Der Gesetzgeber hat allen Sparern einer privaten Rentenversicherung steuerliche Vorteile eingeräumt. Je nachdem, wann der Vertrag in die Rentenphase eintritt, ist die lebenslange Rente nur mit dem Ertragsanteil zu besteuern. Auch die Einmalauszahlung bietet einen Steuervorteil. In der Regel muss nur der halbe Ertrag (Halbertragsverfahren) versteuert werden. Andere Sparformen, wie zum Beispiel die Riester-Rente oder Rürup-Rente haben diesen Vorteil nicht. Auch andere Anlageformen bieten keinen Steuervorteil.
Diese Anlageform ist nicht direkt mit der gesetzlichen Rentenversicherung vergleichbar, weil es unzählige Wege, Formen und Optionen gibt. Es gibt unterschiedliche Investitionsmöglichkeiten. Private Rentenversicherung werden von Versicherungen angeboten und wie es am freien Markt ist, kann jeder Anbieter unterschiedliche Vorteile bieten.