Bei einer Renten- oder Lebensversicherung ist die Beitragsfreistellung eine vertraglich geregelte Option. Dadurch ist es möglich, die Beitragszahlungen über eine bestimmte Dauer einzustellen. Diese Option ist aber erst möglich, sobald die Versicherung einen gewissen Mindest-Rückkaufswert erreicht hat. Die Höhe des Mindest-Rückkaufwertes hängt vom Versicherer ab. Bei der Beitragsfreistellung wird die Versicherung, ohne dass Beiträge gezahlt werden müssen, weitergeführt und der Versicherungsschutz bleibt bestehen. Die vereinbarte Versicherungsleistung wird dabei auf die verminderte beitragsfreie Versicherungsleistung angepasst. Im Leistungsfall (Erleben oder Tod) wird dann zwar weniger, aber immer noch Geld ausbezahlt.
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