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Lohnt sich ein hoher Garantiezins von Lebens- und Rentenversicherungen?

Geschrieben von: 
Björn Kotzan
Kategorie: 
Veröffentlicht am: 
19. Januar 2022

Gerade alte Verträge bieten hohe Garantiezinsen und sind oftmals steuerfrei in der Auszahlung. In den letzten 20 Jahren wurde der Garantiezins stark gesenkt. Seit dem 01.01.2021 gilt der Garantiezins von 0,25% für alle Produkte der Lebensversicherung. Dennoch ist es wichtig, auch bei hohen Garantiezinsen genau nachzurechnen. Was Sie wissen sollten.

Wie hat sich der Garantiezins und die steuerliche Behandlung von Versicherungsverträgen verändert?

Der Garantiezins (auch Höchstrechnungszins genannt) und die steuerliche Behandlung der Verträge wird vom Bundesministerium für Finanzen festgelegt. Seit den 90er-Jahren fällt der Zinssatz. Für alle Verträge mit Beginn ab 2005 gilt ein neues Steuerprivileg.  

  • 1986 – 1993: 3,5% (steuerfreie Auszahlung)
  • 1994 – 1999: 4,0% (steuerfreie Auszahlung)
  • 2000 – 2003: 3,25% (steuerfreie Auszahlung)
  • 2004 (steuerfreie Auszahlung)
  • 2005 – 2006: 2,75% (Halbertrag Versteuerung)
  • 2007 – 2011: 2,25% (Halbertrag Versteuerung)
  • 2012 – 2014: 1,75% (Halbertrag Versteuerung)
  • 2015 – 2016: 1,25% (Halbertrag Versteuerung)
  • 2017 – 2021: 0,9% (Halbertrag Versteuerung)
  • 2022: 0,25% (Halbertrag Versteuerung)

Der bei Abschluss gültige Zinssatz und Steuervorteil gilt für die gesamte Vertragslaufzeit. Deshalb sind auch heute noch Altersvorsorgeprodukte auf Versicherungsbasis gefragt. Zinsen spielen zwar keine Rolle mehr, aber der Steuervorteil ist immer noch sehr gut und zum Beispiel viel besser als bei einem direkten Investment in Fonds.

Im Vergleich zu damals sind die heutigen Versicherungsprodukte viel transparenter. Deshalb kann das heutige Steuerprivileg in Kombination mit geringen Vertragskosten besser sein als die vollständige Steuerfreiheit mit hohen Vertragskosten.

Was ist die Halbertragsbesteuerung bei Kapitalauszahlungen aus Lebens- und Rentenversicherungen?

Im Vergleich zu steuerfreien Auszahlungen werden bei der Halbertragsbesteuerung 50% der Gewinne mit dem persönlichen Steuersatz versteuert. Die Verträge müssen dafür 12 Jahren laufen und nach dem 62. Lebensjahr ausgezahlt werden. Bei großen Sparbeiträgen sind deshalb Fondspolicen oftmals im Vergleich zu Fondssparplänen überlegen.

Im Wesentlichen gibt es drei unterschiedliche Steuer-Lösungen für Sparanlagen:

  • Lebens- und Rentenversicherungen mit Beginn-Datum in 2004 = steuerfreie Auszahlung
  • Lebens- und Rentenversicherungen ab Beginn 2005 = Halbertragsversteuerung (=50% des Gewinns mit persönlichem Steuersatz) der Auszahlung oder Ertragsanteilsbesteuerung der Rentenzahlung
  • Fondsanlagen/ Bankdepots: 25% Abgeltungssteuer der Gewinne (100% der Gewinne müssen versteuert werden

Je nach Sparbeitrag ist das eine andere Modell besser.

Ist ein hoher Garantiezins schützenswert?

Natürlich klingt ein hoher Garantiezins toll. Und welche Bank bietet schon z.B. 3,25% Zins? Doch im Versicherungsbereich wird der Garantiezins nur auf den Sparanteil gezahlt. Der Sparanteil ist der Beitrag nach Abzug der Versicherungskosten (= Vertriebskosten, Verwaltungskosten, Risikokosten und Fondskosten).

Je geringer die Versicherungskosten sind, desto effektiver ist der Garantiezins. Es ist nicht ausreichend, sich auf einen hohen Garantiezins zu verlassen. Wer nicht nachrechnet, wird viel Geld verlieren. 

Machen Sie sich bitte bewusst, dass der Garantiezins niemals Ihr Abschlussgrund darstellte. Damals haben Sie ein Angebot unterschrieben, aus dem eine Verzinsung von 6 bis 9 Prozent prognostiziert wurde. Der nicht garantierte Überschusszins wird aber schon lange nicht mehr gezahlt. Was bleibt, ist der Marketing-Vorteil des Garantiezinses. Mit Marketing-Vorteil meine ich, dass wir uns in der Niedrigzinsphase einen hohen Garantiezins selbst schönreden.

Ist eine steuerfreie Auszahlung ein wichtiger Vorteil?

Auch heute noch ist eine Vertragsauszahlung ohne Gewinn steuerfrei. Auch wenn Ihr Vertrag auf 0,8% Rendite im Jahr erzeugt, haben Sie immer noch die Geldentwertung (Inflation) abzuziehen. Ein Vertrag der weniger Wertzuwachs als 2% pro Jahr erzielt ist eine Kapitalvernichtung und muss geprüft werden.

 

Lohnen sich dynamische Beitragserhöhungen?

Besonders wichtig ist das Nachrechnen bei dynamischen Erhöhungen. Rechtlich betrachtet sind Dynamikerhöhungen Neuabschlüsse. Es fallen wie beim Neuabschluss Vertriebskosten an. Gerade bei alten Verträgen betragen diese oftmals ca. 6% der zukünftigen Beitragssumme.

Beispiel: Der Garantiezins beträgt 2,75%. Nach Abzug der Vertragskosten beträgt der Nettozins 0,5%. Die Vertragsdynamik erhöht den Beitrag um 25 Euro monatlich bei 5 Jahren Restlaufzeit. Einzahlung 1.500 Euro. Vertriebskosten 60 Euro. Die Resteinzahlung ergibt ca. 1.458 Euro Wertzuwachs.

Für welche Vertragsarten ist der Garantiezins relevant?

Versicherungsverträge können in der Ansparphase und in der Rentenphase eine Berührung zum Garantiezins. In der Ansparphase sind alle Produkte mit Beitragsgarantien oder Zinsrendite Garantiezins-abhängig kalkuliert. Dazu zählen:

Aber auch Policen mit Rentenleistungen zählen dazu:

Wenn ein Versicherer eine Rente ausschüttet, wird die Rentenhöhe wieder auf Zinsbasis kalkuliert.

Was tun mit alten Verträgen?

Wichtig ist das Nachrechnen. Ganz häufig ist es effektiver, die Verträge beitragsfrei zu stellen, anstatt fortzuführen. Dazu ein Beispiel der Württembergischen mit Beginn-Datum 01.12.2004:

Ablaufleistung bei Fortführung (vollständige Bezahlung der Beiträge) des Vertrages:

Ablaufleistung bei Fortführung (vollständige Bezahlung der Beiträge) des Vertrages

Ablaufleistung bei Beitragsfreistellung (keine Beitragszahlung):

Ablaufleistung bei Beitragsfreistellung (keine Beitragszahlung):

Wird der Vertrag beitragsfrei gestellt, werden 30.228,14 Euro ausbezahlt. Zusätzlich werden die zukünftigen Beiträge für 22 Jahre eingespart = 29.676,03 Euro. Beide Werte ergeben erhalten Sie 59.964,17 Euro.

Durch eine Beitragsfreistellung erhöht sich der Gewinn. Das liegt daran, dass oftmals Verträge mit hohen Garantiezinsen auch sehr hohe Vertragskosten haben.

Zweitmeinung zu bestehenden Verträgen

Wir prüfen unverbindliche Ihre Verträge – kostenfrei. Es ist auch nicht einfach damit getan, solche Verträge zu kündigen. Denn eine schlechte Altersvorsorge ist besser als keine. Dennoch sollte bei Restlaufzeiten von mehr als 15 Jahren durchaus ein Vertragswechsel in Betracht gezogen werden. Grundsätzlich haben Sie folgende Möglichkeiten:

Auf eine dynamische Erhöhung sollte aber fast immer verzichtet werden. Allerdings ist zu prüfen, ob ein BU-Schutz eventuell mit erhöht wird. In diesem Fall ist die Notwendigkeit zu prüfen.

Gerne rechnen wir für Sie nach. Wir kennen uns aus und helfen gerne weiter. Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zu Verfügung. Buchen Sie dafür einfach Ihren kostenlosen Beratungstermin.