Das Übertragungsabkommen ermöglicht die Fortsetzung von Verträgen der betrieblichen Altersvorsorge beim Arbeitgeberwechsel. Es umfasst die Durchführungswege Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds. Insgesamt nehmen aktuell 104 Versicherungsgesellschaften teil. Fortführung der betrieblichen Altersvorsorge beim Arbeitgeberwechsel Die Portabilität in der betrieblichen Altersvorsorge funktioniert ähnlich wie bei der Riester-Rente oder der privaten Krankenversicherung. Wird der Arbeitgeber gewechselt, ist dieser Umstand innerhalb von […]