Mit dem Ruhestand endet zwar das Arbeitsleben, die Steuererklärung ist allerdings noch nicht vom Tisch. Denn die meisten Altersbezüge sind nicht steuerfrei und auch im Ruhestand müssen häufig noch Steuern an das Finanzamt abgeführt werden. Ein Umstand, der vielen Rentnern nicht bewusst ist.
Das Wichtigste auf einen Blick
Nicht alle Rentner müssen Steuern zahlen. Sie müssen ihre Rentenleistung nur versteuern, wenn der steuerpflichtige Teil ihrer Jahresbruttorente den Grundfreibetrag übersteigt. Dafür meldet der Träger der Rentenversicherung alle relevanten Daten an das Finanzamt. Der Fiskus prüft auf dieser Grundlage, ob der Rentner steuerpflichtig ist. Steuern sind dann vom Empfänger selbst abzuführen.
Der Grundfreibetrag wird regelmäßig neu festgelegt. Da er angepasst wird, kann es passieren, dass Sie in der Zukunft steuerpflichtig werden oder unter den Freibetrag fallen und keine Steuerabgaben mehr erbringen müssen. Beachten Sie, dass eine Rentenerhöhung dazu führen kann, dass Sie der Steuerpflicht unterliegen.
Ledige: 11.604 Euro (2023: 10.908 Euro)
Verheiratete: 23.208 Euro (2023: 21.816 Euro)
Rentner sind zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet, wenn sie mit ihren Gesamteinkünften den Grundfreibetrag übersteigen.Dabei werden neben den Renteneinkünften auch alle anderen Einnahmen berücksichtigt, etwa aus Miete und Pacht.
Prüfen Sie Ihre Steuerpflicht
Wer den Grundfreibetrag deutlich übersteigt, muss zwingend prüfen, ob für die Vorjahre Steuererklärungen nachgereicht werden müssen. Das ist so schnell wie möglich zu erledigen. Denn die Finanzämter können 15 Monate nach Ablauf des steuerrelevanten Kalenderjahres für jeden Verspätungsmonat Zinsen verlangen!
2005 wurde die nachgelagerte Besteuerung der Renten eingeführt. In einer Übergangsphase von 35 Jahren werden die Renteneinkünfte immer höher besteuert, bis sie 2040 schließlich 100 Prozent erreichen. Dafür wird der zu versteuernde Anteil der Rentenleistung schrittweise um zwei bzw. um ein Prozent angehoben.
Im Gegenzug zur höheren Besteuerung ist ein immer größerer Teil der Rentenversicherungsbeiträge als Versorgungsaufwand steuerlich begünstigt. Damit verringert sich die Steuerbelastung während der Berufsjahre. Auch der steuerlich absetzbare Betrag steigt Jahr für Jahr an. Seit Überarbeitung der Übergangsphase und dem Jahressteuergesetz 2022 sind die Altersvorsorgeaufwendungen bereits 2023 zu 100 Prozent absetzbar (zuvor 2025).
Die nachgelagerte Besteuerung wird auf folgende Renten angewandt:
Wer 2024 in Rente geht, muss 84 Prozent der Renteneinkünfte versteuern – 16 Prozent bleiben steuerfrei. Das heißt, bei einer Rente von bspw. 1.000 Euro fallen auf 840 Euro Steuern an. Die Höhe der Besteuerung ist abhängig von dem Jahr, in dem Sie in Rente gehen.
Rentenbeginn | Besteuerungsanteil | Freibetrag |
---|---|---|
2023 | 83 Prozent | 17 Prozent |
2024 | 84 Prozent | 16 Prozent |
2025 | 85 Prozent | 15 Prozent |
2026 | 86 Prozent | 14 Prozent |
2027 | 87 Prozent | 13 Prozent |
2028 | 88 Prozent | 12 Prozent |
2029 | 89 Prozent | 11 Prozent |
2030 | 90 Prozent | 10 Prozent |
2031 | 91 Prozent | 9 Prozent |
2032 | 92 Prozent | 8 Prozent |
2033 | 93 Prozent | 7 Prozent |
2034 | 94 Prozent | 6 Prozent |
2035 | 95 Prozent | 5 Prozent |
2036 | 96 Prozent | 4 Prozent |
2037 | 97 Prozent | 3 Prozent |
2038 | 98 Prozent | 2 Prozent |
2039 | 99 Prozent | 1 Prozent |
2040 | 100 Prozent | 0 Prozent |
Wie Arbeitnehmer können auch Rentner einige ihrer Kosten absetzen, um die Steuerlast zu senken. Dazu gehören:
Wer das 64. Lebensjahr vollendet hat, erhält außerdem auf verschiedene Einkünfte wie Vermietung, Lohneinkünfte und Kapitalerträge aufgrund einer aktiven Beschäftigung einen Altersentlastungsbetrag. Die Höhe richtet sich nach dem Jahr, das auf die Vollendung des 64. Lebensjahres folgt. 2024 liegt der Altersentlastungsbetrag bei 12,8 Prozent der Einkünfte, maximal 608 Euro.
Durch das Alterseinkünftegesetz müssen Renten versteuert werden. In welcher Höhe hängt davon ab, wann Sie in Rente gehen. Erst ab 2040 werden die Rentenbezüge vollständig steuerpflichtig. Und auch dann nur, wenn Ihre Einkünfte über dem Grundfreibetrag liegen. 2024 beträgt dieser 11.604 Euro bei Ledigen – bis zu dieser Rente müssen Sie also keine Steuern zahlen.
Haben Sie weitere Fragen zur nachgelagerten Besteuerung oder zum Grundfreibetrag für Rentner? Unsere Spezialisten von LVoptimal.de beantworten Ihnen diese gerne und stehen Ihnen bei allen Anliegen rund um die Altersvorsorge zu Seite. Buchen Sie jetzt einen Termin mit uns.