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Abgeltungssteuer

Geschrieben von: 
lvoptimal.de
Veröffentlicht am: 
12. Mai 2021

Die Kapitalertragssteuer ist seit dem 1. Januar 2009 auch für Kunden von Lebensversicherung ein relevantes Thema. 

Diese Abgeltungssteuer in Höhe von 25% ist zusammen mit dem Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer auch für Lebensversicherung zu entrichten, wenn der Vertrag bestimmte Voraussetzungen erfüllt.  

Die Voraussetzungen für die Kapitalertragsteuer sind hingegen individuell für jeden Vertrag zu prüfen, ob sie anfällt und wie hoch diese ausfällt.  

Die Kapitalertragssteuer ist vom System her eine Abgeltungssteuer. Die Abführung der Abgeltungssteuer erfolgt direkt vom Versicherungsunternehmen und gilt danach auch als abgegolten. Dem Versicherungsnehmer wird dann die um die Kapitalertragssteuer geminderte Versicherungsleistung ausbezahlt. Auf den Kapitalertragssteuersatz werden zudem zusätzlich noch der Solidaritätszuschlag und die Kirchensteuer erhoben. 

Der Kapitalertrag ist für die Höhe der Kapitalertragssteuer maßgeblich. Es handelt sich hierbei um die Differenz zwischen der Summe der eingezahlten Beiträge und der Versicherungsleistung, d.h. die vom Versicherer gezahlten Überschussbeteiligungen und Zinsen werden besteuert. 

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