Die Basisrente ist eine private Rentenversicherung, die frühestens mit der Vollendung des 62. Lebensjahr (Vertragsschluss bis 31.12.2011 – 60. Lebensjahr) an Sie als lebenslange monatliche Rente ausgezahlt wird. Ein Kapitalwahlrecht, wie in der privaten Rentenversicherung, ist nicht möglich.
Durch die weitreichende staatliche Förderung können Sie die Altersvorsorge in Form der Basisrente nutzen, um Ihre Steuerlast in der Zeit des Erwerbslebens senken. Aber Achtung, die Einzahlung, welche steuerbegünstigt ist, ist begrenzt auf Höchstbeträge. Eine Basisrente kann nicht gekündigt werden, sondern nur beitragsfrei gestellt werden.
Im Jahr 2019 liegt der Höchstbetrag, der steuerlich abgesetzt werden kann, bei 24.305 EUR jährlich (Ehepaare: 48.610 EUR). Beiträge der gesetzlichen Rentenversicherung werden auf diese Summe angerechnet, auch der Teil, welcher vom Arbeitgeber für Sie gezahlt wird. Arbeitnehmer, die im Jahr 2019 mehr als die Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung (84.000EUR) verdienten, können damit maximal 723,40EUR monatlich steuerbegünstigt in die Basis-Rente einzahlen.
Der eingezahlte Beitrag ist im Jahr 2019 nicht vollständig abzugsfähig und damit steuerbegünstigt. Jedes Jahr steigt die steuerliche Begünstigung. Im gleichen Zug sinkt jedoch der Rentenfreibetrag in der Rentenphase.
Der Anteil der berücksichtigungsfähigen Anteile in der Steuererklärung steigt jährlich: