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Guthaben der Direktversicherung bei Arbeitgeberwechsel übertragen

Geschrieben von: 
Björn Kotzan
Kategorie: 
Veröffentlicht am: 
18. Mai 2020

Das Übertragungsabkommen ermöglicht die Fortsetzung von Verträgen der betrieblichen Altersvorsorge beim Arbeitgeberwechsel. Es umfasst die Durchführungswege Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds. Insgesamt nehmen aktuell 104 Versicherungsgesellschaften teil.

Fortführung der betrieblichen Altersvorsorge beim Arbeitgeberwechsel

Die Portabilität in der betrieblichen Altersvorsorge funktioniert ähnlich wie bei der Riester-Rente oder der privaten Krankenversicherung. Wird der Arbeitgeber gewechselt, ist dieser Umstand innerhalb von 15 Monaten anzuzeigen und das Guthaben aus dem Altvertrag kann in den Neuvertrag übertragen werden.

Im Gegensatz zur Riester- und PKV-Portabilität darf der neue Anbieter auf das Guthaben keine Abschlussprovision berechnen. Auch auf eine erneute Gesundheitsprüfung wird verzichtet. Voraussetzung dafür ist, dass die Leistungen gleichwertig sind und beide Versorgungsträger im Übertragungsabkommen aufgelistet sind.
Der Gesetzgeber unterscheidet dabei zwei Varianten.

Variante 1 – Übertragung Standardfall
Variante 2 – Übertragung mit vorhergehender Angebotsphase
Wir empfehlen Variante zwei, weil dadurch geprüft werden kann, zu welchen vertraglichen Kosten der neue Vertrag aufgesetzt ist. Eventuell kann es auch effektiver sein, einen anderen Vertrag zu besparen, wenn der neue Vertrag zu hohe Vertragskosten hat.
Beispiel: Direktversicherung alt auf Fondsbasis hat nur geringe vertragliche Kosten. Die neue Direktversicherung hat hohe vertragliche Kosten und kann nur auf Zinsbasis investieren. In diesem Fall sollte überlegt werden, ob der neue Vertrag überhaupt sinnvoll ist.

Seit wann gilt das Übertragungsabkommen?

Das Übertragungsabkommen hat das Abkommen zur Übertragung von Direktversicherung oder Versicherung in einer Pensionskasse bei Arbeitgeberwechsel im Jahr 2010 abgelöst.

Welche Unternehmen nehmen am Übertragungsabkommen teil?

Mittlerweile sind 104 Versicherer und Versorgungsträger genannt. Die Anzahl an teilnehmenden Unternehmen ist erfreulich und führt zu einer hohen Flexibilität für die Arbeitnehmer. Denn damit besteht das Recht, angespartes Kapital zu übertragen und langfristig Durchführungswege der betrieblichen Altersvorsorge zu nutzen.
Eine vollständige Liste aller Unternehmen finden Sie hier: Liste aller Versicherer

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