Unterschiedliche Menschen mit unterschiedlichen Bedürfnissen machen unsere Welt bunt und lebendig. Dabei sollte es in unserer Gesellschaft selbstverständlich sein, dass alle Menschen gleichbehandelt werden, unabhängig von ihrer sexuellen Orientierung oder ihrer geschlechtlichen Identität. So muss es auch jedem möglich sein, sich selbst und seine Familie abzusichern, ohne sich Sorgen zu machen, dass der Versicherungsschutz verweigert wird. Bei einer Lebensversicherung für Queere wird nicht unterschieden, hier steht Ihnen jede Versicherungsgesellschaft offen.
Das Wichtigste auf einen Blick:
Vorneweg muss gesagt sein, dass es keine spezielle Lebensversicherung für Queere bzw. Personen benötigt, die nicht heterosexuell und/oder cisgeschlechtlich sind. Die Versicherer unterscheiden nicht nach der sexuellen Orientierung oder Identität eines Antragstellers, was ein wichtiger Aspekt im Hinblick auf die Gleichberechtigung darstellt. Es gibt allerdings Gesellschaften, die sich mit der „Regenbogenversicherung“ auf die Queere-Szene bzw. die Absicherung von Transgender konzentrieren.
Eine Lebensversicherung im klassischen Sinne ist immer eine Form der Hinterbliebenenabsicherung und/oder der Altersvorsorge. Dafür gibt es zwei verschiedene Varianten:
Die Lebensversicherungen können auch miteinander kombiniert werden. So lässt sich in eine Kapitallebensversicherung ein Todesfallschutz einschließen. Dann besteht im Erlebensfall ein Anspruch auf die Altersvorsorge, aber auch bei vorzeitigem Tod für die Hinterbliebenen auf die Todesfallleistung. Bei dieser Variante wird die Hinterbliebenenabsicherung mit der Altersvorsorge verbunden.
Nein, die LGBTQI+ Szene braucht keine spezielle Lebensversicherung. Zumindest nicht in Bezug auf die sexuelle Orientierung oder sexuelle Identität. Ihnen steht der Zugang zu jedem Anbieter auf dem Markt offen.
Interessant für Versicherte der queeren Szene kann aber die Einstellung des Versicherers gegenüber der LGBTQI+ Community sein. Nicht alle Gesellschaften haben sich auf dem Markt öffentlich positioniert. Einige Versicherer wie die Allianz, R+V, AXA, Cosmos Direkt und HDI werben hingegen für Toleranz und Gleichberechtigung. Es gibt auch Anbieter, die sich auf die Absicherung von Transgender-Personen spezialisiert haben.
Bei einer LGBTQ+ Lebensversicherung gibt es einige Besonderheiten, die für den Versicherungsschutz relevant sind. Dabei ist entscheidend, was und wer abgesichert werden soll. So können z. B. für die Absicherung von Krediten Tarife mit fallender Todesfallleistung gewählt werden. Wer seine Familie versichern möchte und nicht verheiratet ist, muss darüber hinaus einige steuerliche Aspekte beachten.
Wer ein Darlehen wie eine Immobilienfinanzierung absichert, kann Anbieter wählen, die eine fallende Versicherungssumme anbieten. Im Vergleich zum klassischen Vertrag, bei dem die Todesfallleistung über die gesamte Laufzeit hinweg gleich bleibt, reduziert sich bei dieser Variante die Versicherungsleistung – und damit auch der Beitrag. Denn mit jeder erbrachten Rate sinkt der finanzielle Bedarf.
Kommt eine klassische Lebensversicherung zur Auszahlung, fällt für den Bezugsberechtigten Erbschaftssteuer an. Die Höhe der Freibeträge richtet sich nach dem Verhältnis zwischen den Personen. So haben Verheiratete und eingetragene Lebenspartner einen Steuerfreibetrag von 500.000 Euro, während Nicht-Verheiratete lediglich 20.000 Euro geltend machen können. Das bedeutet; Paare, die nicht verheiratet sind, müssen einen höheren Betrag für die Erbschaftssteuer einkalkulieren.
Erbe | Freibetrag |
---|---|
Ehegatte und eingetragener Lebenspartner | 500.000 Euro |
Nicht-Verheiratete / Paare / Geschäftspartner | 20.000 Euro |
Es gibt aber eine Möglichkeit, wie Nicht-Verheiratete und keine eingetragenen Lebenspartner die Erbschaftssteuer legal umgehen können. Mit dieser Variante können sich beide Partner gegenseitig absichern oder es wird nur eine Person versichert.
Und zwar wird die Person, die das Geld erhalten soll, Versicherungsnehmer und Beitragszahler des Vertrages. Versichert wird aber das Leben des anderen, dieser wird die versicherte Person. Verstirbt der Versicherte, erhält der Hinterbliebene eine Leistung von der eigenen Lebensversicherung. Aus diesem Grund fällt keine Erbschaftssteuer an.
Versicherungsnehmer | Partner A |
Versicherte Person | Partner B |
Bezugsberechtigter / Leistungsempfänger | Partner A |
Mit dieser Variante können sich im Rahmen der Über-Kreuz-Versicherung auch beide gegenseitig absichern. In diesem Fall schließen sie jeweils einen eigenen Vertrag ab und versichern das Leben des Partners.
Vertrag 1 | Vertrag 2 | |
---|---|---|
Versicherungsnehmer | Partner A | Partner B |
Versicherte Person | Partner B | Partner A |
Bezugsberechtigter / Leistungsempfänger | Partner A | Partner B |
Diese Form der Lebensversicherung für Queere empfehlen wir, wenn Sie weder verheiratet noch eingetragene Lebenspartner sind. Denn Sie können nicht nur die Erbschaftssteuer legal umgehen, sondern auch jeden Vertrag jeweils individuell und bedarfsgerecht gestalten.
Bei einer LGBTQ+ Lebensversicherung zur Hinterbliebenenabsicherung fallen Gesundheitsfragen an. Dabei spielt die sexuelle Orientierung keine Rolle und darf auch vom Versicherer nicht abgefragt werden. Problematisch kann es allerdings für Personen werden, die HIV-PrEP einnehmen.
Kann ich mit HIV-PrEP eine Lebensversicherung abschließen?
Es ist kaum verständlich, aber wer in den letzten drei Jahren Medikamente dieser Art eingenommen hat, kann es schwer haben, eine Lebensversicherung abzuschließen. Denn in den Gesundheitsfragen müssen verordnete Medikamente angegeben werden. Und obwohl diese Präparate dazu dienen, schwere Krankheiten vorzubeugen, können sie zum Ausschlusskriterium werden.
Wir haben aber eine gute Nachricht: Es gibt Versicherer, die moderner und gesellschaftlicher sind und den Nutzen der Präparate einem potenziellen Risiko vorziehen. Bei diesen Anbietern lässt sich eine Lebensversicherung auch dann abschließen, wenn Sie HIV-PrEP einnehmen oder eingenommen haben. Sprechen Sie uns gerne an und wir helfen Ihnen, einen guten Versicherer zu finden.
Ob Regenbogenversicherung, LGBTQ+ Lebensversicherung oder Lebensversicherung für Queere – wie auch immer die Bezeichnung für diese Verträge lautet, haben sie alle mit der klassischen Absicherung etwas gemeinsam: Sie müssen dem persönlichen und individuellen Bedarf entsprechen. Und dazu gehört in erster Linie die optimale Versicherungssumme zu wählen. Dabei richtet sich die Höhe der Todesfallleistung danach, was/wer abgesichert werden soll.
Darüber hinaus muss auch die Laufzeit ausreichend lange gewählt sein. Bedenken Sie, dass Sie den Vertrag jederzeit nach Ablauf einer Mindestvertragslaufzeit kündigen können, wenn dieser nicht mehr benötigt wird. Eine Verlängerung hingegen ist schwierig und geht neben einer Gesundheitsprüfung auch mit höheren Kosten einher. Wählen Sie daher lieber eine lange Laufzeit und kündigen Sie den Vertrag, wenn die Absicherung tatsächlich nicht mehr gebraucht wird.
Wichtig: Partner als bezugsberechtigt eintragen
Achten Sie außerdem darauf, den Bezugsberechtigten namentlich zu nennen. Vor allem, wenn Sie nicht verheiratet sind und kein Testament besteht, hat Ihr Partner keine rechtlichen Ansprüche an die Leistung der Lebensversicherung! Daher ist es unerlässlich, den abzusichernden Partner namentlich in der Risikolebensversicherung aufzuführen.
Nicht immer läuft im Leben alles nach Plan. Verstirbt innerhalb einer Familie bspw. der Hauptverdiener, entstehen für die Hinterbliebenen finanzielle Probleme. Oder wenn Sie gemeinsam einen Kredit schultern und auf beide Einkommen angewiesen sind. Für solche Fälle wurde die Lebensversicherung entwickelt, die egal ob queer, trans, non-Binary, cis oder hetero finanzielle Sicherheit bietet. Die Hinterbliebenenabsicherung unterscheidet nicht nach Geschlechtern oder sexueller Orientierung und bietet für alle denselben wichtigen Versicherungsschutz!
Auch unsere Experten von LV-Optimal.de machen keine Unterschiede und bieten Ihnen die Beratung, die zu Ihnen und Ihren Bedürfnissen passt. Buchen Sie jetzt einen Termin. Wir helfen Ihnen, sich und Ihre Hinterbliebenen rundum gut abzusichern.