In der Regel wird die Versicherungsleistung fällig, wenn das Kind heiratet. Im Einzelnen können aber die Konditionen voneinander abweichen. Eine Möglichkeit einer Auszahlung kann zum 18. Geburtstag erfolgen, wenn das Kind vor Erreichen des 18. Lebensjahres heiratet. Bei der zweiten Möglichkeit kann die Ablaufleistung genau zur Hochzeit ausgezahlt werden, wenn das Kind zwischen dem 18. und 25. Geburtstag heiratet. Die Auszahlung kann auch zum 25. Geburtstag erfolgen, wenn das Kind bis dahin noch nicht geheiratet hat.
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