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Kapitalertragssteuer II

Geschrieben von: 
lvoptimal.de
Veröffentlicht am: 
12. Mai 2021

Ältere Verträge, die vor dem 1. Januar 2005 abgeschlossen wurden, sind grundsätzlich von der Kapitalertragssteuer befreit. Dazu muss der Vertrag zum Zeitpunkt der Auszahlung mindestens 12 Jahre gelaufen und mindestens 5 Jahre Beiträge eingezahlt worden sein. Wenn diese Voraussetzungen nicht erfüllt sind, muss auch hier die Kapitalertragssteuer zuzüglich dem Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls die Kirchensteuer berücksichtigt werden. 

Bei Verträgen, die nach dem 31. Dezember 2004 abgeschlossen wurden, mindestens 12 Jahre gelaufen und der Versicherte zum Zeitpunkt der Auszahlung mindestens 60 Jahre alt ist, wird nur die Hälfte des Kapitalertrages mit dem persönlichen Steuersatz versteuert. Vorab wird die Abgeltungssteuer mit 25% abgezogen, aber dieser Betrag kann jedoch im Nachhinein angerechnet werden.  

Wenn der Vertrag noch keine 12 Jahre gelaufen ist, könnte alternativ ein Verkauf der Police auf dem Zweitmarkt interessant sein. Das kann auch für Verträge, die vor dem 1. Januar 2005 abgeschlossen wurden, interessant sein. Auf dem Zweitmarkt kann des Öfteren ein höherer Preis erzielt werden, falls der Verkauf unbedingt als Option in Erwägung gezogen werden soll. Insbesondere gegenüber der regulären Vertragskündigung. 

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