Für das Thema Freistellungsauftrag und Lebensversicherung gibt es ein entscheidendes Datum: der 31. Dezember 2004. Bis zu diesem Stichtag waren Auszahlungen von Lebensversicherungen mit hoher Sicherheit steuerfrei. Danach werden die Kapitalerträge aus den angelegten Beiträgen unterschiedlich besteuert. Ein Freistellungsauftrag verhindert den Abzug von Abgeltungssteuer, Kirchensteuer und Soli bis zu den Grenzen des Sparer-Pauschbetrag. Wir zeigen […]