Die Kapitalertragssteuer ist eine Art der Einkommenssteuer und wird auf alle Kapitalerträge im Inland erhoben, z.B. Zinsen auf Zertifikatserträge, Dividenden, Kapitalanlagen und Erträge aus Termingeschäften oder Investmentfonds.
Für private Kapitalerträge im Inland wurde 2009 eine einheitliche und vereinfachte Form der Kapitalertragsteuer eingeführt: die Abgeltungssteuer. Hier liegt der Steuersatz bei 25% plus 5,5% Solidaritätszuschlag. Falls eine Kirchensteuer entrichtet wird, wird auch diese einbehalten, so dass insgesamt eine Steuerlast von bis zu 28% erreicht werden kann.
Die Abgeltungssteuer wird als Quellensteuer direkt von den Geldinstituten an das zuständige Finanzamt abgeführt. Somit erfüllt der Steuerpflichtige die Steuerpflicht und muss daher die Kapitalerträge nicht mehr in der Einkommensteuererklärung angeben. Die Abgeltungssteuer gilt für alle private Personen, die Kapitalerträge im Inland erzielen.
Auch bei Renten- und Lebensversicherungen unterliegen die Erträge, also die Differenz zwischen der Versicherungsleistung und den eingezahlten Beiträgen, der Abgeltungssteuer. Unter bestimmten Voraussetzungen können jedoch die Erträge aus Kapitallebens-versicherungen steuerfrei sein.