Aus dem Sparanteil der eingezahlten Beiträge und der im Laufe der Versicherungsjahre erwirtschafteten zugeteilten Überschussbeteiligungen setzt sich das Deckungskapital zusammen. Gerade bei Renten- und kapitalbildende Lebensversicherungen ist der Begriff Deckungskapital relevant, das bei Ablauf des Versicherungsvertrages die fällige Ablaufleistung darstellt.