Der Generationenvertrag umschreibt das Konzept der Kapitaldeckung innerhalb der gesetzlichen Rentenversicherung. Vereinfacht ausgedrückt: die jungen Beitragszahler finanzieren dabei die älteren Rentner und erwerben damit selbst Rentenansprüche. Das Solidarprinzip der Rentenkasse steht aber vor erheblichen Herausforderungen, die das System destabilisieren und für zukünftige Rentner zur finanziellen Belastung werden.
Das Wichtigste auf einen Blick
Der Generationenvertrag ist kein juristischer Vertrag zwischen zwei Parteien. Er umschreibt das Kapitalbeschaffungsprinzip der gesetzlichen Rentenversicherung:
Das heißt also, die Rentenkasse zahlt die Renten nicht mit angesammeltem Kapital, sondern finanziert sie aus den Einzahlungen ihrer Versicherten. Somit beschreibt der Begriff „Generationenvertrag“ die festgelegte Finanzierungsmethode. Junge Generationen finanzieren mit ihren Beiträgen ältere Generationen. Dadurch können sie darauf vertrauen, dass sie selbst auch einmal eine Rente finanziert bekommen.
Hinweis: Der Generationenvertrag wurde erst 1957 eingeführt. Zuvor legte das Rentensystem für jeden Beitragszahler ein Kapitalkonto an – sie finanzierten sich also selbst. Aufgrund der Währungsreform und den Vermögensverlusten durch den Zweiten Weltkrieg war dieses System aber nicht mehr tragbar.
Der Generationenvertrag verfolgt das Ziel einer gerechten Verteilung der Rentenansprüche. Er stellt zudem die Finanzierung des Rentenalters nach der Erwerbstätigkeit sicher, indem alle Beitragszahler selbst Ansprüche erwerben. Somit wird ebenso ein stabiles Lebenseinkommen angestrebt. Allerdings beginnen diese Ziele zunehmend zu wanken; denn der demografische Wandel sorgt für besondere Herausforderungen.
Der Generationenvertrag beruht auf einem Gleichgewicht zwischen Beitragszahler und Rentenempfänger. Die wirtschaftliche und demografische Entwicklung sorgt nun dafür, dass die Stabilität des Systems ins Wanken gerät:
Der Generationenvertrag kann also nur solange funktionieren, wie es genügend Beitragszahler gibt, die für die Renten aufkommen. Allerdings ist die Geburtenrate in Deutschland Jahr für Jahr gesunken. Und die sogenannte Babyboomer-Generation, geburtenstarke Jahrgänge, beginnen ab 2025 in Rente zu gehen. Ihnen folgten Jahrgänge mit weniger Nachwuchs; folglich mit weniger Beitragszahlern.
Nicht zuletzt ist auch relevant, dass die Erwerbstätigkeit in Deutschland immer später beginnt. Während noch vor 30, 40 Jahren viele Menschen bereits mit 15 oder 16 Jahren in ihre Ausbildung gestartet sind, wird der schulischen Bildung zunehmend mehr Bedeutung zuteil. Deshalb geht die Jugend heutzutage nicht nur länger zu Schule, sie studieren auch häufiger und länger. Das heißt, ihr Erwerbsleben und damit die Beitragszahlung in die GRV beginnt viel später. Dem gegenüber stehen auch offene sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze, die nicht belegt werden.
In der Folge des demografischen Wandels und des daraus resultierenden Ungleichgewichts kann der Generationenvertrag nicht mehr funktionieren. Denn mit der steigenden Lebenserwartung der Menschen benötigen die Rentensysteme mehr Kapital, um die Altersrenten zu finanzieren. Gleichzeitig gibt es aber immer weniger Beitragszahler. Es fehlt also das Kapital, um die zukünftigen Renten zu finanzieren.
Durch das Umlageverfahren werden Ihre einbezahlten Beiträge gleich wieder an die Rentner ausbezahlt. Sie selbst sammeln Rentenansprüche in Form von sogenannten Rentenpunkten (Entgeltpunkte). Diese bemessen sich anhand der Höhe Ihres Arbeitseinkommens.
Einen Rentenpunkt erhält, wer in einem Jahr genauso viel verdient wie der Durchschnitt der Versicherten. Wer nur die Hälfte verdient, erhält einen halben Punkt. Wer doppelt so viel Einnahmen erzielt, bekommt zwei Punkte.
Im Jahr 2022/2023 erhielt ein Rentner, der 45 Jahre lang immer im Bundesdurchschnitt verdient hat, eine Bruttorente von 1.621 Euro. Nach Abzug von Kranken- und Pflegeversicherung bleiben noch etwa 1.423 Euro. Diese Werte entsprechen aber keinesfalls dem reellen Durchschnitt! Tatsächlich betrugen die Leistungen 2022 im Schnitt nur rund 993 Euro.
Fakt ist also, die Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung reichen nicht aus. Nur wenige Versicherte erreichen tatsächlich 45 Beitragsjahre – in denen sie generell im Durchschnitt verdient haben. Wer weniger Einkommen erzielt oder nur 40 Jahre arbeitet, erhält noch weniger Rente.
Hinzu kommt, dass die reguläre Leistung nur Personen zusteht, die auch zum Regelalter in Rente gehen. Das ist bei jungen Generationen derzeit mit 67 Jahren. Wer früher seinen Ruhestand genießen möchte, muss mit erheblichen Abzügen rechnen. So bleibt von der sowieso schon knapp bemessenen Altersrente noch weniger übrig.
Da die gesetzliche Altersrente den wenigsten reicht, ist eine private Vorsorge umso wichtiger. Sie sollten sich frühzeitig mit der Thematik auseinandersetzen und vor allem Ihre Rentenlücke im Blick behalten.
Es gibt viele verschiedene Möglichkeiten, um privat vorzusorgen und finanzielle Probleme im Alter abzuwenden. Von klassischen Rentenversicherungen über fondsgebundene Produkte bis hin zu ETF und Sparen mit Hilfe staatlicher Unterstützung; die zusätzliche Altersvorsorge kennt keine Grenzen.
Aber nicht jede Form der privaten Altersvorsorge ist gleichermaßen geeignet. Wie Sie Ihre Rentenlücke optimal schließen, ist von Ihrer persönlichen und beruflichen Situation abhängig. Unsere Spezialisten von LVoptimal.de unterstützen Sie dabei, die richtige Altersvorsorge zu finden. Vereinbaren Sie jetzt einen Termin.