Die Überschrift lässt bewusst offen, wer der Begünstigte der Lebensversicherung ist: die Eltern oder das Kind. Im wohl typischeren Szenario schließen die Eltern eine Risiko- oder Kapitallebensversicherung ab, um die Kinder als Hinterbliebene gut versorgt zu wissen. Es gibt aber auch die Option, speziell für das Kind vorzusorgen. Wir beleuchten beides und zeigen, für wen welche Variante sinnvoll ist und worauf jeweils geachtet werden sollte.
Wenn einem oder beiden Elternteilen etwas zustößt, gehört es mit zum Schlimmsten, was einer Familie passieren kann. Der Verlust ist auf vielerlei Weise zu verkraften – nicht zuletzt finanziell. Denn, die Familienausgaben laufen weiter und nicht selten muss eine Kinderbetreuung organisiert und finanziert werden. Im Gegenzug muss der verbliebene Partner vielleicht die Arbeitszeit reduzieren, um Haushalt und Familie organisieren zu können. Das zeigt, dass es sinnvoll ist, beide Eltern für den Todesfall zu versichern, denn nicht nur der Hauptverdiener oder die Hauptverdienerin hinterlassen eine schmerzliche Lücke in der Familie und deren Finanzierung.
Unser Tipp: Neben der Lebensversicherung sichert die Berufsunfähigkeitsversicherung den Fall ab, wenn durch Krankheit oder Unfall im bisher ausgeübten und einträglichen Beruf nicht mehr gearbeitet werden kann – und eine Versorgungslücke entsteht, die die Existenz der Familie bedrohen kann.
Als Lebensversicherungen für Kinder bieten sich vor allem diese zwei Arten an: die Risikolebensversicherung und die Kapitallebensversicherung:
Die Risikolebensversicherung zahlt eine vereinbarte Summe, wenn die versicherte Person stirbt. Vor allem für Familien mit Kindern ist eine Risikolebensversicherung empfehlenswert. Im Todesfall wird nicht nur der verbliebene Partner, sondern auch die finanzielle Zukunft der Kinder gesichert, im Idealfall bis zu deren Abschluss von Ausbildung und Studium. Oder der laufende Hauskredit wird abgesichert. Entlastend ist es auch, ein finanzielles Polster in der Hinterhand zu wissen, um ohne Druck eine Auszeit zu nehmen, um sich mit der neuen Situation bestmöglich arrangieren zu können.
Wann ist der Abschluss einer Risikolebensversicherung für Kinder empfehlenswert?
Mehr dazu in unserem Blogbeitrag: Lebensversicherung – Wer einen Vertrag abschließen sollte
Versicherungsnehmer und meist zugleich versicherte Person einer Risikolebensversicherung ist in der Regel ein Elternteil. Der oder die Begünstigte ist meist der Partner, der beim Tod der versicherten Person die vertraglich vereinbarte Versicherungssumme erhält. Auch Kinder können als Bezugsberechtigte eingetragen werden, was bei Alleinerziehenden häufiger der Fall ist. Solange das Kind minderjährig ist, können die Eltern einen Vormund wählen, der im Todesfall die Versicherungssumme im Interesse des Kindes treuhänderisch verwaltet.
Unser Tipp: Patchwork-Familien werden immer „salonfähiger“ und die Familienkonstellationen keinesfalls mehr eine Sache fürs ganze Leben. Wenn sich durch Scheidung oder eine neue Partnerschaft relevante Vertragsdaten ändern, lässt sich eine Risikolebensversicherung flexibel an die neue Situation anpassen. So können die Begünstigten ergänzt werden, wechseln bzw. wegfallen.
Mit einer Kapitallebensversicherung sind Partner und Kinder nicht nur im Todesfall finanziell abgesichert, sondern auch mit einer garantiert leistenden Altersvorsorge ausgestattet. Diese Art Lebensversicherung kombiniert Hinterbliebenenschutz und Altersvorsorge.
Stirbt die versicherte Person während der Vertragslaufzeit, erhält die begünstigte Person die Versicherungssumme ausgezahlt – als monatliche Zahlung oder Einmalzahlung. Erlebt der Versicherte den Vertragsablauf, wird das angesparte Kapital an ihn oder eine von ihm benannte Person ausgezahlt.
Durch das gewinnbringende Anlegen der Betragsgelder (Überschussbeteiligungen) und einen Garantiezins war die Kapitallebensversicherung in der Vergangenheit eine gute Option zur Geldanlage und Altersvorsorge. Allerdings leidet dieses Finanzprodukt besonders unter den anhaltend niedrigen Zinsen. Abzuwarten ist, ob eine mögliche, baldige Zinswende Kapitallebensversicherungen wieder attraktiver werden lässt.
Kriterien | Risikolebensversicherung | Kapitallebensversicherung |
Sie sichern Ihre Familie für den Fall Ihres Todes finanziell ab | Sie sichern Ihre Familie finanziell ab und sparen gleichzeitig eine Altersvorsorge an | |
Laufzeit | Die Laufzeit einer Risikolebensversicherung hängt von der jeweiligen Situation ab. Wie alt sind die Kinder? Wann haben sie vorrausichtlich ihre Ausbildung abgeschlossen und verdienen ihr eigenes Geld? Wie lange läuft ggf. ein Immobilienkredit, der abgesichert werden muss? Als Richtwert gilt eine. Laufzeitlänge von 20 bis 25 Jahren – aber auch kürzere und längere sind möglich. | Damit es sich lohnt und ein gutes Polster angespart werden kann, wird eine kapitalbildende Lebensversicherung häufig mit einer Laufzeit von 20 bis 30 Jahren abgeschlossen. |
Versicherungssumme | Abhängig davon, ob die Versicherungssumme den Immobilienkredit oder (auch) den Partner und die Ausbildung der Kinder absichern soll, muss die Versicherungssumme gewählt werden. Absicherung Partner: Das 3-fache des Bruttojahresgehalts Absicherung Kinder+Partner: Das 4- bis 5-fache des Bruttojahresgehalts + Absicherung Immobilienkredit: + gesamte Restschuld | Wie bei der Risikolebensversicherung wird im Todesfall die vereinbarte Versicherungssumme ausgezahlt. Die Kapitallebensversicherung zahlt jedoch auch im Erlebensfall, also wenn die versicherte Person das Vertragsende erlebt. Je nachdem, was vertraglich festgelegt wurde, erhält der Versicherte eine Erlebensfallsumme samt Zinsen und Überschussbeteiligungen als eine Art Altersvorsorge. |
Beiträge | Der Beitrag für die Risikolebensversicherung für Kinder hängt von der Höhe der Versicherungssumme, der Laufzeit sowie vom Alter, Geschlecht, Gesundheitszustand und Lebensgewohnheiten der versicherten Person ab. Männer, Raucher und Ältere zahlen meist mehr als Frauen, Nichtraucher und Junge. | Ein doppelter Schutz kostet auch mehr. So sind die Beiträge für eine kapitalbildende Lebensversicherung auch höher. |
Gesundheitsprüfung | Die Gesundheitsprüfung erfolgt durch einen Fragebogen, in dem Befunde, Diagnosen, Arztbesuche, Vorerkrankungen der letzten Jahre abgefragt werden. | |
Steuer | Die Beiträge für die Risikolebensversicherung für Kinder können als Sonderausgaben steuerlich geltend gemacht werden. Wird die Versicherungssumme im Todesfall ausgezahlt, kann eine Erbschaftssteuer anfallen, sofern folgende Freibeträge überschritten werden: - 500.000 Euro für Ehepaare - 400.000 für Kinder - 20.000 Euro für nicht verheiratete Paare | Ob und wie die Kapitallebensversicherung im Erlebensfall versteuert werden muss, hängt vom Zeitpunkt des Abschlusses ab: Verträge mit Beginn vor 2005 sind in der Regel steuerfrei Verträge mit Beginn nach 2005 sind steuerpflichtig: Bei der Auszahlung fällt entweder Einkommensteuer auf den halben oder Abgeltungssteuer auf den vollen Gewinn an. Abhängig von der Laufzeit und vom Alter bei Auszahlung. |
Für eine echte Lebensversicherung mit Kindern als versicherten Personen ist wohl kein Szenario denkbar. Aber es gibt empfehlenswerte Versicherungen, die extra für das Kind abgeschlossen werden, um dessen Zukunft finanziell abzusichern. Dazu gehört die Kinder-Invaliditätsversicherung. Sie leistet dann, wenn das Kind durch einen Unfall oder eine schwere Krankheit bleibende Schäden davonträgt und sorgt für einen lebenslangen Unterhalt, für die Absicherung der Behandlungskosten und z. B. auch für eine behindertengerechte Ausstattung der Wohnung.
Unser Tipp: Optional ist auch eine Unfallversicherung mit Rentenleistung zur Absicherung des Kindes denkbar.