristen gelten. In der Regel betragen diese drei Monate oder einen Monat bis zum Versicherungsjahresende. Die genaue Frist kann dem Versicherungsschein entnommen werden, da sie abhängig vom Anbieter und dem Produkt ist.

Beachten Sie außerdem, dass Sie bei der Kündigung die Auszahlung Ihrer Lebensversicherung möglicherweise versteuern müssen. Dies ist der Fall, wenn Sie Ihren Vertrag nach 2005 abgeschlossen und einen Gewinn gemacht haben – der Auszahlungsbetrag höher ist als die einbezahlten Beiträge. In diesem Fall muss der Ertragsanteil (Differenz zwischen Einzahlung und Auszahlung) versteuert werden.

Wurde die Lebensversicherung nach 2005 abgeschlossen, fällt in der Regel keine Steuer an. In diesem Fall sollten Sie die Kündigung definitiv noch einmal überdenken. Denn Ihre Versicherung ist auch im Leistungsfall steuerlich begünstigt.

Wann ist die Kündigung einer Lebensversicherung sinnvoll?

In den meisten Fällen ist die Kündigung einer Lebensversicherung nicht sinnvoll. Denn damit gehen fast immer finanzielle Verluste einher. Dies betrifft vor allem ältere Verträge, die gut verzinst sind oder sogar noch steuerfrei. Allerdings gibt es auch Situationen, in denen eine Kündigung ratsam sein kann. Beachten Sie daher, ob einer oder mehrere der folgenden Punkte auf Sie zutreffen:

  1. Insbesondere junge Verträge sollten auf den Prüfstand gestellt werden. Niedrige Zinsen und hohe Kosten machen die Kapitallebensversicherung nicht zur attraktivsten Form der Altersvorsorge. Kostet der Vertrag mehr als er einbringt, ist die Absicherung nicht lukrativ.
  2. Eine Versicherung sollte nie dazu führen, dass Sie sich verschulden müssen. Die Kündigung kann sinnvoll sein, wenn Sie die Beiträge nicht mehr bezahlen können. Eine Alternative dazu ist aber auch die Beitragsfreistellung oder eine Beitragssenkung.
  3. Eine Kündigung und Auszahlung der Lebensversicherung können Sie in Betracht ziehen, wenn Sie den Vertrag definitiv nicht mehr brauchen. Damit verlieren Sie den Hinterbliebenenschutz und die Altersvorsorge. Wenn beides nicht mehr benötigt wird, kann eine Kündigung erwogen werden.
  4. Keine der möglichen Alternativen kommt für Sie infrage.

Generell sollten Sie eine Kündigung und Auszahlung der Lebensversicherung immer gut durchdenken. Vor allem bei alten Verträgen, die eine hohe Verzinsung haben und ggf. steuerfrei sind! Unsere Experten beraten Sie gerne und prüfen für Sie, ob eine Vertragsaufhebung sinnvoll ist oder welche Alternativen infrage kommen.

4. Alternativen zur Kündigung

Bevor eine Kündigung ausgesprochen wird, sollten immer zuerst die Alternativen geprüft werden. Vor allem, wenn der Zeitwert der Lebensversicherung zu gering ist und finanzielle Verluste gegeben sind. Oder wenn es sich um einen alten, steuerfreien oder gut verzinsten Vertrag handelt.

Beiträge herabsetzen

Die meisten Versicherer ermöglichen es, die Beiträge bei Bedarf herabzusetzen. Dabei muss lediglich ein Mindestbeitrag beachtet werden. Zu bedenken ist jedoch, dass sich damit auch die Leistung im Erlebensfall reduziert und die Altersvorsorge niedriger ausfällt.

In Kombination mit einem Hinterbliebenenschutz kann die Reduzierung der Todesfallleistung ebenfalls zu einer geringeren Beitragslast führen. Sinnvoll kann das Herabsetzen der Leistung sein, wenn die Summe in ihrem derzeitigen Umfang nicht mehr benötigt wird z. B. weil das Immobiliendarlehen abbezahlt ist oder die Kinder mittlerweile erwachsen sind. Einmal herabgesetzt lässt sich die Summe nicht so leicht wieder erhöhen.

Offene Beiträge stunden

Bei einer Stundung wird die Beitragszahlung für einen gewissen Zeitraum ausgesetzt – häufig bis maximal zwei Jahre. Während dieser Zeit bleibt der Versicherungsschutz erhalten. Nach Ablauf der Stundung müssen die ausgesetzten Beiträge zurückbezahlt werden. Da diese zusätzlich zur regulären Prämie anfallen, ist die Beitragslast anschließend höher. Außerdem verlangt der Versicherer für die Beitragsstundung Zinsen. In bestimmten Fällen, etwa bei Arbeitslosigkeit oder Elternzeit, ermöglichen einige Gesellschaften auch eine zinslose Beitragsstundung.

Vorübergehende Ruhestellung

Bei vorübergehenden Zahlungsschwierigkeiten kann eine Ruhestellung finanzielle Abhilfe schaffen. Der Vertrag ruht dabei für einen bestimmten Zeitraum, es fallen keine Beiträge an und der Versicherungsschutz ist unterbrochen. Nach Ablauf der Ruhestellung lebt der Vertrag wieder auf.

Nicht alle Versicherer Bieten die Möglichkeit, eine Lebensversicherung ruhend zu stellen.

Beitragsfreistellung

Die Beitragsfreistellung ist möglich, sobald ein bestimmtes Mindestguthaben angespart wurde. Wie hoch dieses ist, hängt vom Versicherer und den Tarifbedingungen ab. Die Beitragsfreistellung ist eine Umwandlung in eine prämienfreie Versicherung. Paragraf 165 im Versicherungsvertragsgesetz besagt, dass dies jederzeit zum Ende der laufenden Versicherungsperiode möglich ist, sobald eine Mindestversicherungsleistung besteht.

Die Beitragsfreistellung ist eine Teilkündigung des Vertrages. Dadurch reduzieren sich die Ablaufleistung, wie auch der Versicherungsschutz. Die Versicherungsnehmer erbringen keine Beiträge mehr, der Versicherer wirtschaftet aber mit dem vorhandenen Kapital weiter. Die Auszahlung der Lebensversicherung erfolgt dann mit dem verbleibenden Guthaben zum Leistungszeitpunkt oder zum vereinbarten Ablaufdatum.

Policendarlehen

Bei vorübergehenden finanziellen Schwierigkeiten kann ein Policendarlehen infrage kommen. Dabei wird die bestehende Versicherung beliehen. Der Versicherungsnehmer erhält einen Teil des Zeitwerts ausbezahlt. Je nach Vertrag zwischen 50 und bis zu 100 Prozent. Diese Summe tilgt er während der Restlaufzeit oder bei Fälligkeit.

Das Policendarlehen bietet einige Vorteile gegenüber einem normalen Ratenkredit. Es ist keine Schufa-Auskunft nötig und die Zinsen sind meist preiswerter. Jedoch muss ein Mindestrückkaufswert vorhanden sein. Je nach Anbieter minimum 1.000 oder 2.500 Euro. Zudem ist die Kreditsumme auf den Zeitwert der Lebensversicherung begrenzt.

Lebensversicherung verkaufen

Einige Verträge lassen sich gut auf dem Zweitmarkt verkaufen. Im Prinzip ähnelt dieses Vorgehen der Kündigung und Auszahlung einer Lebensversicherung. Allerdings wird die Police nicht vom Versicherer selbst „zurückgekauft“, sondern von einer dritten Person. Diese zahlt für den Vertrag mehr als den Rückkaufswert, den die Versicherungsgesellschaft erbringen würde.

Gefragt sind unter Ankäufern Policen mit mehr als 10.000 Euro Guthaben und einer verbleibenden Laufzeit, die eine bestimmte Anzahl von Jahren nicht übersteigt. Häufig maximal 15 bis 20 Jahre, unter Umständen auch mal mehr. Nicht gekauft werden staatlich geförderte Verträge. Auch für Fondsprodukte ist die Nachfrage gering. Gute Chancen haben Versicherungsnehmer mit Altverträgen, die eine hohe Verzinsung aufweisen.

Gute Policenankäufer bieten Kaufpreise, die zwischen einem und 15 Prozent über dem Rückkaufswert des Versicherers liegen.

Vertrag widerrufen / widersprechen / Rücktritt erklären

Kürzlich abgeschlossene Verträge lassen sich innerhalb von 30 Tagen widerrufen. Sollte der Versicherer bei Vertragsabschluss seiner Informationspflicht nicht nachgekommen sein, kann der Vertrag auch noch Jahre später widerrufen werden. Das betrifft vor allem Verträge, die zwischen 1994 und 2007 abgeschlossen wurden. Bei einem Widerruf ist die Auszahlung meist höher als bei einer regulären Kündigung. Doch sind es gerade diese Verträge, die eine relativ hohe Garantieverzinsung haben, weshalb sich ein Widerruf oder Rücktritt nicht immer lohnen.

Fazit: Das sagen unsere Experten zur Kündigung einer Lebensversicherung

Es gibt Fälle, in denen ist eine Kündigung der Lebensversicherung durchaus sinnvoll. Das betrifft vor allem Verträge, die ohne oder mit einer schlechten Beratung abgeschlossen wurden. Die nicht zum Bedarf des Kunden passen oder schlichtweg mehr Verluste als Gewinne einbringen, weil die Zinsen niedrig, aber die Kosten hoch sind. In solchen Fällen können auch unsere Experten zur Kündigung raten.

Meist ist es aber so, dass die Kündigung der Versicherung zu viele Nachteile mit sich bringt. Vor allem in den ersten Versicherungsjahren liegt der Zeitwert der Lebensversicherung nicht über den einbezahlten Beiträgen. Denn der Versicherer zieht anfänglich die Kosten ab und es sind wenig Erträge und Überschüsse geflossen. In diesen Fällen raten unsere Experten dazu, zuerst alle Alternativen zu prüfen. Vor allem alte Verträge mit einer hohen Verzinsung und ggf. Steuervorteilen sollten nicht einfach gekündigt werden. Hier ist es ratsamer, den Vertrag bis zum Schluss durchzuhalten.

Jeder Bedarf ist anders, jede Lebensversicherung verschieden; daher lassen sich keine allgemeinen Aussagen zur Kündigung und Auszahlung treffen. Unsere Experten von LVoptimal.de beraten Sie gerne und helfen Ihnen dabei, die für Sie richtige Lösung zu finden. Buchen Sie hier einen Termin mit uns.

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