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Beratungshonorare für Altersvorsorge steuerlich absetzen

Geschrieben von: 
lvoptimal.de
Kategorie: 
Veröffentlicht am: 
18. August 2022

Für bestimmte Versicherungsprodukte können Sie anfallende Beratungshonorare steuerlich absetzen. Gerade im Bereich der Altersvorsorge haben Sie steuerlich viele Möglichkeiten. Es winkt ein fünfstelliger Gewinn für Sie, wenn Sie anstelle eines Provisionsvertrages einen provisionsfreien Mitarbeitertarif auf Honorarbasis wählen.

Inhalt

Ein Beratungshonorar für den Abschluss einer Versicherung nennt sich Vermittlungshonorar

Ein Beratungshonorar ist nicht gleich ein Beratungshonorar. Steuerlich ist es wichtig, den Honorarzweck genau zu benennen. Denn ein Honorar, welches einer Beratung (um Themen zu klären) dient, wird noch zusätzlich mit 19 % Mehrwertsteuer berechnet. Ein Vermittlungshonorar hingegen dient zum Vermitteln eines Versicherungsvertrages und ist damit ohne Mehrwertsteuer zu berechnen. Allein an dieser Stelle sparen Sie 19 % Kosten. Besonders interessant für Sie sind die sogenannten Mitarbeitertarife.

Was ist ein Mitarbeitertarif?

Als Mitarbeiter einer Versicherung können Sie die gleichen Tarife wie die Kunden des Versicherers abschließen. Die Vertragsbedingungen sind dabei identisch. Doch die Vertragskosten sind unterschiedlich. Während Kunden Normalkonditionen kaufen, bekommen Mitarbeiter Mitarbeiterkonditionen. Mitarbeiterkonditionen zeichnen sich dadurch aus, dass die Verträge vollständig provisionsfrei sind (keine Abschluss-, Betreuungs- und Dynamikprovision), reduzierte Verwaltungskosten und verringerte Kapitalanlagekosten berechnen.

Die verringerten Vertragskosten entfalten eine ordentliche Wucht über Laufzeit.

Altersvorsorge Normaltarif v. Mitarbeitertarif

Beide Vertragsarten lassen sich gegenüberstellen. Dabei ist wichtig zu wissen, dass alle Vertragsdaten identisch sind (Laufzeit, Beitrag, Fonds, Rendite etc.). Das Ergebnis lässt sich sehen.

TarifartNormalMitarbeiterHinweis
Versicherungsbeginn01.09.202201.09.2022identisch
Rentenbeginn01.09.205801.09.198534 Jahre
Rentengarantie10 Jahre10 Jahreidentisch
Beitrag500 Euro500 Euroidentisch
Zahlweisemonatlichmonatlichidentisch
FondsMSCI ETFMSCI ETFidentisch
Renditeprognose6%6%identisch
Gesamte Rente1.970 Euro2.274 Euro +304 Euro
Kapitalabfindung551.847 Euro636.822 Euro +86.975 Euro

Entweder bietet der Mitarbeitertarif eine um 304 Euro höhere lebenslange Rentenauszahlung oder Sie erhalten 86.975 Euro mehr Kapitalauszahlung.

Das Beste daran: Diese höheren Werte sind im direkten Vergleich garantiert! Der Grund dafür ist, dass der Gewinn durch niedrigere Kosten entsteht und nicht durch eine Mögliche bessere Performance der Fonds. Der Vertrag ist derselbe, nur die Kosten sind niedriger. Der Einkauf entscheidet. Mit uns werden Sie zum Einkäufer. Interessant? Nutzen Sie unser Kontaktfeld.

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Bieten alle Versicherer Mitarbeiterkonditionen an?

Nein. Aktuell können wir bei 11 Versichern Mitarbeiterkonditionen bieten. Wobei die Anzahl an Versicherer nicht entscheidend ist. Wenn Sie einmal verstanden haben, dass Ihr Erfolg im Einkauf (niedrige Vertragskosten) liegt und nicht im Namen eines Versicherers, dann brauchen Sie nur noch einen Versicherer: den Günstigsten.

Welche Vermittlungshonorare können Sie steuerlich absetzen?

Sie können ein Vermittlungshonorar aktuell immer absetzen. Doch es gibt verschiedene Zeiträume, wann Sie das Vermittlungshonorar absetzen können. Der Zeitraum ist abhängig von der Vertragsart, die Sie abgeschlossen haben. Die Vertragsart unterscheidet sich danach, ob es ein Kapitalwahlrecht gibt – oder nicht.

Ein Kapitalwahlrecht ist ein vertragliches Recht, welches Ihnen ermöglicht, den Vertrag (das Kapital) einmalig mit einer Summe auszahlen zu lassen. Anstatt einer lebenslangen Rentenzahlung können Sie die einmalige Kapitalauszahlung wählen.

Alle Rentenversicherung aus der 3. Schicht der Altersvorsorgepyramide (private Altersvorsorge) haben ein Kapitalwahlrecht. In diesem Fall können das Vermittlungshonorar zum Zeitpunkt der Auszahlung als zusätzliche Kosten steuerlich absetzen. Beispiel:

  • Einzahlungen: 50.000 Euro
  • Vertragswert/ Auszahlung: 100.000 Euro
  • Gewinn: 50.000 Euro
  • Steuerpflichtiger Gewinn: 25.000 Euro
  • Vermittlungshonorar: 1.000 Euro
  • Bemessungsgrundlage Steuer: 24.000 Euro

Merksatz: Bei der privaten Altersvorsorge kann ein Vermittlungshonorar mit der Auszahlungssumme verrechnet werden.

Verträge aus der 1. Schicht der Altersvorsorgepyramide haben kein Kapitalwahlrecht. Neben der gesetzlichen Rentenversicherung oder berufsständische Versorgungswerke zählt insbesondere die Basisrente oder Rürup-Rente dazu. In diesem Fall können Sie das Vermittlungshonorar als Werbungskosten nach Abschluss steuerlich absetzen. Grund dafür ist, dass das Honorar im Zusammenhang mit Ihren zukünftigen Renteneinkünften steht.

Gleiches gilt für Verträge aus der 2. Schicht der Altersvorsorgepyramide, wenn es kein Kapitalwahlrecht gibt. Zu den Schicht 2 Verträgen zählt die Direktversicherung aus der betrieblichen Altersvorsorge und die Riester-Rente. Während die Direktversicherung ein Kapitalwahlrecht hat (Absetzen von Honoraren bei Auszahlung) hat die Riester-Rente ein eingeschränktes Kündigungsrecht (eine Vertragskündigung ist nur unter großen Verlusten möglich) und es gibt nur ein Teil-Kapitalwahlrecht. Deswegen können Sie ein Vermittlungshonorar bei Abschluss absetzen.

Merksatz: Bei Riester-Renten und Rürup-Renten (Basisrente) können Sie Vermittlungshonorare als Werbungskosten direkt absetzen, wenn diese im Zusammenhang mit steuerpflichtigen Einnahmen stehen.

Das Unternehmen Smartsteuer GmbH hat dazu auch einen Artikel veröffentlicht: Honorarberatung » Kann man das absetzen? (kann-man-das-absetzen.de)

Auch Beratungen für den Einkommensausfall können steuerlich abgesetzt werden, wenn lediglich das Risiko ohne Vermögensbildung versichert ist. Zu den Versicherungen gegen Einkommensausfall zählen:

  • Risiko-Lebensversicherung
  • Erwerbsunfähigkeits-, Grundfähigkeits- und Berufsunfähigkeitsversicherung
  • Unfallversicherung mit Unfallrente
  • Dread-Disease (Absicherung gegen schwere Krankheiten)

Woher stammen diese steuerlichen Informationen?

Das Bundesfinanzministerium hat im Rundschreiben vom 16.10.1977 zu den Themen Stellungen bezogen. Das Originalrundschrieben ist hier zu finden:

Der NWB-Verlag bereitet Rechtstexte für Steuerberater und Wirtschaftsprüfer auf und hat das Thema hier verlinkt: Beratungs-, Prozess- und ähnliche Kosten im Zusammenhang mit Rentenansprüchen - NWB Datenbank

Was bedeutet dieser Artikel für Sie als Kunde?

Wir alle geben viel Geld für Versicherungen aus. Doch gerade für Altersvorsorge und Berufsunfähigkeitsversicherung wird besonders viel Geld investiert. Durch die Informationen des Artikels können Sie entweder viel Geld sparen oder viel mehr Geld zurückbekommen. Merken Sie sich bitte: Gute Produkte müssen Sie bezahlen, weniger gute Produkte bekommen Sie von einem Versicherungsvertreter geschenkt.

Es ist nicht ratsam, Verträge einfach „vor sich hin laufen zu lassen“. Eine normale Rentenversicherung brauch 10, – 15 Jahre, bis ein Gewinn erzielt wird. Unsere Verträge sind im ersten Jahr im Plus.

Wir werfen einen Blick auf Ihre Verträge und prüfen die Vertragskosten. Die Zweitmeinung zu Ihren Verträgen ist immer kostenfrei möglich. Mailen Sie uns dazu einfach an (info@LVoptimal.de) oder nutzen Sie das Kontaktfeld.

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