Bei der Auszahlung der Lebensversicherung wird zunächst nach der Art der Versicherung unterschieden. Während die Risikolebensversicherung nur im Todesfall der versicherten Person ausgezahlt wird, erhalten Versicherte aus ihrer Kapitallebensversicherung zum Versicherungsende die über die Jahre angesparte Versicherungssumme in jedem Fall ausgezahlt. Welches Vorgehen für eine unkomplizierte und reibungslose Auszahlung jeweils empfehlenswert ist und inwiefern die ausgezahlten Versicherungssummen zu versteuern sind, erfahren Sie in diesem Beitrag.
Die Risikolebensversicherung kann auch mit einem Hinterbliebenenschutz gleichgesetzt werden. Denn zur Auszahlung der Risikolebensversicherung kommt es nur in dem Fall, wenn die versicherte Person stirbt. Erlebt sie hingegen den Ablauf des Vertrags, wird kein Geld ausgezahlt. Begünstigte sind die Erben bzw. die in der Versicherung benannte(n) Person(en). Um die Auszahlung zu veranlassen, müssen die Hinterbliebenen die Auszahlung beim Versicherer beantragen, wofür einige Dokumente eingereicht werden müssen.
Benötigte Unterlagen für die Auszahlung der Lebensversicherung
Der Versicherer sollte möglichst umgehend informiert werden, dass der „Versicherungsfall“ eingetreten ist. Nach Einreichung der vollständigen Unterlagen erfolgt die Auszahlung der vorher festgelegten Versicherungssumme der Lebensversicherung erfahrungsgemäß recht zeitnah.
Die kapitalbildende Lebensversicherung (Kapitallebensversicherung) kombiniert den Hinterbliebenenschutz mit einer privaten Altersvorsorge. Stirbt die versicherte Person vor dem Ende der Laufzeit, müssen wie bei der Risikolebensversicherung die Hinterbliebenen die Auszahlung beim Versicherer beantragen. Im Unterschied zur reinen Risikolebensversicherung erhalten die Begünstigten nicht nur die vertraglich garantierte Versicherungssumme, sondern zusätzlich das angesparte und verzinste Kapital, das der Versicherer während der Laufzeit aus den Beiträgen erwirtschaftet hat, abzüglich der Verwaltungskosten.
Die Auszahlung (Versicherungssumme) der Kapitallebensversicherung besteht aus:
Meist meldet sich die Versicherung rechtzeitig einige Wochen vor dem Vertragsende, um relevante Daten für die Auszahlung wie die Bankverbindung abzugleichen. Je nachdem, ob ein Wahlrecht besteht, müssen die Versicherten sich zudem vorab entscheiden zwischen einmaliger Kapitalauszahlung oder monatlichem Rentenbezug.
Eine Einmalzahlung lohnt sich vor allem dann, wenn größere Investitionen wie ein Hauskauf, eine Weltreise etc. damit finanziert werden sollen. Oder aber, wenn man Erben mit einem größeren Betrag bedenken möchte. Ist die Einmalzahlung jedoch aufgebraucht, haben Versicherte im hohen Alter möglicherweise das Nachsehen. Auch wenn absehbar ist, dass man nicht mehr lange lebt, ist die Einmalzahlung der Lebensversicherung möglicherweise die bessere Wahl. Denn sobald der Rentenempfänger verstirbt, geht die verbliebene Rente verloren, es sei denn, Sie haben eine Rentengarantiezeit vereinbart, die sicherstellt, dass die Rente auch beim Ableben des Empfängers für einen bestimmten Zeitraum an die Hinterbliebenen weitergezahlt wird. Grundsätzlich lässt sich mit der monatlichen Zahlweise der Lebensversicherung die gesetzliche Altersrente sehr gut ergänzen – und zwar garantiert ein Leben lang.
Für die Besteuerung von Lebensversicherungen kommt es darauf an, um welche Form es sich handelt und wann diese abgeschlossen wurden. Zunächst unterscheidet man nach Risikolebensversicherung und Kapitallebensversicherung:
Werden Risikolebensversicherungen ausgezahlt, sind die Summen einkommenssteuerfrei, unterliegen dafür aber der Erbschaftssteuer. Da hier jedoch hohe Freibeträge für Begünstigte wie Ehe- und Lebenspartner, Kinder und Enkelkinder gelten, werden für die meisten keine Steuern anfallen. Anders verhält es sich bei unverheirateten Paaren, für die nur ein geringer Freibetrag gilt. Die maximal 20.000 Euro aus einer Risikolebensversicherung, die steuerfrei bleiben, werden schnell übertroffen und müssen dann versteuert werden.
Ob die Auszahlungen (Einmalauszahlung) aus Kapitallebensversicherungen laut dem Alterseinkünftegesetz versteuert werden müssen, hängt maßgeblich vom Versicherungsbeginn ab. Wurde die Kapitallebensversicherung bis Ende 2004 abgeschlossen, sind die Erträge steuerfrei. Bei späterem Abschluss ist der Ertrag hälftig oder komplett zu versteuern.
Kapitallebensversicherung | Vertragsschluss vor 2005 | Vertragsschluss nach 2005 |
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Steuern bei Auszahlung ja / nein? | Nein | Ja |
Welche Steuern fallen an? | Hälftige Besteuerung bei:
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Bei der Zahlweise als monatliche Rente muss der Ertragsanteil versteuert werden, – unabhängig davon, wann die Kapitallebensversicherung geschlossen wurde. Für die Höhe des Ertragsanteils gilt: Je früher die monatliche Rente in Anspruch genommen wird, umso höher ist der Ertragsanteil. Der Versicherer wird den Ertragsanteil für Sie berechnen. Anschließend wird er zum steuerpflichtigen Einkommen addiert und mit dem persönlichen Steuersatz versteuert.
Unter bestimmten Umständen ist es möglich, die Versicherungssumme der Risikolebensversicherung vor dem Ableben zu erhalten. Das trifft beispielsweise zu, wenn der Versicherte an einer unheilbaren und fortschreitenden Krankheit leidet, die unmittelbar (innerhalb der nächsten zwölf Monate) zum Tod führt. Hier kann die versicherte Person die vorzeitige Auszahlung der Risikolebensversicherung verlangen, um sie beispielsweise in eine besondere medizinische Versorgung oder Pflege zu investieren oder sich damit einen letzten großen Wunsch zu erfüllen. Die vorgezogene Todesfallleistung bieten jedoch nicht alle Versicherer an und es gelten jeweils unterschiedliche Voraussetzungen für die Auszahlung.