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Lebensversicherung kündigen

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Kurz & knapp

Eine Vertragskündigung macht immer dann Sinn, wenn Versicherungsschutz nicht mehr benötigt wird. Oder auch, wenn der Vertrag keine Gewinne erzielt und nicht anderweitig sinnvoll verwendet werden kann.

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Wissenswertes auf einen Blick

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Die Kündigung einer Lebensversicherung ist für Versicherte immer ein Verlustgeschäft.
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Bei einer Vertragsauflösung behält der Versicherer Abschluss-, Verwaltungs- und Stornokosten ein. Außerdem den hohen Schlussüberschuss.
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Bessere Alternativen zur Kündigung sind die Beitragsfreistellung, eine Laufzeitverkürzung, ein Policenverkauf, ein Policendarlehen oder der Widerruf des Vertrages.
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Eine Lebensversicherung zu kündigen kann sinnvoll sein, wenn die Police kaum Erträge erwirtschaftet und die Anbieterkosten schlichtweg zu hoch sind.

Kann ich eine Lebensversicherung kündigen?

Eine Lebensversicherung galt lange Zeit als solide Altersvorsorge und sichere Hinterbliebenenabsicherung. In den vergangenen Jahren hat sich aber einiges geändert. Policen werfen heutzutage kaum mehr Renditen ab und hohe Anbieterkosten verschlingen die wenigen Erträge, die erwirtschaftet werden. Nicht zu Unrecht überlegen viele Verbraucher, ob sie ihre Lebensversicherung kündigen sollen.
Grundsätzlich lassen sich Lebens- und Rentenversicherungen kündigen. Es gibt wenige Ausnahmen, bei denen lediglich eine Beitragsfreistellung möglich ist. Zudem müssen die Versicherungsnehmer Fristen beachten.
Glühlampe

Hinweis

Eine Lebensversicherung zu kündigen ist fast immer ein Verlustgeschäft. Denn von allen Möglichkeiten, die Police aufzulösen, stellt eine Kündigung die teuerste Option dar. Nicht jede Lebens- und Rentenversicherung lässt sich kündigen. Direktversicherungen und die Rürup-Rente lassen sich höchstens beitragsfrei stellen. Und wer eine Riester Versicherung kündigt, muss alle Zulagen und Steuervorteile an den Staat zurückzahlen. Bei der Riester Rente ist eine Beitragsfreistellung die bessere Wahl.

Nachteile einer Kündigung: Rückkaufswert, Kosten, Überschüsse

Kündigen Verbraucher ihre Lebensversicherung, zahlt der Versicherer ihnen den Rückkaufswert aus. Diese Summe gibt an, wie viel der Vertrag aktuell wert ist. Nicht selten liegt der Rückkaufswert knapp unter den Einzahlungen. Denn in den ersten Versicherungsjahren ziehen die Versicherer die Verwaltungs- und Vertragskosten ab. Somit kostet der Vertrag anfangs mehr Geld, als er erwirtschaftet. Erst nach mehreren Jahren nimmt die Entwicklung zu, womit der Wert über den einbezahlten Beiträgen liegen kann. Vorausgesetzt, der Anbieter verlangt keine zu hohen Kosten.
In der Praxis zeigt sich jedoch, dass viele Versicherer hohe Gebühren vorsehen und die laufenden Kosten die Rendite verschlingen. Somit kann auch nach mehreren Jahren der Rückkaufswert unter den einbezahlten Beiträgen liegen.
Neben den zu bezahlenden Anbieter- und Vertragskosten gibt es weitere Nachteile, die mit einer Kündigung der Lebensversicherung einhergehen:
Hohe Stornokosten
Wird eine Police vorzeitig gekündigt, verlangt der Versicherer Stornokosten. Diese sind zusätzlich zu den bereits entrichteten Gebühren zu zahlen.
Kein Anspruch auf den Schlussüberschuss
Ein großer Anteil an der Rendite eines Vertrages macht der Überschuss am Ende der Laufzeit aus. Dieser kann bis zu 20 Prozent der Gesamtverzinsung bei klassischen Verträgen ausmachen. Wird ein Vertrag vorzeitig gekündigt, entfällt der Anspruch auf den Schlussüberschuss.
Risikoschutz entfällt
Durch eine Kündigung gehen die Leistungen des Vertrages verloren. Dazu kann ein Hinterbliebenenschutz gehören oder eine BU-Versicherung.
Nicht zuletzt ist zu beachten, dass mit der Kündigung die Altersvorsorge erlischt. Dies kann dazu führen, dass zu Rentenbeginn die finanziellen Mittel nicht ausreichen und eine Altersarmut droht. Unter Betrachtung aller Nachteile ist es somit ratsam, vor der Vertragsaufhebung Alternativen abzuwägen.

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Alternativen zur Kündigung der Lebensversicherung

Es gibt einige Alternativen zur Kündigung einer Lebensversicherung. Diese Vorgehensweisen sind mit weniger Verlusten verbunden. Einige ermöglichen es, den Versicherungsschutz zumindest anteilig aufrecht zu erhalten. Welche Alternative infrage kommt, ist von den Beweggründen für die Kündigung abhängig.
Die Versicherung ist mir zu teuer / Ich kann die Beiträge nicht mehr bezahlen Ich möchte eine neue Altersvorsorge abschließen Ich benötige kurzfristig Geld
Beiträge reduzieren Beitragsfreistellung Versicherung verkaufen
Beitragsfreistellung Beiträge reduzieren Police beleihen
Versicherung verkaufen Versicherung verkaufen
Zielscheibe

Eine Anpassung des Vertrages

Lebensversicherungen lassen sich jederzeit anpassen. Die Beiträge können heraufgesetzt werden, um die Renditen zu erhöhen und mehr Kapital für das Alter zu sparen. Im Umkehrschluss lässt sich der Beitrag auch herabsetzen. Dabei ist der Mindestbeitrag des Anbieters zu berücksichtigen.
Eine weitere Option, um Kosten zu senken, ist der Ausschluss von Zusatzversicherungen. Besteht eine Unfallversicherung, ein Hinterbliebenenschutz oder eine BU, lassen sich diese Bausteine aus dem Vertrag ausschließen. Doch geht dabei der Versicherungsschutz verloren. Alternativ lassen sich Zusatzleistungen zunächst reduzieren. Beispielsweise die Todesfallsumme einer Risikolebensversicherung.

Eine Beitragsfreistellung

Wer sich die Police nicht mehr leisten kann, hat die Möglichkeit, den Vertrag beitragsfrei zu stellen. Dabei werden dauerhaft oder vorübergehend keine Beiträge mehr gezahlt. Der Versicherer wirtschaftet mit dem vorhandenen Kapital weiter. Doch fallen weiterhin Gebühren an. Daher kann es vorkommen, dass die Kosten die Rendite übersteigen und der Wert der Versicherung sinkt.

Eine Freistellung der Beiträge kann auch in Betracht gezogen werden, wenn ein neuer Vertrag abgeschlossen werden soll. Dabei wird der bisherige Beitrag in eine alternative Altersvorsorge investiert. Bei einigen Versicherungen stellt dieses Vorgehen sogar die einzige Option dar, da eine Kündigung nicht möglich ist. Mitunter bei einer Direktversicherung, wenn der neue Arbeitgeber den bestehenden Vertrag nicht übernimmt.

Die Lebensversicherung verkaufen

Eine Lebensversicherung zu verkaufen ähnelt der Kündigung. Allerdings treten die Versicherten die Rechte und Pflichten an einen Policen-Ankäufer ab. Dieser führt den Vertrag fort und erhält die Ablaufleistung. Den bisherigen Versicherten entschädigt er mit einem Ankaufspreis. Diese Summe liegt im Regelfall über dem Rückkaufswert, den der Versicherer bei einer Kündigung auszahlt.
Doch nicht jede Versicherung lässt sich verkaufen. Insbesondere für fondsgebundene Tarife gibt es wenige Interessenten, da die Garantien zu gering oder nicht vorhanden sind. Policen-Ankäufer bevorzugen Altverträge mit hohen Garantiezinsen.
Sollte erst in einigen Jahren Geld benötigt werden, kann eine Laufzeitverkürzung anstelle des Verkaufs in Betracht gezogen werden. Dabei erfolgt die Auszahlung zu einem späteren Zeitpunkt - nach drei bis fünf Jahren. Allerdings bietet nicht jeder Versicherer diese Möglichkeit.

Die Lebensversicherung beleihen

Eine Lebensversicherung zu beleihen stellt eine Alternative dar, wenn kurzfristig Geld benötigt wird und die Summe zurückbezahlt werden kann. Das Policendarlehen hat den Vorteil, dass je nach Wert der Versicherung höhere Geldbeträge möglich sind. Dabei dient der Rückkaufswert als Sicherheit.

Policendarlehen sind endfällig. Das bedeutet, während der Laufzeit werden Zinsen entrichtet. Zur Endfälligkeit muss dann die komplette Darlehenssumme zurückbezahlt werden. Die Kosten für ein Policendarlehen sind von der Kreditsumme und der Laufzeit abhängig.
Björn Kotzan

Experten-Tipp

Bei Verträgen, die zwischen 1994 und 2007 abgeschlossen wurden, kann die Möglichkeit bestehen, den Vertrag zu widerrufen. Dabei muss der Versicherer die eingezahlten Beiträge inklusive Zinsen erstatten. Daher ist die Rückabwicklung für Versicherte rentabler als eine Kündigung. Das Recht dazu besteht, wenn die Kunden fehlerhaft über ihr Widerrufsrecht aufgeklärt wurden. Unsere Experten prüfen für Sie, ob Ihr Vertrag von einer ungültigen Widerrufsbelehrung betroffen ist.

Björn Kotzan

Founder von LVoptimal.de
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Wann ist eine Kündigung dennoch sinnvoll?

Um den Versicherungsschutz einer Zusatzleistung aufrecht zu erhalten, bieten einige Versicherer die Option, die Sparbeiträge auszusetzen. Dabei zahlen die Versicherten nur noch den Risikoanteil für ihre Zusatzversicherung. Deren Leistung bleibt in voller Höhe bestehen, allerdings verringert sich die Altersvorsorge.

Was ist bei der Kündigung einer Lebensversicherung zu beachten?

Frist

Kündigungsfrist:

Wann sich die Lebensversicherung kündigen lässt, ist von dem Produkt und der Zahlweise abhängig. Im Regelfall erfolgt die Kündigung zum Ende der Versicherungsperiode. Bei einer monatlichen Beitragszahlung findet die Vertragsauflösung zum Ende des nächsten Monats statt. Wird die Prämie jährlich entrichtet, ist eine Auflösung zur nächsten Beitragsfälligkeit möglich.

Kündigungsschreiben:

Der Kündigungswunsch muss schriftlich erfolgen. Wichtig ist, dass das Schreiben mit der eigenen Unterschrift beurkundet wurde. Folgende Inhalte muss das Kündigungsschreiben enthalten: Name des Versicherten und Unterschrift, Datum und Ort, Versicherungsnummer, angestrebter Kündigungstermin, Bankverbindung, auf die der Rückkaufswert ausgezahlt werden soll und die Bitte um eine Bestätigung.
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Risikolebensversicherung

Rückkaufswert:

Mit der jährlichen Standmitteilung erhalten die Versicherten eine regelmäßige Information, wie hoch ihr Rückkaufswert ist. Dieser Betrag wird ausbezahlt, wenn sie ihre Lebensversicherung kündigen. Darin sind ein Teil der Beiträge und Renditen abzüglich Storno-, Verwaltungs- und Abschlusskosten kalkuliert. Da der Rückkaufswert immer mit Verlusten verbunden ist, sollten Versicherte vor der Kündigung die Möglichkeit eines Widerrufs prüfen.

Steuern:

Kündigt ein Versicherungsnehmer seine Lebensversicherung, ist die Auszahlung nicht steuerfrei. Wenn die Aufhebung vor Ablauf von 12 Jahren oder vor dem 60. Lebensjahr erfolgt, muss er die volle Differenz zwischen der Auszahlungssumme und den eingezahlten Beiträgen versteuern (Kapitalertrag). Steuerfrei sind nur Altverträge.
Steuern

Fazit

Ist eine Lebensversicherung nicht lukrativ, weil sie kaum Erträge einbringt oder die Kosten zu hoch sind, macht es keinen Sinn, weiterhin in ein unrentables Produkt zu investieren. Eine Kündigung kann in Betracht gezogen werden. Doch ist zu prüfen, ob eine Alternative infrage kommt. Eine Vertragsanpassung, die Beitragsfreistellung und der Verkauf an einen Policen-Ankäufer sind mit weniger Verlusten verbunden als die Auszahlung des Rückkaufswerts.
Sollten Sie eine Versicherung besitzen, die vor 2007 abgeschlossen wurde, könnten Sie von Ihrem Widerrufsrecht Gebrauch machen. Denn ein Widerruf ist die beste Möglichkeit, sich von einer unrentablen Lebensversicherung zu trennen.

Lebensversicherung kündigen, widerrufen, verkaufen: Lassen Sie jetzt Ihre Optionen prüfen

Unsere Experten sind Ihnen nicht nur behilflich, wenn Sie Ihre Lebensversicherung kündigen möchten. Gerne prüfen wir auch, ob ein Widerruf möglich ist und welche weiteren Alternativen für Sie infrage kommen.
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