Am Ende der vertraglich festgelegten Laufzeit oder im Todesfall wird bei der Kapitallebensversicherung das angesparte Kapital in einer Gesamtsumme an den Versicherungsnehmer ausgezahlt. Im Todesfall erhält ein Hinterbliebener die Auszahlung. Dabei setzt sich die Auszahlung aus der garantierten Versicherungssumme und der Überschussbeteiligung zusammen. Die Laufzeit der Versicherung ist vertraglich frei vereinbar, da sie nicht an den Tod des Versicherten gebunden ist. Die meisten Verträge laufen zwischen 20 und 30 Jahre.
Die Versicherung legt bei einer kapitalbildenden Lebensversicherung die eingezahlten Prämien meistens in Finanzprodukte an. Damit wird die Überschussbeteiligung erwirtschaftet, die am Ende der Laufzeit mit der garantierten Versicherungssumme zusammen ausgezahlt wird.
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