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Vermögenswirksame Leistungen

Geschrieben von: 
Björn Kotzan
Kategorie: 
Veröffentlicht am: 
29. September 2023

Vermögenswirksame Leistungen sind zusätzliches Geld für Arbeitnehmer, mit dem sie vom Arbeitgeber beim Vermögensaufbau unterstützt werden. Das Geld kann unterschiedlich angelegt werden: in einem Banksparplan, einem Bausparvertrag, einem Fondssparplan oder einer Lebensversicherung. Damit werden verschiedene Sparziele unterstützt.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Vermögenswirksame Leistungen (VL oder VwL) sind zusätzliche Zahlungen vom Arbeitgeber, die zum Vermögensaufbau genutzt werden.
  • VL können nicht wie das Gehalt ausbezahlt werden, sie müssen in einen VL-fähigen Sparvertrag wie einen Banksparplan oder einen Bausparvertrag fließen.
  • Der Arbeitgeber kann bis zu 40 Euro pro Monat für den Vermögensaufbau zahlen; diese Leistung ist aber freiwillig.
  • Geringverdiener können ergänzend zu den vermögenswirksamen Leistungen zusätzlich Geld vom Staat fürs Sparen bekommen.

Was sind vermögenswirksame Leistungen?

Vermögenswirksame Leistungen (kurz VwL oder VL) sind Leistungen des Arbeitgebers und des Staates. Sie unterstützen Arbeitnehmer damit, Vermögen aufzubauen. VL dürfen nur in einen Sparvertrag fließen – sie sind nicht dazu bestimmt, als zusätzliches Gehalt ausbezahlt zu werden.

Vermögenswirksame Leistungen können Arbeitnehmer, Auszubildende, Beamte, Soldaten und Richter erhalten. Die Leistung ist auf 40 Euro m Monat begrenzt. Wichtig: VL sind freiwillige Leistungen des Arbeitgebers bzw. Dienstherrn. Diese kann aber im Arbeits- /Tarifvertrag festgeschrieben sein.

Wie funktioniert der Vermögensaufbau mit vermögenswirksamen Leistungen?

  • Um von vermögenswirksamen Leistungen zu profitieren, müssen die Arbeitnehmer einen Sparvertrag abschließen. Ihre Möglichkeiten reichen von Bausparen für das Eigenheim über einen Fondssparplan bis hin zur Lebensversicherung. Mit VL können Sie sogar einen Teil ihrer Immobilienfinanzierung tilgen.
  • Nach Vertragsabschluss erhalten die Sparer ein Formular, das sie ihrem Arbeitgeber vorlegen müssen. In diesem bestätigt der Betrieb, die vereinbarten Zahlungen zu leisten.
  • Der Vertrag läuft in der Regel sieben Jahre. Sechs Jahre lang werden vom Arbeitgeber die vermögenswirksamen Leistungen einbezahlt, dann folgt das Ruhejahr. Am Ende des siebten Jahres können die Arbeitnehmer frei über ihr Geld verfügen.

Eine Ausnahme besteht beim Bausparvertrag; dieser wird sieben Jahre lang bespart, ehe der Vertrag zuteilungsreif ist. Ab diesem Zeitpunkt können die Sparer über das Geld verfügen oder ein zinsgünstiges Bauspardarlehen erhalten.

Tipp: Schließen Sie am Ende des siebten Jahres umgehen einen neuen Sparvertrag ab. Denn ohne bestehenden Vertrag fließen keine weiteren VL und Sie lassen sich lukrative Zahlungen entgehen.

Wer darf vermögenswirksame Leistungen beantragen?

Grundsätzlich darf jeder Arbeitnehmer und Beamter VL erhalten. Der Arbeitgeber ist allerdings nicht dazu verpflichtet. Dennoch gehen zunehmend mehr Firmen dazu über, um mit dem Zusatzangebot Fachkräfte anzuwerben. Vermögenswirksame Leistungen beantragen dürfen:

  • Alle Arbeitnehmer, Auszubildende und Geringverdiener
  • Arbeitnehmer mit befristeten Arbeitsverträgen
  • Beamte, Richter, Soldaten
  • Teilzeitbeschäftigte – sie erhalten allerdings nur einen anteiligen Betrag

Nicht infrage kommen VL für Rentner, Selbstständige und freie Mitarbeiter.

Die Höhe der VL

Die Höhe der vermögenswirksamen Leistungen ist unabhängig vom Gehalt. Entscheidend sind die mit dem Arbeitgeber getroffenen Vereinbarungen.

Die Leistungen umfassen mindestens 6,65 Euro und maximal 40 Euro pro Monat. Somit können bis zu 480 Euro im Jahr in den Sparvertrag fließen.

Darüber hinaus haben Sie jederzeit die Möglichkeit, selbst in Ihren Vertrag einzuzahlen. Sie können zusätzliche Zahlungen leisten, um den Sparbetrag zu erhöhen. 

Vermögenswirksame Leistungen anlegen: Diese Möglichkeiten gibt es

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, um die vermögenswirksamen Leistungen anzulegen. Welche davon geeignet ist, hängt von Ihren Wünschen und Zielen ab. In der Regel haben Sparer die freie Wahl. Lediglich in einigen Branchen wie der Chemie und der Metall- und Elektroindustrie wird die Verwendung der VL durch Tarifverträge geregelt.

Folgende Möglichkeiten stehen für die Verwendung der vermögenswirksamen Leistungen zur Verfügung:

  • Banksparplan: Der Banksparplan stellt eine relativ sichere Anlageform dar. Für diese Sicherheit bezahlen Sparer allerdings mit einer niedrigen Rendite.
  • Fondssparplan: Ein Fondssparplan macht sich die Chancen des Aktienmarktes zu nutze. Die Garantiewerte sind gering, dafür besteht eine höhere Renditechance.
  • Bausparvertrag: Der Bausparvertrag kann mit der Wohnungsbauprämie kombiniert werden und bietet damit noch mehr staatliche Förderung. Das Geld ist allerdings zweckgebunden; es muss für wohnwirtschaftliche Zwecke verwendet werden. Daher eignet sich der Bausparer für alle, die in der Zukunft eine Immobilie kaufen oder in ihr vorhandenes Eigentum investieren wollen.
  • Lebensversicherung: Aufgrund der niedrigen Zinsen kommt die Lebensversicherung nur noch selten zum Einsatz. Durch den gestiegenen Leitzins könnte diese Form der Geldanlage zukünftig aber wieder rentabler werden.
  • Tilgung der Baufinanzierung: Die vermögenswirksamen Leistungen können als Sondertilgung genutzt werden, um die Immobilienfinanzierung schneller abzubezahlen. Es ist auch möglich, die regulären Tilgungen mit der VL zu bedienen.
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Zusätzliche Leistungen vom Staat: VL und die Arbeitnehmersparzulage

Der Staat möchte Geringverdiener bei ihrem Vermögensaufbau unterstützen. Deshalb können Arbeitnehmer, die eine bestimmte Einkommensgrenze nicht überschreiten, zusätzlich zu den VwL die Arbeitnehmersparzulage erhalten.

Voraussetzungen:

  • Einkommensgrenze: Das Einkommen eines alleinstehenden Arbeitnehmers darf 17.900 Euro im Jahr nicht überschreiten. Verheiratete dürfen maximal 35.800 Euro verdienen. Als Einkommensgrenze gilt das zu versteuernde Einkommen, nicht das Bruttoeinkommen.
  • Sparvertrag: Der Arbeitnehmer muss einen VwL-fähigen Sparvertrag abschließen. Auch die Tilgung der Baufinanzierung ist möglich.
  • VwL-Zahlung durch Arbeitgeber: Um die Arbeitnehmersparzulage zu erhalten, muss der Arbeitgeber VL zahlen. Es spielt keine Rolle, ob der Arbeitnehmer selbst in den Vertrag einzahlt.

So hoch ist die Arbeitnehmersparzulage

Auch wenn es nicht notwendig ist, kann es sinnvoll sein, ebenfalls in den Sparvertrag einzuzahlen. Denn die Höhe der Arbeitnehmersparzulage richtet sich nach der Summe, die Arbeitgeber und ggf. Arbeitnehmer in den Vertrag einbezahlen. Und umso mehr Geld in den Sparvertrag fließt, desto höher ist die staatliche Leistung.

Auf den Gesamtbetrag, der innerhalb eines Jahres in den Vertrag eingezahlt wurde, erhalten Sparer zusätzlich neun Prozent Arbeitnehmersparzulage. Maximal aber 43 Euro. Das heißt, ab einer Summe von 477 Euro im Jahr erhalten Arbeitnehmer die höchstmögliche staatliche Förderung.

Beispiel:

Ein Arbeitgeber zahlt seinem Mitarbeiter 20 Euro vermögenswirksame Leistungen. Der Arbeitnehmer spart selbst weitere zehn Euro. Somit fließen 30 Euro im Monat, 360 Euro im Jahr in den Sparvertrag.

9 Prozent von 360 Euro = 32,40 Euro vermögenswirksame Leistungen

Die Wohnungsbauprämie: Staatliche Förderung für das Eigenheim

Die Wohnungsbauprämie ist ebenfalls eine staatliche Förderung, die Geringverdiener beim Vermögensaufbau unterstützen soll. Diese Leistung richtet sich aber an Arbeitnehmer, die in der Zukunft in eine Immobilie investieren und neuen Wohnraum schaffen wollen. Deshalb ist die Wohnungsbauprämie an den Abschluss eines Bausparvertrages gekoppelt.

Voraussetzungen:

  • Einkommensgrenze: Singles dürfen maximal 35.000 Euro, Verheiratete 70.000 Euro im Jahr verdienen. Es gilt das zu versteuernde Einkommen.
  • Sparvertrag: Die Arbeitnehmer müssen einen Sparvertrag abschließen, der für die Wohnungsbauprämie geeignet ist. Klassisch ist der Bausparvertrag. Es besteht auch die Möglichkeit, Genossenschaftsanteile zu kaufen. Dabei wird die Förderung allerdings deutlich reduziert.
  • Wohnwirtschaftliche Nutzung: Das Geld muss nach Auszahlung für wohnwirtschaftliche Zwecke eingesetzt werden; Sie können ein Haus kaufen oder auch eine bestehende Immobilie renovieren. Wer das Kapital anderweitig nutzt, etwa für ein neues Auto, muss die Wohnungsbauprämie zurückzahlen.
  • Eigenbeitrag: Die Sparer zahlen selbst mindestens 50 Euro im Jahr in den Vertrag ein.

So hoch ist die Wohnungsbauprämie

Die Höhe der Wohnungsbauprämie ist abhängig davon, was der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer in den Vertrag einbezahlen. Der Staat bezuschusst den Vermögensaufbau mit zehn Prozent des eingezahlten Kapitals, maximal 70 Euro (Singles) bzw. 140 Euro (Verheiratete). Um die volle Förderung zu erhalten, müssen also 700 Euro (1.400 Euro bei Verheirateten) im Jahr in den Vertrag fließen.

Beispiel:

Ein Arbeitnehmer erhält von seinem Arbeitgeber vermögenswirksame Leistungen in Höhe von 40 Euro im Monat. Als Alleinstehender muss er selbst noch 18,33 Euro in den Vertrag einzahlen, um die maximale Wohnungsbauprämie zu erhalten.

10 Prozent von 700 Euro = 70 Euro Wohnungsbauprämie

  • Anders als die Arbeitnehmersparzulage ist die Wohnungsbauprämie nicht an die vermögenswirksamen Leistungen gekoppelt. Auch wenn der Arbeitgeber keine VL zahlt, können Sie die staatliche Förderung für späteres Wohneigentum beziehen.

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