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Wie viel Rente kann ich haben, ohne Steuern zu zahlen - 2024?

Geschrieben von: 
Björn Kotzan
Kategorie: 
Veröffentlicht am: 
18. September 2023

Mit dem Ruhestand endet zwar das Arbeitsleben, die Steuererklärung ist allerdings noch nicht vom Tisch. Denn die meisten Altersbezüge sind nicht steuerfrei und auch im Ruhestand müssen häufig noch Steuern an das Finanzamt abgeführt werden. Ein Umstand, der vielen Rentnern nicht bewusst ist.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • 2024 können ledige Rentner 11.604 Euro Renteneinkünfte haben, ohne Steuern zu bezahlen.
  • Für Verheiratete gelten die doppelten Werte (23.208 Euro).
  • Wer 2024 in Rente geht, muss 84 Prozent seiner Renteneinkünfte versteuern; 16 Prozent bleiben damit steuerfrei.
  • Steuern sind immer von den Rentnern selbst an das Finanzamt abzuführen, dies erfolgt nicht durch die Rentenkasse.

Wie viel Rente darf ich haben, ohne Steuern zu zahlen?

Nicht alle Rentner müssen Steuern zahlen. Sie müssen ihre Rentenleistung nur versteuern, wenn der steuerpflichtige Teil ihrer Jahresbruttorente  den Grundfreibetrag übersteigt. Dafür meldet der Träger der Rentenversicherung alle relevanten Daten an das Finanzamt. Der Fiskus prüft auf dieser Grundlage, ob der Rentner steuerpflichtig ist. Steuern sind dann vom Empfänger selbst abzuführen.

So viel Rente können Sie 2024 erhalten, ohne Steuern zu zahlen

Der Grundfreibetrag wird regelmäßig neu festgelegt. Da er angepasst wird, kann es passieren, dass Sie in der Zukunft steuerpflichtig werden oder unter den Freibetrag fallen und keine Steuerabgaben mehr erbringen müssen. Beachten Sie, dass eine Rentenerhöhung dazu führen kann, dass Sie der Steuerpflicht unterliegen.

Grundfreibetrag 2024

Ledige: 11.604 Euro (2023: 10.908 Euro)

Verheiratete: 23.208 Euro (2023: 21.816 Euro)

Rentner sind zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet, wenn sie mit ihren Gesamteinkünften den Grundfreibetrag übersteigen.Dabei werden neben den Renteneinkünften auch alle anderen Einnahmen berücksichtigt, etwa aus Miete und Pacht.

Prüfen Sie Ihre Steuerpflicht

Wer den Grundfreibetrag deutlich übersteigt, muss zwingend prüfen, ob für die Vorjahre Steuererklärungen nachgereicht werden müssen. Das ist so schnell wie möglich zu erledigen. Denn die Finanzämter können 15 Monate nach Ablauf des steuerrelevanten Kalenderjahres für jeden Verspätungsmonat Zinsen verlangen!

Die nachgelagerte Besteuerung der Rente – was ist das?

2005 wurde die nachgelagerte Besteuerung der Renten eingeführt. In einer Übergangsphase von 35 Jahren werden die Renteneinkünfte immer höher besteuert, bis sie 2040 schließlich 100 Prozent erreichen. Dafür wird der zu versteuernde Anteil der Rentenleistung schrittweise um zwei bzw. um ein Prozent angehoben.

  • Die Ampel-Koalition plant derzeit, die Renten nicht schon ab 2040, sondern erst ab 2060 voll zu versteuern. Momentan liegen aber noch keine konkreten Pläne vor.

Im Gegenzug zur höheren Besteuerung ist ein immer größerer Teil der Rentenversicherungsbeiträge als Versorgungsaufwand steuerlich begünstigt. Damit verringert sich die Steuerbelastung während der Berufsjahre. Auch der steuerlich absetzbare Betrag steigt Jahr für Jahr an. Seit Überarbeitung der Übergangsphase und dem Jahressteuergesetz 2022 sind die Altersvorsorgeaufwendungen bereits 2023 zu 100 Prozent absetzbar (zuvor 2025).

Die nachgelagerte Besteuerung wird auf folgende Renten angewandt:

  • Gesetzliche Rentenversicherung
  • Landwirtschaftliche Alterskasse
  • Betriebliche Altersrente
  • Riester-Rente
  • Rürup-Rente
  • Erwerbsminderungsrente
  • Witwen-/Witwer-Rente
  • Waisen-Rente

Besteuerungsanteil: Steuertabelle für Rentner

Wer 2024 in Rente geht, muss 84 Prozent der Renteneinkünfte versteuern – 16 Prozent bleiben steuerfrei. Das heißt, bei einer Rente von bspw. 1.000 Euro fallen auf 840 Euro Steuern an. Die Höhe der Besteuerung ist abhängig von dem Jahr, in dem Sie in Rente gehen.

RentenbeginnBesteuerungsanteilFreibetrag
202383 Prozent17 Prozent
202484 Prozent16 Prozent
202585 Prozent15 Prozent
202686 Prozent14 Prozent
202787 Prozent13 Prozent
202888 Prozent12 Prozent
202989 Prozent11 Prozent
203090 Prozent10 Prozent
203191 Prozent9 Prozent
203292 Prozent8 Prozent
203393 Prozent7 Prozent
203494 Prozent6 Prozent
203595 Prozent5 Prozent
203696 Prozent4 Prozent
203797 Prozent3 Prozent
203898 Prozent2 Prozent
203999 Prozent1 Prozent
2040100 Prozent0 Prozent
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Einnahmen senken durch absetzbare Kosten

Wie Arbeitnehmer können auch Rentner einige ihrer Kosten absetzen, um die Steuerlast zu senken. Dazu gehören:

  • Sonderausgaben wie Beiträge zur Kranken und Pflegeversicherung, private Haftpflicht- und Unfallversicherung, Spenden
  • Außergewöhnliche Belastung wie Arzt- und Medikamentenrechnungen, Kosten für Krankenhausaufenthalte und Beerdigungen
  • Werbungskosten bis 102 Euro, etwa für Steuer-, Versicherungs- und Rentenberater
  • Haushaltsnahe Dienstleistungen: Lohnkosten von Handwerkern und Hilfen für typische Hausarbeiten wie Putzen, Waschen, Kochen etc.

Wer das 64. Lebensjahr vollendet hat, erhält außerdem auf verschiedene Einkünfte wie Vermietung, Lohneinkünfte und Kapitalerträge aufgrund einer aktiven Beschäftigung einen Altersentlastungsbetrag. Die Höhe richtet sich nach dem Jahr, das auf die Vollendung des 64. Lebensjahres folgt. 2024 liegt der Altersentlastungsbetrag bei 12,8 Prozent der Einkünfte, maximal 608 Euro.

Fazit

Durch das Alterseinkünftegesetz müssen Renten versteuert werden. In welcher Höhe hängt davon ab, wann Sie in Rente gehen. Erst ab 2040 werden die Rentenbezüge vollständig steuerpflichtig. Und auch dann nur, wenn Ihre Einkünfte über dem Grundfreibetrag liegen. 2024 beträgt dieser 11.604 Euro bei Ledigen – bis zu dieser Rente müssen Sie also keine Steuern zahlen.

Haben Sie weitere Fragen zur nachgelagerten Besteuerung oder zum Grundfreibetrag für Rentner? Unsere Spezialisten von LVoptimal.de beantworten Ihnen diese gerne und stehen Ihnen bei allen Anliegen rund um die Altersvorsorge zu Seite. Buchen Sie jetzt einen Termin mit uns.

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