Rentner, die gesetzlich krankenversichert sind, zahlen auf die Leistung der Direktversicherung die vollen Beiträge zur GKV. Dieser liegt 2021 bei etwa 15,1 Prozent samt Zusatzbeitrag. Dazu kommen 3,05 oder 3,3 Prozent für die Pflegeversicherung. Allerdings gilt für Betriebsrentner ein Freibetrag von 164,50 Euro (Stand 2021), auf den sie keine Krankenkassenbeiträge zahlen müssen. Der Freibetrag zählt nur für die Krankenversicherung, nicht für die Beiträge zur Pflegeversicherung.
Auch wenn es sich um eine Lebensversicherung handelt, die als Einmalbetrag ausgezahlt wird, sind Abgaben zu entrichten. Diese werden über einen Zeitraum von zehn Jahren gestreckt.
Am meisten profitieren Privatversicherte. Denn sie müssen keinen zusätzlichen Beitrag zur Krankenversicherung auf die Leistung der bAV zahlen.