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Warum eine BU bei Beihilfeberechtigten nicht schützt?

Geschrieben von: 
Björn Kotzan
Kategorie: 
Veröffentlicht am: 
27. Juli 2023

Die eigene Arbeitskraft gehört zu den wertvollsten Dingen, über die wir Menschen verfügen. Mit ihr verdienen wir unser Geld, bestreiten wir alle anfallenden Kosten, erfüllen uns Wünsche, bauen uns etwas auf und sichern unsere und die Existenz der Familie ab. Für viele bedeutet Berufsunfähigkeit zumindest finanzielle Einschnitte bis hin zum wirtschaftlichen Ruin. So weit muss es nicht kommen!

Mit der Investition in eine auf die Bedürfnisse zugeschnittene Berufsunfähigkeitsversicherung lässt sich dieser Worst Case gut abfedern. Das gilt auch für Beamte bzw. alle Beihilfeberechtigten, deren Absicherung über den Dienstherrn längst nicht immer ausreicht oder überhaupt in allen Fällen von Berufsunfähigkeit greift. Diese Gruppe muss ihre Arbeitskraft ggf. durch eine zusätzliche private Berufsunfähigkeitsversicherung mit Dienstunfähigkeitsklausel absichern.

Warum ist die Berufsunfähigkeit bei Beihilfeberechtigten ein Problem?

Auch wenn die sogenannten Staatsdiener gegenüber Angestellten einige Privilegien genießen, ist ihre Absicherung nicht immer so „bombensicher“ wie vielfach angenommen. Grundsätzlich treffen Krankheiten, Invalidität und Unfälle als Ursache für den (vorübergehenden) Verlust der Arbeitskraft sie ganz persönlich betrachtet genauso hart. Während man bei Angestellten in diesem Falle von Berufsunfähigkeit spricht, nennt das Beamtenrecht es Dienstunfähigkeit. Ob verbeamtet oder nicht – für beide Gruppen gibt es viele gute Möglichkeiten, sich mit einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung rundum abzusichern. Für letztere gilt, dass die Leistungen aus ihrer vom Dienstherr übernommenen Dienstunfähigkeitsversicherung je nach Dienstzugehörigkeit, Erfahrungsstufe und Ursache der Dienstunfähigkeit mitunter sehr unterschiedlich ausfallen und die Absicherung im Ernstfall ggf. nicht ausreicht.

Gut zu wissen: Unter Beihilfeberechtigte fallen nicht nur die Beamten selbst, sondern unter Umständen auch ihre (kindergeldberechtigten) Kinder sowie ihre Partner mit einem geringen Einkommen. Zudem gibt es mit Verwaltungsangestellten, Richtern und weiteren Personengruppen auch andere Beschäftigte im öffentlichen Dienst mit Beihilfeanspruch in Bund, Ländern und Kommunen. Die konkreten Einkommensgrenzen und Bestimmungen sind in der jeweils gültigen Beihilfeverordnung des Bundeslandes bzw. des Bundes nachzulesen.

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Was ist der Unterschied zwischen Berufsunfähigkeit (BU) und Dienstunfähigkeit?

Kann ein Angestellter auf Dauer oder für immer seinen aktuellen Beruf nicht mehr ausüben, ist er (vorübergehend) berufsunfähig und erhält er – so vorgesorgt – eine Rente aus seiner privat abgeschlossenen Berufsunfähigkeitsversicherung. Für die meisten Versicherer muss die Einschränkung bei 50 Prozent und mehr liegen, damit die Berufsunfähigkeitsversicherung anerkannt wird. Im Prinzip dürfte der Versicherte in einer anderen Tätigkeit weiterarbeiten, wenn es ihm gesundheitlich möglich ist – und trotzdem würde er die BU-Rente erhalten.

Anders sieht es bei Dienstunfähigkeit aus: Hier entscheiden nicht die Versicherungsbedingungen der BU-Police darüber, ob man als berufsunfähig gilt, sondern der Dienstherr. Wenn ein Beamter oder Beamtenanwärter (z. B. Referendar) seine dienstlichen Pflichten gegenüber seinem Dienstherr (dem Land oder dem Bund) aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben kann, wird er dienstunfähig und darf nicht mehr im Staatsdienst arbeiten.

Hierfür gelten keine einheitlichen Prozenthürden. So kann jemand mit einer verbliebenen Leistungsfähigkeit von 70, 80 Prozent bereits als dienstunfähig eingestuft werden. Wurde die Dienstunfähigkeit durch einen Amts- oder Truppenarzt bestätigt, dürfen beispielsweise Soldaten, Lehrkräfte und Polizisten nicht mehr in diesem Beruf arbeiten und werden je nach Status (Dienstzeit, Dienstgrad etc.) z. B. in den Innendienst versetzt, in den Ruhestand versetzt oder aber entlassen. Für den sogenannten Vollzugsdienst, dazu gehören beispielsweise Polizei, Feuerwehr und Zoll, gelten spezielle Dienstunfähigkeiten, die besonders häufig durch den Übergang zu administrativen Tätigkeiten und dem Wegfall von Besoldungszuschlägen mit Einkommensverlusten einhergehen.

Das große Problem liegt auch darin, dass es durchaus sein kann, dass ein Beamter vom Dienstherrn als dienstunfähig eingestuft wird, aber nach der Definition der Versicherung noch gar keine Berufsunfähigkeit vorliegt und diese dann nicht zahlt.

Etwa ein Viertel der Beamten scheiden gesundheitsbedingt noch vor Erreichen des Pensionsalters aus dem Berufsleben aus!

Gut zu wissen: Das spiegelt das gesamtgesellschaftliche Bild wider: Jeder bzw. jede Vierte im Staatsdienst wird vorzeitig dienstunfähig. Mittlerweile haben psychische Erkrankungen wie Burnout und Depressionen, solche Leiden am Bewegungsapparat (z. B. Bandscheibenvorfälle) oder schwere (Krebs-)Erkrankungen von der Spitze der Gründe für das Ausscheiden aus dem Arbeitsleben abgelöst. Es ist also nicht mehr unbedingt nur eine Frage des Alters. Die hohe psychische Belastung z. B. bei Lehrkräften oder Polizeibeamten schlägt sich in einem vergleichsweise hohen Krankenstand nieder.

Welche Leistungen erhält man bei Berufsunfähigkeit als Beihilfeberechtigter?

Beamte zahlen nicht in die gesetzliche Rente ein und haben somit auch keinen Anspruch auf die Erwerbsminderungsrente. Statt einer Rente bezahlt der Dienstherr gestaffelt ab einer Mindestanzahl an Dienstjahren ein Ruhegehalt, das im Vergleich mit der gesetzlichen Versorgung für Angestellte zwar umfangreicher ist. Jedoch haben nur Beamte auf Lebenszeit mit mindestens fünf Jahren Dienstzeit darauf Anspruch. Die Leistungen steigen mit jedem weiteren Dienstjahr, entsprechen anfänglich aber gerade mal 35 Prozent des Niveaus der letzten Bezüge. Eine Versorgungslücke winkt … 

Wie schon angedeutet, hängen die Leistungen aus der staatlichen Absicherung Dienstunfähigkeitsversicherung als „Berufsunfähigkeitsversicherung“ für Beihilfeberechtigte eng zusammen mit dem Dienstgrad und der Länge der bisherigen Beamtenlaufbahn. Hieraus können sich ein paar Nachteile ergeben, die sich negativ auf die Absicherung im Falle von Berufsunfähigkeit / Dienstunfähigkeit auswirken:

  • So haben lediglich die Beamten auf Lebenszeit einen unbestreitbaren Anspruch auf Versorgung durch den Dienstherren und werden in den vorzeitigen Ruhestand versetzt; Ausnahme: in den ersten Jahren besteht lediglich eine Grundversorgung
  • Beamte auf Widerruf und Beamte auf Probe haben gegenüber ihrem Dienstherrn meist keine Versorgungsansprüche, stehen also ohne diesen Schutz da und werden in aller Regel bei Dienstunfähigkeit entlassen. Hier sind sie dann auf die Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung angewiesen. Als eine Art Ausgleich werden sie für die Dienstdauer bei der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert. Wurden innerhalb der letzten 60 Monate mindestens 36 Monate lang Beiträge gezahlt, können sie hier auf eine Erwerbsminderungsrente hoffe. Diese liegt häufig jedoch nicht höher als die Sozialhilfesätze.
  • Mit steigendem Dienstalter erwirbt der Beamte auf Lebenszeit Anwartschaften auf die staatliche Dienstunfähigkeitsversicherung. Je nach Zeitpunkt der festgestellten Dienstunfähigkeit kann die Rente nur gering ausfallen und nicht ausreichen.
  • Bei einem Dienstunfall haben Beamte auf Widerruf und Beamte auf Probe weitere Ansprüche

Gut zu wissen: Berufseinsteiger und Beamte mit nur wenigen Berufsjahren sind durch ihren Dienstherren („Arbeitgeber“) gar nicht oder nicht ausreichend gegen Berufsunfähigkeit (Dienstunfähigkeit) geschützt. Sie müssen privat vorsorgen. Die Lösung für dieses Problem sind Berufsunfähigkeitsversicherungen mit Dienstunfähigkeitsklausel, die auch bei Dienstunfähigkeit leisten.

Berufsunfähigkeitsversicherungen mit Beamtenklausel: So sichern sich Beihilfeberechtigte gegen die Risiken einer Berufsunfähigkeit ab

Es handelt sich klar um einen Mythos, dass Beamte und Beihilfeberechtigte bei Krankheit und Unfall und der daraus resultierenden Berufs- bzw. Dienstunfähigkeit immer bestens abgesichert sind. Mit verändertem Status und gesammelten Dienstjahren wächst zwar der Schutz, aber als Berufsanfänger ist man annähernd schutzlos und hat ggf. nicht einmal Anspruch auf die gesetzliche Erwerbsminderungsrente. Mit einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung, die auch Dienstunfähigkeit einschließt, können sich auch Beamte auf Probe, Beamte auf Wider­ruf und Beamte auf Lebens­zeit mit weniger als fünf Jahren Dienstzeit optimal absichern.

Nur die BU-Versicherung mit echter Dienstunfähigkeitsklausel bietet den vollen Schutz!

Bei normalen BU-Versicherungen wird nicht automatisch Dienstunfähigkeit mit Berufsunfähigkeit gleichgesetzt. Das kann dazu führen, dass Beamte von ihrem Dienstherrn als dienstunfähig versetzt oder in den Ruhestand geschickt werden, aber die BU-Versicherung dies nicht anerkennt und auch nicht leistet. Nur, wenn bei Beamten ausdrücklich „die Verset­zung oder Entlassung in den Ruhestand“ eingeschlossen ist (= Beamtenklausel / Dienstunfähigkeitsklausel) besteht der volle Schutz.

Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung können Beamte in jedem Alter abschließen. Die Versicherung führt die Dienstunfähigkeitsversicherung zunächst als normale Berufsunfähigkeits­versicherung, bis das entsprechende Dienstalter erreicht ist. Der Schutz kann individuell zusammengestellt und weitgehend frei gewählt werden. So lässt sich die ausgezahlte monatliche Rente an höhere Bezüge oder die Gründung der Familie, abzuzahlende Kredite flexibel anpassen.

Gut zu wissen: Weil das Risiko der Dienstunfähigkeit höher ist als das der Berufsunfähigkeit, ist eine BU mit Dienstunfähigkeitsklausel meist etwas teurer als eine normale BU-Police. Doch der Versicherungsmarkt bietet eine Menge Spielraum, um eine passende und bezahlbare Dienstunfähigkeitsversicherung zu finden.

Hier kommen wir als Profis ins Spiel, die sich sowohl mit den Versicherern als auch mit den Tarifen exzellent auskennen und über tagesaktuelles Wissen sowie eine gute Portion Einfühlungsvermögen verfügen. Zusammen mit Ihnen finden wir den optimalen Tarif – für Sie und Ihre Familie!

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