Einen Weg der fünf Durchführungswege der betrieblichen Altersvorsorge ist die Direktversicherung, bei der der Arbeitgeber einen Renten- oder Lebensversicherungsvertrag für den Arbeitnehmer abschließt. Dabei ist der Arbeitnehmer der Versicherte und seine Hinterbliebenen die Bezugsberechtigten. Der Abschluss einer Direktversicherung muss bei einem in Deutschland zugelassenem Versicherungsunternehmen beantragt werden. Dabei ist die Auswahl des Versicherungsunternehmens eine Sache des Arbeitgebers, da er der Versicherungsnehmer des Vertrags ist und auch dafür verantwortlich ist, dass die versprochenen Zusagen aus der Versicherung eingehalten werden. Als Zusatzversicherungen können Berufsunfähigkeits-, Unfallzusatz- und Rentenversicherungen abgeschlossen werden.
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