Der Solidaritätszuschlag kommt bei der Lebensversicherung in Verbindung mit der Kapitalertragssteuer zum Tragen. Diese Abgeltungssteuer beträgt 25 % des Kapitalertrags für Verträge, die nach dem 1. Januar 2005 steuerpflichtig abgeschlossen worden sind.
Die Berechnung des Solidaritätszuschlags erfolgt über den Betrag, der den 25% der Einkünfte entspricht.
Bsp.: Kapitalertrag10.000 Euro
25% Abgeltungssteuer: 2.500 Euro
davon 5,5% Soli: 137,50 Euro
> Gesamtabgaben: 2.637,50 Euro
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