Die im Versicherungsvertrag vereinbarte Leistung nennt man Versicherungsleistung, die das Versicherungsunternehmen dem Versicherten bei Vorliegen eines Leistungsfalles ausbezahlen muss. Der Leistungsfall muss dabei einem bestimmten vertraglich festgelegten Ereignis entsprechen. Die Leistungsprüfung durch den Versicherer findet heraus, ob tatsächlich ein solches Ereignis vorliegt.
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