



| Jahreseinkommen | 000,00 EUR |
| Rentenversicherungsbeitrag | 18,60 % |
| Rentenversicherungsbeitrag inkl. Arbeitgeberanteil | 624,00 EUR |
| Maximal Betrag der Steuerbegünstigung Schicht 1 | 304,80 EUR |
| Restbetrag zur möglichen steuerbegünstigten Einzahlung | 680,80 EUR |
| Restbetrag zur steuerbegünstigten Einzahlung | 8.680 ,80 EUR |
| 88% steuerbegünstig | 639,10 EUR |
| 2020 | 90% |
| 2021 | 92% |
| 2022 | 94% |
| 2023 | 96% |
| 2024 | 98% |
| 2025 | 100% |






| Jahr des Rentenbeginns | Besteuerungsanteil in % |
| 2019 | 78 |
| 2020 | 80 |
| 2021 | 81 |
| 2022 | 82 |
| 2023 | 83 |
| 2024 | 84 |
| 2025 | 85 |
| 2028 | 88 |
| Ab 2040 | 100 |

| Jahresrente ab 2020 | 200EUR |
| Jahresrente ab 2020 | 640EUR |
| Zu versteuernde Rente | 560EUR |


| Vorteile | Nachteile |
| Steuerliche Förderung in der Ansparphase | Nachgelagerte Besteuerung |
| Lebenslange monatliche Rente | Keine Auszahlung in einer Summe möglich |
| Beiträge flexibel einzahlbar | Nicht kündbar, aber Beitragsfreistellung möglich |
| Kapital ist insolvenz- und pfändungsgeschützt sowie Hartz-IV-sicher | Nicht übertragbar, beleihbar und beschränkt vererbbar |
| Anlagemöglichkeit: Garantiezins oder fondsgebunden | |
| Vielfältige Erweiterungsmöglichkeiten zum Schutz der Arbeitskraft und Hinterbliebenen |
| Vorteile | Nachteile |
| BU-Beiträge bis zur steuerlichen Höchstgrenze absetzbar Schließen Sie die Rürup-Rente mit einer BU ab, können Sie die BU-Beiträge bis zu einer Höhe von 24.305EUR (Ehepaare: 48.610 EUR) steuerlich geltend machen. | Die BU-Rente muss nachgelagert besteuert werden. Das heißt, der versteuernde Anteil richtet sich nach dem Jahr des Rentenbeginns. 2019 liegt der steuerliche Anteil bei 78%. |
| Mit der BUZ ist ein Rürup-Vertrag kombinierbar und somit können Sie von den Steuervorteilen profitieren. Bitte beachten Sie, dass nicht mehr als 50 % der Beiträge in die BUZ fließen. | Stellen Sie die Basisrente beitragsfrei, verlieren Sie häufig den Schutz bei Berufsunfähigkeit. |






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