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Wissenswertes zu Wohn-Riester

Familie mit Haus

Kurz & knapp

Wohn-Riester ist namentlich eine spezielle Variante der Riester-Förderung oder Riester-Rente, die darauf ausgerichtet ist, dass eine vom Sparer selbstgenutzte Immobilie finanziert wird. Im Wesentlichen gliedert sich das Wohn-Riester in zwei Gestaltungsformen, auf die wir im Laufe des Beitrages näher eingehen werden. Zudem beantworten wir die wichtigsten Fragen zum Thema, wie zum Beispiel, wie Wohn-Riester eigentlich funktioniert, wer die Förderung nutzen kann, welche Vor- und Nachteile Wohn-Riester hat und wie Sparer einen Immobilienkredits mittels Wohn-Riester zurückzahlen können.

Lohnt sich für:

Die Wohn-Riester eignet sich vor allem für Sparer mit Wohn-Eigentum.

Lohnt sich nicht für:

Die Wohn-Riester lohnt sich nicht für Mieter.
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Das wichtigste zuerst:

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Wohn-Riester bietet staatliche Förderung zur Finanzierung des Eigenheims
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Kombinierbar mit Bau-Kindergeld
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Bausparverträge als Wohn-Riester-Vertrag nicht immer die beste Wahl.
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Verschiedene Vertragsformen wählbar – dadurch kann die Rendite maximiert werden
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Tarife mit Mitarbeiterkonditionen ohne Abschlusskosten erhöht die Rendite
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Die Immobilie des Wohn-Riester muss selbst bewohnt werden
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Wird die Immobilie im Laufe der Zeit verkauft, kann das Geld bei der nächsten Immobilie übertragen werden

Was ist Wohn-Riester eigentlich?

Den Begriff Wohn-Riester haben die meisten Menschen schon einmal gehört, aber die wenigsten wissen, was sich genau hinter dieser Bezeichnung verbirgt. Im Grunde handelt es sich dabei um die gewöhnliche Riester-Förderung, die allerdings speziell darauf ausgerichtet ist, zur Finanzierung der selbstgenutzten Immobilie beizutragen. Eine andere Bezeichnung lautet Eigenheimrente, die vom Staat seit inzwischen über zehn Jahren mit dem Ziel des Aufbaus einer privaten Altersvorsorge gefördert wird. Durch Wohn-Riester werden demzufolge gezielt Immobilieneigentümer unterstützt, die als eine zwingend Voraussetzung in die gesetzliche Rentenkasse einzahlen müssen.

Wie funktioniert Wohn-Riester im Detail?

Wohn-Riester funktioniert relativ einfach und transparent. Da es verschiedene Varianten gibt, kann zunächst einmal ein gewöhnlicher Riester-Vertrag abgeschlossen werden. Dabei kann es sich beispielsweise um einen Bausparvertrag handeln, was natürlich im Zusammenhang mit Wohn-Riester besonders sinnvoll ist. Grundsätzlich stehen beim Riester-Sparen die folgenden Arten von Sparverträgen zur Verfügung:
Banksparplan
Fondssparplan
Bausparvertrag
Online bezahlen
Nachdem in einen gewählten Riestervertrag eingezahlt wurde, kann unter bestimmten Voraussetzungen das angesparte Kapital vollkommen prämienunschädlich verfügt werden, um es zur Tilgung eines Immobilienkredites einzusetzen. Wichtig ist, dass über einen bestimmten Zeitraum hinweg in der finanzierten Immobilie selbst gewohnt wird, damit keine steuerlichen Nachzahlungen anfallen.
Björn Kotzan

Experten-Tipp

Gerade junge Familien mit vielen Kinder können über Wohn-Riester viel Geld bei der Finanzierung eines Eigenheims sparen.

Björn Kotzan

Founder von LVoptimal.de
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Wie hoch sind Förderung und Zulagen beim Wohn-Riester?

Da es sich beim Wohn-Riester um eine spezielle Variante der Riester-Rente handelt, ist die Höhe der Förderung identisch mit der anderer Riesterverträge. Das bedeutet, dass die folgenden Zulagen gezahlt werden:
Frau sitzt auf münzen
Förderberechtigte: bis zu 175 Euro Grundzulage im Jahr
Pro Kind: 300 Euro Kinderzulage (Kind ab 2008 geboren)

Pro Kind: 185 Euro (Kind vor 2008 geboren)
Berufseinsteiger: einmaliger Bonus von 200 Euro (bis zum 25. Lebensjahr)

Die maximale Grundzulage in Höhe von 175 Euro pro Person wird allerdings nur dann gezahlt, sofern der Riester-Sparer mindestens vier Prozent seines Bruttoeinkommens in den gewählten Riestervertrag fließen lässt. Andernfalls wird die Grundzulage anteilig reduziert. Die Zulagen sind allerdings nicht die einzige Förderung, von der Sparer auch beim Wohn-Riester profitieren können. Zusätzlich existiert eine Steuerersparnis, denn die Tilgungszahlungen für den Immobilienkredit können als Sonderausgaben mit einem Volumen von bis zu 2.100 Euro von der Steuer abgesetzt werden. Nicht berücksichtigt werden können allerdings die anfallenden Zinsen. Ferner ist zu beachten, dass sowohl die Grundzulage als auch etwaige Kinderzulagen von den eingesparten Steuern subtrahiert werden. Durch diese Verrechnung der Förderungen ergibt sich, dass sich im Grunde entweder nur die Zulagen oder der Steuervorteil finanziell auswirken.

Tipp

Die Riester-Förderung sollte man sich insbesondere mit Kindern nicht entgehen lassen, denn so ergeben sich Zulagenrenditen von teilweise über 20 Prozent im Jahr.
Wohnriester

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Welche Voraussetzungen gelten für das Wohn-Riester?

Die Grundvoraussetzung, um die Förderung Wohn-Riester zu nutzen, besteht darin, dass der Sparer zum einen in die gesetzliche Rentenkasse einzahlt und zum anderen eine Immobilie kauft oder bauen lässt. Demgegenüber ist es – wie oft vermutet wird – nicht richtig, dass zwingend ein spezieller Wohn-Riester-Vertrag abgeschlossen wird. Dies ist zwar möglich, aber eine Alternative besteht zudem darin, dass zunächst ein gewöhnlicher Riestervertrag abgeschlossen wird, beispielsweise ein Fondssparplan. Anschließend kann das angesparte Guthaben aus dem Vertrag entnommen werden, um beispielsweise zur Tilgung des Immobilienkredites genutzt zu werden.
Darüber hinaus gibt es einige Voraussetzungen, die sich auf die Immobilie beziehen. In den Bereich der begünstigten Immobilien fallen in erster Linie die folgenden Objekte bzw. Voraussetzungen:
Riester-Sparer muss Alleineigentümer bzw. Miteigentümer der Immobilie sein
Immobilie muss Hauptwohnung bzw. Lebensmittelpunkt sein
Objekt muss sich innerhalb der EU bzw. des EWR befinden
Immobilie muss zum Selbstwohnen genutzt werden
Familie mit Versicherungsschein
Glühlampe

Hinweis

Die meisten Voraussetzungen für Wohn-Riester ergeben sich nahezu von selbst, insbesondere die Selbstnutzung der Immobilien, der gewöhnliche Aufenthalt als Lebensmittelpunkt und die Rentenversicherungspflicht.
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Welche Vor- und Nachteile bietet Wohn-Riester?

Wie bei nahezu jedem Finanzprodukt, welches am Markt angeboten wird, gibt es auch beim Wohn-Riester als staatliche Förderung sowohl Vor- als auch Nachteile zu beachten. Daher ist es sinnvoll, sich darüber zu informieren, welche Vorteile in Verbindung mit dem Wohn-Riester stehen und welche Nachteile möglich sind.
optimiert

Vorteile

Tilgungsraten sind steuerlich absetzbar
Laufzeit des Kredites kann verkürzt werden
Förderung kann auch nach Verkauf einer Immobilie weiter für eine neue Immobilie genutzt werden
Zinslast lässt sich reduzieren
Bei zwei Kindern bis zu knapp 1.000 Euro jährlich geschenkt
Der Hauptvorteil beim Wohn-Riester besteht sicherlich darin, dass mittels der Förderung ein sehr akzeptabler Betrag an Eigenkapital aufgebaut werden kann, das für die Tilgung eines Immobiliendarlehens eingesetzt wird. Wer zum Beispiel zwei Kinder hat, der kann als Familie pro Jahr insgesamt fast 1.000 Euro an Wohn-Riester Förderung erhalten, was in zehn Jahren immerhin zu knapp 10.000 Euro führt. Nimmt man dann noch das Baukindergeld hinzu, verdreifacht sich der Betrag in der Summe sogar.

Nachteile

Das zu versteuernde Einkommen erhöht sich im Alter
Relativ unflexible Riester-Verträge
Oftmals geringere Verzinsung bei Riester-Bausparverträgen
Riester-Förderung ausschließlich für selbstgenutzte Immobilien
Zielscheibe

Unter welchen Voraussetzungen ist Wohn-Riester sinnvoll?

Von nicht wenigen Anbietern, insbesondere von Bausparkassen, wird es häufig so dargestellt, als wäre Wohn-Riester immer die beste Möglichkeit, das Eigenheim sehr günstig zu finanzieren. Allerdings muss es sich keinesfalls zwangsläufig um einen Bausparvertrag handeln, denn auch andere Riesterverträge können im Zuge des Wohn-Riester genutzt werden, die zum Teil deutlich bessere Renditen erzielen. Zudem zahlt der Bausparer bei einem Bausparvertrag eine Abschlussgebühr, die es bei anderen Riester-Sparformen häufiger nicht gibt. Als Zwischenfazit ist festzuhalten, dass Wohn-Riester in Kombination mit einem Bausparvertrag keineswegs immer die beste Lösung sein muss.
Nachdenken
Sinnvoll ist Wohn-Riester vor allem dann, wenn es sehr wahrscheinlich ist oder bereits feststeht, dass eine Immobilie gekauft oder gebaut werden soll. Zudem sollte garantiert sein, dass das Objekt selbst bewohnt wird und neben dem abzuschließenden Wohn-Riestervertrag aller Voraussicht nach kein oder nur wenig Eigenkapital vorhanden ist. Ferner ist es sinnvoll, die Riester-Förderung zur Tilgung des Immobilienkredites einzusetzen. Unter dieser Voraussetzung lohnt sich Wohn-Riester als staatliche Förderung meistens.
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Wie zahlt man einen Immobilienkredit mit Wohn-Riester zurück?

Eine Variante der Nutzung von Wohn-Riester besteht darin, einen laufenden Immobilienkredit teilweise mittels der Zulagen zu tilgen. Dazu ist es allerdings notwendig, ein spezielles Riester-Darlehen abzuschließen. Dies hat die gleiche Funktionsweise wie ein gewöhnlicher Baukredit, jedoch den zusätzlichen Vorteil, dass es riesterfähig ist. Damit Wohn-Riester tatsächlich für den Immobilienkredit genutzt werden kann, muss dieser einige Voraussetzungen erfüllen, insbesondere:
Zertifizierter Kredit
Darlehen muss unmittelbar für die Immobilie eingesetzt werden
Immobilienkredit muss spätestens zum 68. Lebensjahr getilgt sein
Immobilie muss ab 2008 gebaut oder gekauft worden sein
Sind diese Voraussetzungen erfüllt, können die Riester-Zulagen, die natürlich auch beim Wohn-Riester so bezeichnet werden, direkt in die Tilgung des Darlehens mit eingebunden werden.
Mann mit Sanduhr
Alternativ zu der zuvor beschriebenen Methode besteht eine andere Variante darin, bereits vorhandenes Riester-Guthaben zu nutzen. Hat der Sparer zum Beispiel seit fünf Jahren in einen Riester-Fondssparplan eingezahlt, kann das existierende Guthaben verwendet werden, ohne dass eine Prämienschädlichkeit eintritt. Das Guthaben kann dem Vertrag einfach entnommen werden und ebenso wie bei der vorher erläutern Variante als Tilgung in den Immobilienkredit fließen.

Was hat es mit der nachgelagerten Besteuerung auf sich?

Ein nicht unwichtiges Thema besteht im Zusammenhang mit dem Riester-Sparen allgemein in der sogenannten nachgelagerten Besteuerung, die ebenfalls für Wohn-Riester gilt. Diese spezielle Besteuerung beinhaltet, dass der Sparer zwar einerseits während seiner Sparphase weniger Steuern ans Finanzamt zahlen muss, aber dafür müssen die Förderungen im Rentenalter versteuert werden. Zwar gibt es beim Wohn-Riester später keine Rentenauszahlung, aber stattdessen bildet das Wohnförderkonto die Basis für die spätere Besteuerung. Wichtig zu wissen ist, dass Riester-Sparer bezüglich der Besteuerung zwischen zwei Varianten wählen können.
Zum einen besteht die Möglichkeit, den gesamten Betrag, der sich auf dem Wohnförderkonto befindet, auf einmal zu versteuern. Der Vorteil besteht darin, dass in diesem Fall ein Nachlass in Höhe von 30 Prozent gewährt wird. Die Alternative ist es, jährlich bis zum 80. Lebensjahr den Betrag des Kontos anteilig versteuern zu lassen. Trotz dieser nachgelagerten Besteuerung ist Wohn-Riester dennoch meistens die beste Möglichkeit, wie staatliche Zulagen in die Eigenheimfinanzierung und somit in das Wohneigentum eingebunden werden können.

Was passiert mit der Riester-Förderung, wenn ich mein Wohneigentum verkaufen möchte?

Menschen tragen Stift
Das Guthaben eines Wohn-Riester Vertrages kann jederzeit in ein neues Eigenheim investiert werden. Nach einem Umzug bleiben 5 Jahre Zeit um den Betrag auf eine andere förderfähige Immobilie zu übertragen.
Glühlampe

Hinweis

Ferienwohnungen gelten nicht als förderfähige bzw. eigengenutzte Immobilien.

Fazit zum Wohn-Riester: attraktive staatliche Förderung für die eigene Immobilie

Wer zukünftig in den eigenen vier Wänden wohnen möchte, unabhängig davon, ob eine Immobilie gebaut oder gekauft werden soll, für den ist Wohn-Riester ein attraktives Modell mit staatlicher Förderung. Die spezielle Variante der Riester-Rente ist mit den gleichen Zulagen versehen, wie es bei den anderen Riester-Sparverträgen der Fall ist. Die Zulagen können entweder direkt zur Tilgung des Immobilienkredites genutzt werden oder in einen gewöhnlichen Riestervertrag fließen, dem das Guthaben anschließend entnommen werden kann. Achten sollte man lediglich auf die nachgelagerte Besteuerung, die im Rentenalter zum Tragen kommt. Zudem muss es nicht zwangsläufig ein Bausparvertrag sein, denn einige andere Riester-Sparformen beinhalten attraktivere Renditen, können anschließend allerdings durch die Entnahme des Guthabens dennoch in Form des Wohn-Riesters genutzt werden.
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