Durch die zwei eingangs beschriebene Funktionen ergeben sich zwei Auszahlszenarien: stirbt der Versicherte während der Laufzeit, wird die vertraglich festgesetzte Summe, die sogenannte Todesfallleistung, an die bezugsberechtigten Personen ausgezahlt. Meist werden dafür die Partner, Familien oder auch Geschäftspartner eingesetzt. Andernfalls erhält der Versicherte am Ende der Laufzeit seine eingezahlten Beträge zuzüglich der garantierten Verzinsung, einer laufenden Überschussbeteiligung (Anteil an den Gewinnen), sowie eines Schlussüberschusses wieder ausgezahlt. Für den Garantiezins gilt der Zeitpunkt des Vertragsschlusses. Derzeit liegt er bei 0,9 Prozent (Stand 2018). Da der Garantiezins auch unter den anhaltenden Niedrigzinsen leidet, ist er bei älteren Verträgen um einiges attraktiver.