Bei einem Versicherungsvertrag gibt es üblicherweise zwei Vertragsparteien, der Versicherer, der den Versicherungsschutz anbietet und den Versicherungsnehmer, der den Versicherungsschutz nimmt und die entsprechenden Beiträge bezahlt. Als Versicherungsnehmer können natürliche (z.B. Privatpersonen) und auch juristische Personen (z.B. Unternehmen) auftreten.
Über den Vertragsinhalt kann der Versicherungsnehmer mitentscheiden, da die Vertragsgestaltung im Prinzip frei ist (Vertragsfreiheit). Durch das Versicherungsvertragsgesetz (VAG) sind dabei aber Grenzen einzuhalten. Jedoch ist es üblich, dass der Versicherer die Vertragsbestimmungen größtenteils vorgibt. Das ist auch notwendig, da der Versicherer einen Risikoausgleich erzeugt, der wegen der großen Menge an gleichartigen Risiken auch eine große Menge an gleichartigen Verträgen nötig macht.