Die Risikolebensversicherung (temporäre Todesfallabsicherung) ist eine günstige Möglichkeit im Falle Ihres Todes zur Absicherung von Hinterbliebenen. Dabei wird die Prämie ausschließlich mit einem Risikobeitrag zuzüglich Verwaltungs- und Vertriebskosten erhoben. Sparanteile sind nicht vorhanden. Stirbt man also nicht, gibt es auch keine Leistung der Versicherung.
Die Versicherungshöhe ist jeweils vom Kunden individuell zu bestimmen und kann gleichbleibend oder fallend (linear oder annuitätisch fallend) vereinbart werden. Je nach Wunsch zur Absicherung ist die fallende Risikolebensversicherung zur Absicherung eines Immobilienkredites obligatorisch zu vereinbaren. Die gleichbleibende Risikolebensversicherung ist zur Absicherung von Hinterbliebenen Ehegatten, Partnern und Kindern, aber auch Geschäftspartner geeignet.