Vermögenswirksame Leistungen sind zusätzliches Geld für Arbeitnehmer, mit dem sie vom Arbeitgeber beim Vermögensaufbau unterstützt werden. Das Geld kann unterschiedlich angelegt werden: in einem Banksparplan, einem Bausparvertrag, einem Fondssparplan oder einer Lebensversicherung. Damit werden verschiedene Sparziele unterstützt.
Das Wichtigste auf einen Blick
Vermögenswirksame Leistungen (kurz VwL oder VL) sind Leistungen des Arbeitgebers und des Staates. Sie unterstützen Arbeitnehmer damit, Vermögen aufzubauen. VL dürfen nur in einen Sparvertrag fließen – sie sind nicht dazu bestimmt, als zusätzliches Gehalt ausbezahlt zu werden.
Vermögenswirksame Leistungen können Arbeitnehmer, Auszubildende, Beamte, Soldaten und Richter erhalten. Die Leistung ist auf 40 Euro m Monat begrenzt. Wichtig: VL sind freiwillige Leistungen des Arbeitgebers bzw. Dienstherrn. Diese kann aber im Arbeits- /Tarifvertrag festgeschrieben sein.
Eine Ausnahme besteht beim Bausparvertrag; dieser wird sieben Jahre lang bespart, ehe der Vertrag zuteilungsreif ist. Ab diesem Zeitpunkt können die Sparer über das Geld verfügen oder ein zinsgünstiges Bauspardarlehen erhalten.
Tipp: Schließen Sie am Ende des siebten Jahres umgehen einen neuen Sparvertrag ab. Denn ohne bestehenden Vertrag fließen keine weiteren VL und Sie lassen sich lukrative Zahlungen entgehen.
Grundsätzlich darf jeder Arbeitnehmer und Beamter VL erhalten. Der Arbeitgeber ist allerdings nicht dazu verpflichtet. Dennoch gehen zunehmend mehr Firmen dazu über, um mit dem Zusatzangebot Fachkräfte anzuwerben. Vermögenswirksame Leistungen beantragen dürfen:
Nicht infrage kommen VL für Rentner, Selbstständige und freie Mitarbeiter.
Die Höhe der vermögenswirksamen Leistungen ist unabhängig vom Gehalt. Entscheidend sind die mit dem Arbeitgeber getroffenen Vereinbarungen.
Die Leistungen umfassen mindestens 6,65 Euro und maximal 40 Euro pro Monat. Somit können bis zu 480 Euro im Jahr in den Sparvertrag fließen.
Darüber hinaus haben Sie jederzeit die Möglichkeit, selbst in Ihren Vertrag einzuzahlen. Sie können zusätzliche Zahlungen leisten, um den Sparbetrag zu erhöhen.
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, um die vermögenswirksamen Leistungen anzulegen. Welche davon geeignet ist, hängt von Ihren Wünschen und Zielen ab. In der Regel haben Sparer die freie Wahl. Lediglich in einigen Branchen wie der Chemie und der Metall- und Elektroindustrie wird die Verwendung der VL durch Tarifverträge geregelt.
Folgende Möglichkeiten stehen für die Verwendung der vermögenswirksamen Leistungen zur Verfügung:
Der Staat möchte Geringverdiener bei ihrem Vermögensaufbau unterstützen. Deshalb können Arbeitnehmer, die eine bestimmte Einkommensgrenze nicht überschreiten, zusätzlich zu den VwL die Arbeitnehmersparzulage erhalten.
Voraussetzungen:
Auch wenn es nicht notwendig ist, kann es sinnvoll sein, ebenfalls in den Sparvertrag einzuzahlen. Denn die Höhe der Arbeitnehmersparzulage richtet sich nach der Summe, die Arbeitgeber und ggf. Arbeitnehmer in den Vertrag einbezahlen. Und umso mehr Geld in den Sparvertrag fließt, desto höher ist die staatliche Leistung.
Auf den Gesamtbetrag, der innerhalb eines Jahres in den Vertrag eingezahlt wurde, erhalten Sparer zusätzlich neun Prozent Arbeitnehmersparzulage. Maximal aber 43 Euro. Das heißt, ab einer Summe von 477 Euro im Jahr erhalten Arbeitnehmer die höchstmögliche staatliche Förderung.
Beispiel:
Ein Arbeitgeber zahlt seinem Mitarbeiter 20 Euro vermögenswirksame Leistungen. Der Arbeitnehmer spart selbst weitere zehn Euro. Somit fließen 30 Euro im Monat, 360 Euro im Jahr in den Sparvertrag.
9 Prozent von 360 Euro = 32,40 Euro vermögenswirksame Leistungen
Die Wohnungsbauprämie ist ebenfalls eine staatliche Förderung, die Geringverdiener beim Vermögensaufbau unterstützen soll. Diese Leistung richtet sich aber an Arbeitnehmer, die in der Zukunft in eine Immobilie investieren und neuen Wohnraum schaffen wollen. Deshalb ist die Wohnungsbauprämie an den Abschluss eines Bausparvertrages gekoppelt.
Voraussetzungen:
Die Höhe der Wohnungsbauprämie ist abhängig davon, was der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer in den Vertrag einbezahlen. Der Staat bezuschusst den Vermögensaufbau mit zehn Prozent des eingezahlten Kapitals, maximal 70 Euro (Singles) bzw. 140 Euro (Verheiratete). Um die volle Förderung zu erhalten, müssen also 700 Euro (1.400 Euro bei Verheirateten) im Jahr in den Vertrag fließen.
Beispiel:
Ein Arbeitnehmer erhält von seinem Arbeitgeber vermögenswirksame Leistungen in Höhe von 40 Euro im Monat. Als Alleinstehender muss er selbst noch 18,33 Euro in den Vertrag einzahlen, um die maximale Wohnungsbauprämie zu erhalten.
10 Prozent von 700 Euro = 70 Euro Wohnungsbauprämie
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