Wer seine Lebensversicherung in der Steuererklärung geltend machen möchte, muss zwischen der Kapitallebensversicherung und der Risikolebensversicherung unterscheiden. Denn während sich die Hinterbliebenenabsicherung als Vorsorgeaufwand absetzen lässt, wird die Kapitallebensversicherung als Altersvorsorge nur unter bestimmten Voraussetzungen berücksichtigt. In unserem Ratgeber erklären wir Ihnen, wie die steuerlichen Behandlungen von Lebensversicherungen geregelt sind und wie sich diese Verträge auf die Einkommenssteuer auswirken. Außerdem erfahren Sie, wann eine Kapitallebensversicherung steuerlich begünstigt ist und was es bei der Auszahlung zu beachten gilt.
Das wichtigste auf einen Blick
Bei einer Lebensversicherung ist zwischen der Absetzbarkeit der Beiträge in der Steuererklärung und der steuerlichen Behandlung bei Auszahlung zu unterscheiden. Darüber hinaus muss zwischen der Risikolebensversicherung (Hinterbliebenenabsicherung) und der Kapitallebensversicherung (Hinterbliebenenabsicherung + Altersvorsorge) differenziert werden.
Risikolebensversicherung
Lebensversicherungen lassen sich unter bestimmten Voraussetzungen von der Steuer absetzen. Begünstigt ist die Risikolebensversicherung, die zur Absicherung von Hinterbliebenen im Todesfall dient. Hierbei handelt es sich um einen klassischen Vorsorgeaufwand, der bis zum Höchstbetrag steuerlich absetzbar ist. Allerdings gilt der Höchstbetrag inklusive weiterer Vorsorgeaufwendungen; Kranken- und Pflegeversicherung, Rentenversicherung, Haftpflicht und BU-Versicherung. Ob die Risikolebensversicherung noch berücksichtigt werden kann, ist von der Höhe der anderen Versicherungsbeiträge abhängig.
Höchstbeiträge für Vorsorgeaufwendungen
Arbeitnehmer | Selbstständige |
---|---|
1.900 Euro | 2.800 Euro |
Kapitallebensversicherung
Eine Kapitallebensversicherung, die neben einem Todesfallschutz auch eine Altersvorsorge enthält, wird wiederum anders steuerlich behandelt. Diese Verträge sind nur steuerlich begünstigt, wenn sie vor 2005 abgeschlossen wurden. Denn 2005 ist das Alterseinkünftegesetz in Kraft getreten, das die bisherigen steuerfreien Auszahlungen der Lebensversicherungserträge so gut wie abgeschafft hat.
Wurde die Kapitallebensversicherung vor dem 01. Januar 2005 abgeschlossen, können die Beiträge als Sonderausgaben zusammen mit den weiteren Vorsorgeaufwendungen (Kranken-, Pflege-, Renten-, Haftpflicht-, BU-Versicherung) abgesetzt werden. Auch in diesem Fall gelten die Höchstgrenzen von 1.900 Euro für Arbeitnehmer bzw. 2.800 Euro für Selbstständige.
Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Lebensversicherung anders als bspw. die private Rentenversicherung oder eine Fondsrente steuerlich begünstigt. Somit können die Beiträge ganz oder zumindest teilweise in der Steuererklärung geltend gemacht werden.
Ein weiterer Vorteil zeigt sich bei der Auszahlung einer Kapitallebensversicherung; Steuern fallen nur auf den Ertragsanteil an. Dabei handelt es sich um die Differenz zwischen den eingezahlten Beiträgen und der Auszahlung. Anders als bei staatlich geförderten Produkten wie der Riester Rente wird also nicht die komplette Leistung versteuert, sondern nur ein Teil. Zudem können einige Verträge steuerlich begünstigt sein, sodass lediglich die Hälfte der Erträge unter die Steuerlast fallen.
Alte Verträge, die vor 2005 abgeschlossen wurden, sind unter bestimmten Voraussetzungen sogar steuerfrei! Das gilt für Versicherungen, die als Einmalzahlung ausbezahlt werden. Entscheiden sich die Versicherten für eine Rentenleistung, müssen sie ebenfalls nur den Ertragsanteil versteuern.
In der Praxis zeigt sich, dass die steuerliche Behandlung von Lebensversicherungen bzw. Absetzbarkeit der Beiträge kaum Relevanz hat. Denn der Höchstbetrag der Vorsorgeaufwendungen ist meist durch die Kranken- und Rentenversicherung bereits vollständig ausgeschöpft.
Auch bei der Auszahlung einer Lebensversicherung gibt es steuerliche Nachteile. So kann die Risikolebensversicherung unter die Erbschaftssteuer fallen, was vor allem für Personen problematisch ist, die nicht mit der versicherten Person verwandt sind. Ein Geschäftspartner oder die Freundin / der Freund haben lediglich einen Freibetrag von 20.000 Euro. Ehepartner haben einen Freibetrag von 500.000 Euro, Kinder 400.000 Euro. Fällt zusätzlich zur Auszahlung der Lebensversicherung eine Immobilienerbschaft an, können auch diese Beträge schnell überschritten sein. Somit ist die tatsächliche Leistung des Hinterbliebenenschutzes nach Abzug der Erbschaftssteuer deutlich geringer.
Wie sich die Auszahlung der Lebensversicherung steuerlich auswirkt, hängt davon ab, wann der Vertrag abgeschlossen wurde. Verträge, deren Beginn vor dem 01. Januar 2005 liegt, sind unter bestimmten Bedingungen vollständig steuerfrei.
Eine Lebensversicherung, die am 31.12.2004 oder früher abgeschlossen wurde, ist bei der Auszahlung komplett steuerfrei, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:
Nur wenn alle diese Bedingungen erfüllt sind, fällt bei der Auszahlung der Kapitallebensversicherung keine Steuer an. Trifft eine Voraussetzung nicht zu, z. B weil die Auszahlung als Rente erfolgt oder nicht fünf Jahre Beiträge bezahlt wurden, entfallen die Steuervorteile und der Ertragsanteil muss versteuert werden.
Bei der Auszahlung einer Lebensversicherung, die am 01.01.2005 oder später abgeschlossen wurde, fallen Steuern an. Allerdings können auch diese Verträge unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich begünstigt sein:
Sind alle Voraussetzungen erfüllt, erfolgt die Besteuerung nach dem Halbeinkünfteverfahren. Das heißt, es muss nur die Hälfte der erwirtschafteten Erträge versteuert werden.
Trifft eine oder mehrere der Bedingungen nicht zu, sind die Erträge vollständig zu versteuern. Dabei greift die Abgeltungssteuerpflicht von pauschal 25 Prozent des Gewinns zzgl. Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer.
Beispiel
Ein Versicherungsnehmer erhält 50.000 Euro aus seiner Lebensversicherung. In den Vertrag wurden Beiträge in Höhe von 45.000 Euro einbezahlt. Somit liegt der Ertrag bei 5.000 Euro (50.000 Euro - 45.000 Euro)
Da die Voraussetzungen für das Halbeinkünfteverfahren erfüllt sind, muss nur die Hälfte des Ertrages (2.500 Euro) versteuert werden. Das entspricht in diesem Beispiel 659,38 Euro (26,375 Prozent Abgeltungssteuer und Solidaritätszuschlag – ohne Berücksichtigung eines Steuerfreibetrages).
Wird die Lebensversicherung als Rente ausbezahlt, ändert sich die Besteuerung. Dabei muss der Ertragsanteil mit dem persönlichen Einkommenssteuersatz versteuert werden. Zusätzlich werden bei freiwillig gesetzlich versicherten Rentnern 14 Prozent für Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge abgezogen. Dies gilt nicht bei Privatversicherten oder gesetzlich Versicherten.
Die Höhe der Ertragsanteilbesteuerung ist davon abhängig, in welchem Alter die Auszahlung der Rente erfolgt:
Alter bei Rentenbezug | Ertragsanteil |
---|---|
55 Jahre | 26 Prozent |
60 Jahre | 22 Prozent |
63 Jahre | 20 Prozent |
65 Jahre | 18 Prozent |
67 Jahre | 17 Prozent |
70 Jahre | 15 Prozent |
Beispiel
Ein Versicherungsnehmer lässt sich die Rente seiner Lebensversicherung mit 65 Jahren ausbezahlen. Er hat einen persönlichen Einkommensteuersatz von 20 Prozent und ist gesetzlich krankenversichert. Die Höhe der Brutto-Rente liegt bei 500 Euro im Monat.
Bruttorente | 500 Euro |
Ertragsanteil | 90 Euro |
Steuerabzug | 18 Euro |
Nettorente | 482 Euro |
Bei einer Risikolebensversicherung fällt keine Einkommenssteuer, aber eine Erbschaftssteuer an. Es gibt jedoch eine Möglichkeit, diese Steuer zu umgehen. Dafür muss die Person, welche die Todesfallleistung erhalten soll, gleichzeitig Versicherungsnehmer sein. Die Person, deren Leben abgesichert werden soll, wird die versicherte Person im Vertrag. Der Hinterbliebene erhält dann eine Leistung aus seiner eigenen Versicherung, wodurch keine Erbschaftssteuer anfällt.
Unsere Experten beantworten gerne Ihre Fragen zur gegenseitigen Absicherung bei einer Risikolebensversicherung und deren steuerliche Behandlung.
Beispiel
Ein nicht-verheiratetes Paar möchte sich gegenseitig absichern. Dafür schließt jede Person eine Lebensversicherung ab und hinterlegt den jeweils anderen als versicherte Person. So wird das Leben des anderen über den eigenen Vertrag abgesichert und im Leistungsfall zahlt die eigene Versicherung die Todesfallsumme aus.
Vertrag 1 | Vertrag 2 | |
---|---|---|
Versicherungsnehmer | Partner 1 | Partner 2 |
Versicherte Person | Partner 2 | Partner 1 |
Die Lebensversicherung wird in der Steuererklärung in die Anlage Vorsorgeaufwand eingetragen. Einzutragen sind nur Risikolebensversicherungen oder Kapitallebensversicherungen, die vor 2005 abgeschlossen wurden. Werden jüngere Verträge in die Steuererklärung eingetragen, fällt dies dem Finanzamt auf. Im nächsten Steuerbescheid wird ein entsprechender Hinweis vermerkt und die eingezahlten Beiträge zur Lebensversicherung sind bei der Einkommenssteuer nicht berücksichtigt.
Eine Risikolebensversicherung oder eine kapitalbildende Lebensversicherung, die vor 2005 abgeschlossen wurde, wird in der Steuererklärung in die Anlage AV (Vorsorgeaufwand) eingetragen. Die Beiträge werden mit allen weiteren berücksichtigungsfähigen Aufwendungen bis zum Höchstbetrag von 1.900 Euro bzw. 2.800 Euro für Selbstständige addiert. Dazu zählen:
Da die Höchstbeträge häufig schon erreicht sind, wirken sich die Aufwendungen für die Lebensversicherung selten auf die Einkommenssteuer aus. Dennoch können Sie diese in Ihrer Steuererklärung angeben, um auf der sicheren Seite zu sein.
Mit der elektronischen Steuererklärung müssen dem Finanzamt nicht mehr automatisch Belege eingereicht werden. Dies erfolgt nur, wenn ein Nachweis vom Sachbearbeiter gefordert wird. Daher müssen Sie alle notwendigen Belege aufbewahren und erst bei entsprechender Forderung dem Finanzamt einreichen.
Gefordert werden unter anderem Kopien der Police sowie Beitragsnachweise. Diese erhalten Sie bspw. über die Standmitteilung, die jährlich vom Versicherer versendet wurde oder über das Abschlussschreiben bei der Auszahlung.
Mit der Anlage KAP werden Kapitalerträge versteuert. Die Anlage muss immer ausgefüllt werden, wenn Kapitalerträge, Zinsen oder Dividenden geflossen sind. Anders als beim Einkommen erfolgt die Versteuerung nach Paragraf 32d Einkommensteuergesetz über die Kapitalertragssteuer. Die Erträge unterliegen pauschal 25 Prozent Abgeltungssteuer zzgl. Solidaritätszuschlag, was 26,375 Prozent entspricht. Kirchenmitglieder müssen außerdem noch zwischen acht und neun Prozent Kirchensteuer bezahlen.
Versicherungen führen diese Steuer bei Auszahlung aber bereits an das Finanzamt ab. Das heißt, die Kapitalerträge der Lebensversicherung müssen nicht zusätzlich in der Steuererklärung unter der Anlage KAP angegeben werden!
Es macht allerdings Sinn die Anlage auszufüllen, wenn Sie zu viel gezahlte Steuern zurückfordern möchten. Sind Sie bspw. mittlerweile aus der Kirche ausgetreten, haben aber Kirchensteuer entrichtet, können Sie die zu viel gezahlte Steuerlast zurückholen.
Eine Lebensversicherung aus steuerlicher Perspektive abzuschließen, lohnt sich heutzutage nicht mehr. Denn die Beiträge fließen unter die Vorsorgeaufwendungen, die durch Kranken- und gesetzliche Rentenversicherung meist bereits vollständig ausgeschöpft sind. Zudem lassen sich bei Neuverträgen nur noch Risikolebensversicherungen von der Steuer absetzen.
Dennoch kann der Abschluss einer Lebensversicherung sinnvoll sein, auch wenn sie keine Auswirkung auf die Steuererklärung hat. Dies betrifft vor allem die Hinterbliebenenabsicherung. Denn insbesondere Familien mit einem Versorger oder Eigenheimbesitzer mit hohen Kreditschulden sollten ihre Hinterbliebenen finanziell absichern. Dafür stellt die Risikolebensversicherung eine zuverlässige und preiswerte Möglichkeit dar.
Darüber hinaus lässt sich die Todesfallleistung mit einer Altersvorsorge kombinieren. Und auch diese ist wichtig, denn die gesetzlichen Leistungen reichen längst nicht mehr aus, um den Lebensstandard im Alter zu halten. Ob sich jedoch eine Lebensversicherung oder eine andere Rentenversicherung für Ihren individuellen Bedarf lohnt, lässt sich nicht pauschal sagen. Hier muss im Hinblick auf Ihre familiären, finanziellen und beruflichen Umstände geprüft werden, welche Altersvorsorge am besten zu Ihnen passt.
Unsere Experten von LVoptimal.de beraten Sie gerne und beantworten alle Ihre Fragen rund um die steuerliche Behandlung von Lebensversicherungen und zur optimalen Altersvorsorge. Buchen Sie jetzt hier einen Termin und lassen Sie sich beraten.