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Widerspruch einlegen bei Leben- und Rentenversicherungen

Leute mit Glühlampe und Münze

Kurz & knapp

Eine optimale Beendigungsform von alten und ungeliebten Lebensversicherungen ist der LV-Widerspruch. Ist ein Widerruf erfolgreich, lässt sich der Rückkaufswert um bis zu 35% steigern.

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Wissenswertes auf einem Blick

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Der Widerspruch oder Widerruf einer Lebensversicherung ist oftmals der beste Weg, einen alten Vertrag zu beenden.
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Ist der Vorgang erfolgreich, wird der Vertrag direkt beendet und das Kapital ausgezahlt. Ist der Vorgang nicht erfolgreich, läuft der Vertrag unverändert weiter.
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Bis zu 30% mehr Auszahlung als Rückkaufswert bei einer Vertragskündigung.
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Fachlicher Rat ist wichtig, aktuell mehr als 170 Urteile zum Thema LV-Widerruf, LV-Widerspruch oder Rücktritt.
Der Bundesgerichtshof hat 2017 die Rückabwicklung von Kapitallebensversicherungen und Rentenversicherungen mit Vertragsschluss zwischen 1994 und 2007 zugelassen. Das gilt unter bestimmten Umständen auch für bereits gekündigte Verträge. Von oberster Instanz wurden die Verbraucherrechte folgendermaßen gestärkt: Hat ein Versicherungsunternehmen seine Mitglieder nicht korrekt über ihr Widerspruchsrecht belehrt, haben diese ein zeitlich unbefristetes Widerspruchsrecht. Diese Ausübung des Widerspruchsrechts hat grundsätzlich zur Folge, dass der Vertrag von Beginn an unwirksam war und der Versicherer die gezahlten Prämien und Zinsen zurückerstatten muss. Wichtig hier: Bei einem Widerspruch muss der Versicherer im Normalfall mehr zurückzahlen, als bei einer Kündigung. Hier erfahren Sie, welche Verträge von dieser Regelung profitieren können, welche Voraussetzungen für einen erfolgreichen Widerspruch erfüllt sein müssen und wie Sie diesen erfolgreich durchsetzen können.
Klagen haben es offenbart, dass viele Versicherer ihre Mitglieder jahrelang bei Vertragsabschluss falsch über das Widerspruchsrecht belehrt haben. In der Folge wurde die sonst übliche Widerspruchsfrist von 14 bzw. 30 Tagen ausgehebelt und begann nicht zu laufen. Die klagenden Versicherten und auch viele andere Versicherte können dementsprechend ihren Verträgen auch Jahre später noch widersprechen und Geld zurückfordern. Die Sonderregel besagte, dass der Versicherte zunächst nicht alle Unterlagen mit dem Vertragsschluss erhält, aber dafür ein Jahr ab der ersten Prämienzahlung Zeit hatte, zu widersprechen.

Das Urteil des BGH betrifft Verträge über Kapital­lebens­versicherungen und Rentenversicherungen zwischen dem 29. Juli 1994 bis Ende 2007, die nach dem so genannten Policen-Modell geschlossen wurden und dabei – wie sich nun herausstellte – unzureichend über das Widerspruchsrecht informierten. Etwa 60 Prozent aller Verträge in diesem Zeitraum sind betroffen. Beim Policen-Modell war es üblich, dass dem Versicherten zum Vertragsabschluss nicht alle Vertragsunterlagen ausgehändigt wurden, sondern die Versicherungsbedingungen etc. erst zusammen mit dem Versicherungs­schein einige Zeit später geschickt wurden. Seit 2008 gibt es dieses Modell nicht mehr. Anders verhält es sich beim Antragsmodell, bei dem zwingend beim Antrag alle Versicherungsbedingungen und Verbraucherinformationen ausgehändigt werden und anstelle des Widerspruchsrechts ein Rücktrittsrecht besteht, was aber bei fehlerhafter Widerspruchsbelehrung auf das Gleiche hinausläuft. Nicht betroffen sind Riester-Fondssparpläne und Riester-Banksparpläne, weil diese meist nicht über einen Versicherer abgeschlossen werden.

Unvollständige Unterlagen oder das Fehlen eines deutlichen Hinweises auf die Widerspruchsfrist bei der Antragstellung – ein versteckter Hinweis im Kleingedruckten wird als nicht ausreichend angesehen – machen die Verträge ungültig beziehungsweise geben Raum für einen Widerspruch. Formal gesehen war die Belehrung häufig fehler­haft, womit die Wider­spruchs­frist nie begonnen hatte und daher dem Vertrag auch nach vielen Jahren beziehungsweise noch wider­sprochen werden kann. Richtig wäre gewesen, über den Fristbeginn und die Dauer schriftlich und drucktechnisch hervorgehoben zu informieren.

Welche Voraussetzungen müssen für einen erfolgreichen Widerspruch erfüllt werden:

Vertrag wurde zwischen 1995 bis 2007 nach dem sogenannten Policen-Modell geschlossen (Versicherungsschein, allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) bzw. Verbraucherinformation wurden separat nach Vertragsschluss verschickt)
Insbesondere betroffen sind Lebens- und Rentenversicherungen (fondsgebunden oder ohne Fondsanlage, Riester- und Rürup-Renten)
Fehlende Widerrufsbelehrung (Beweislast liegt bei Versicherer)
Widerrufsbelehrung nur im Kleingedruckten ohne optische Hervorhebung
Widerrufsbelehrung ohne Hinweis auf die zwingende Textform und nicht Schriftform (E-Mail ist auch ausreichend)
Widerrufsbelehrung ohne Hinweise darauf, dass für die Wahrung der Frist (14 bzw. 30 Tage) das Einlieferdatum bei der Post zählt und nicht, wann es beim Versicherer eintrifft
Widerrufsbelehrung ohne Hinweise darauf, wohin dieser geschickt werden soll
Björn Kotzan

Experten-Tipp

Der mögliche Widerruf bestehender Verträge kann sehr lange dauern. Je besser alle Daten vorbereitet sind und je deutlicher formuliert wird, desto eher werden Sie Erfolg haben. Es ist deshalb wichtig, fachkundigen Rat zu suchen und dann entsprechend zu handeln.

Björn Kotzan

Founder von LVoptimal.de
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So machen Sie Ihre Ansprüche geltend

Es ist sinnvoll, dass Sie, bevor Sie sich an Ihren Versicherer wenden, selbst prüfen oder am besten prüfen lassen, ob Sie beim Abschluss Ihres Lebens- oder Rentenversicherungsvertrages korrekt über Ihr Widerspruchsrecht belehrt wurden beziehungsweise ob Sie die nötigen Vertragsunterlagen erhalten haben. Die unterschiedlichen Texte der Widerspruchsbelehrungen sind vielfältig und sind im Einzelfall zu prüfen.
Erfahrungsgemäß reagieren Versicherer auf Widersprüche naturgemäß erstmal abwehrend. Die Praxis zeigt, dass Versicherer zu geringe Beträge zurückzahlten, auf Verjährungen pochen, den Widerspruch erst gar nicht akzeptierten oder ihn als eine Kündigung behandeln. Davon sollten sich die Versicherten nicht verunsichern lassen. Die Rechtslage ist meist eindeutig.
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Um festzustellen, ob ein Widerspruch Aussicht auf Erfolg hätte und wenn ja, in welcher Höhe Ansprüche bestehen, ist es ratsam, professionelle Beratung einzuholen. Zum einen empfiehlt sich anwaltlicher Rat. Eine Rechts­schutz­versicherung deckt in der Regel die anwalt­liche Unterstüt­zung ab. Zum anderen empfiehlt es sich, Hilfe bei unabhängigen Spezialisten des Versicherungswesens einzuholen. Die Versicherungsexperten von LVoptimal.de prüfen Ihre Verträge zur Lebensversicherung oder Rentenversicherung bis ins Kleingedruckte und finden auch versteckte Fehler und Unstimmigkeiten und stehen Ihnen über den gesamten Prozess beratend zur Seite.

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Wie viel Geld erhalte ich aus der Rückabwicklung meiner Renten- bzw. Lebensversicherung?

Die Rückzahlung bei erfolgreich eingelegten Widersprüchen besteht aus zwei Komponenten. Einmal aus den eingezahlten Beiträgen und – was schwerer wiegt – zusätzlich aus den Zinsen, die der Versicherer mit Ihren Beiträgen erwirtschaftet hat. Letzteres wird als Nutzungsentschädigung bezeichnet. In den meisten Fällen liegen diese Zinsen höher, als die bisher erzielte Rendite Ihrer Lebens- bzw. Rentenversicherung. Zinshöhen von beispielsweise 4 Prozent und höher werden hier angesetzt. Zudem muss der Versicherer auch die Abschluss- und Verwaltungskosten erstatten. Hier werden allerdings keine Zinsen fällig, ebenso wenig wie auf den Risikoanteil oder ggf. den Berufsunfähigkeitsschutz der Versicherung. Wie hoch genau der Zinssatz angesetzt werden muss, entscheidet erst eine individuelle Prüfung.
Mensch aufsteigen
Diverse kostenfreie Online-Rechner zum Beispiel bei Verbraucherzentralen geben einen ersten Hinweis auf die erwartbare Höhe des Rückabwicklungsanspruchs, aber auch zu den eingezahlten Leistungen, dem Risikoanteil und der Höhe der von der Versicherung mit Ihren Beiträgen erwirtschafteten Beträge. Hier müssen Sie nur relevante persönliche Daten und allgemeine Daten zu Ihrem Vertrag, den Konditionen und ggf. Risikoleistungen angeben.
Bei fondsgebundenen Lebensversicherungen gibt es seit 2015 eine entscheidende Änderung. Bei einer Rückabwicklung muss sich der Kunde auch Verluste seiner Fonds anrechnen lassen. Damit wird die Rückabwicklung deutlich weniger attraktiv, wenn der Sparer eine Fondspolice hat, die sich schlecht entwickelt hat. Hier ist die Begründung, dass der Versicherte ein Produkt gewählt hat, bei dem die Versicherungsleistung – abgesehen von der Todesfallleistung – nicht festgelegt ist, sondern vom schwankenden Wert des Fondsguthabens abhängt. Der Versicherte trägt also das alleinige Verlustrisiko – auch, wenn der Versicherungsvertrag rückabgewickelt wird.
Auch wenn Sie Ihren Vertrag bereits gekündigt oder beitragsfrei gestellt haben, können Sie sich durch einen Widerspruch eine Nach­zahlung sichern. Ist dieser erfolgreich, erhalten Sie nach­träglich die Differenz aus dem Rück­kaufs­wert und den Ansprüchen aus der Rück­abwick­lung.
Glühlampe

Hinweis

Häufig werben Versicherer mit hohen Garantieverzinsungen in alten Verträgen. Es ist genau zu prüfen, ob die Zinsen auch einen Ertrag bringen. Denn häufig werden die Zinsen nur auf die Beitragszahlungen *nach Kosten* gewährt.
Angebote anfordern

Warum sollte ich dem Vertrag nicht wider­sprechen oder einfach kündigen?

Auch wenn Sie wissen, dass ein Widerspruch der Lebensversicherung erfolgreich wäre, lohnt es zu prüfen, ob die Fortsetzung des Vertrages nicht doch die bessere Option ist. Altverträge bieten nämlich in aller Regel eine an heutigen gemessen Verhältnissen sehr gute Verzinsung von bis zu vier Prozent und werden häufig noch komplett steuerfrei ausgezahlt. Für diejenigen, die Probleme haben die monatlichen Beiträge zu zahlen oder die eine größere Anschaffung damit finanzieren möchten, ist diese rechtliche Entwicklung ein Glücksfall.
Frau sitzt auf münzen
Die Lebensversicherung zu kündigen ist gerade bei älteren Verträgen in aller Regel nicht empfehlenswert, da der Versicherer hohe Abschläge für Verwaltungs- und Abschlusskosten abzieht und der ausgezahlte Rückkaufswert gering ist. Besser ist es hier, die Lebens- beziehungsweise Rentenversicherung zu verkaufen oder beitragsfrei zu stellen.

Fazit

Wenn Sie Inhaber einer Lebens- oder Rentenversicherung sind, bei der die Widerrufsbelehrung nachweislich fehlerhaft war, haben Sie gute Chancen auf einen erfolgreichen Widerruf und die Rückabwicklung Ihres Vertrags. Das betrifft nicht nur aktuell laufende, sondern auch bereits gekündigte, ausgelaufene oder beitragsfrei gestellte Verträge. Diverse Urteile räumen den Verbrauchern immer mehr Rechte ein, sodass sie auf die Erstattung sämtlicher eingezahlter Beiträge zuzüglich Zinsen und der geleisteten Abschluss- und Verwaltungskosten hoffen können.
Da die Lebensversicherer noch eine wahre Widerspruchsflut befürchten müssen, sollten Verbraucher darauf gefasst sein, dass der Widerspruch nicht sofort akzeptiert wird und sich von Fachanwälten oder Versicherungsexperten, wie LVoptimal.de, beraten lassen. Allerdings sollten gerade Versicherte mit einem älteren Vertrag gut überlegen beziehungsweise genauestens durchrechnen, ob Sie ihre Versicherung angesichts der guten Verzinsung nicht doch behalten.

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Durch einen erfolgreichen Widerspruch kann sich der Rückkaufswert um ca. 30% erhöhen. Deshalb ist es immer ratsam, die Verträge, Anträge und AVB zu prüfen, um die Auszahlung zu erhöhen.
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