Beamte sind über ihren Dienstherrn besser abgesichert als Arbeitnehmer, wenn sie aus gesundheitlichen Gründen dauerhaft nicht mehr arbeiten können. Dann haben sie Anspruch auf ein Ruhegehalt. Allerdings erst nach der Verbeamtung auf Lebenszeit und einer fünfjährigen Dienstzeit. Außerdem steigt der Anspruch erst mit den Dienstjahren. Das macht eine Dienstunfähigkeit für junge Verbeamtete und Beamtenanfänger besonders wichtig.
Beamte sind dienstunfähig, wenn sie aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in der Lage sind, ihrem Dienst nachzugehen. Auch wenn sie innerhalb von sechs Monaten mehr als drei Monate nicht arbeitsfähig waren, können sie als dienstunfähig gelten. Voraussetzung ist in beiden Fällen, dass die Beamten innerhalb eines halben Jahres voraussichtlich nicht wieder dienstfähig sind.
Ob eine Dienstunfähigkeit vorliegt, entscheidet der Dienstherr auf Grundlage eines Gutachtens durch den Amtsarzt. Bei bestehender Dienstunfähigkeit wird ein Beamter in den Ruhestand geschickt und erhält ein Ruhegehalt. Dessen Höhe bemisst sich an den Dienstjahren.
Beamte auf Widerruf und Beamte auf Probe haben keinen Anspruch auf das Ruhegehalt und werden entlassen. Dies betrifft auch Beamte auf Lebenszeit, die noch keine fünf Dienstjahre vorweisen können. Folglich verlieren sie ihr Einkommen und es droht eine Abhängigkeit von Sozialhilfe. Eine Ausnahme besteht nur, wenn die Dienstunfähigkeit aus einem Unfall oder einer Krankheit im Zusammenhang mit dem Staatsdienst resultiert.
Die Dienstunfähigkeitsversicherung (DU-Versicherung) fungiert wie eine Berufsunfähigkeitsversicherung für Beamte. Denn diese zahlt Staatsdienern eine monatliche Rente, wenn sie aus gesundheitlichen Gründen dienstunfähig werden.
Somit dient eine Dienstunfähigkeitsversicherung dazu, die finanzielle Existenz und den Lebensstandard zu sichern. Daher brauchen vor allem junge Beamte ohne Anspruch auf das Ruhegehalt eine DU-Versicherung. Aber auch Verbeamtete auf Lebenszeit, die länger als fünf Jahre im Dienst sind, sollten sich gegen das Risiko der Dienstunfähigkeit versichern. Denn der Anspruch steigt mit den Dienstjahren und erreicht erst nach 40 Jahren den Höchstsatz von 71,75 Prozent der letzten Besoldung.
Rund 25 Prozent aller Beamten scheiden gesundheitsbedingt vor Erreichen der Pension aus dem Dienst aus. Die Gründe dafür können (schwere) Krankheiten, aber auch Unfälle sein. Die mit Abstand häufigste Ursache sind psychosomatische und psychische Leiden. Darauf folgen Erkrankungen des Bewegungsapparats, des Nervensystems und Herz-Kreislauf-Krankheiten.
Einige Berufe wie Polizisten und Feuerwehrleute stehen aufgrund ihres Dienstes und des damit verbundenen Verletzungsrisikos der Gefahr der Dienstunfähigkeit in besonders hohem Maß gegenüber. Aber Unfälle, Krankheiten und psychische Leiden können jeden treffen – auch Verbeamtete in Büros und Lehrkräfte. Lehrer werden aufgrund des hohen Drucks und der steigenden Anforderungen besonders häufig wegen Burn-out dienstunfähig.
Dienstunfähigkeit ist also ein Risiko, mit dem alle Verbeamteten konfrontiert sind. Nur eine DU-Versicherung schützt zuverlässig vor dieser Gefahr.
Die DU-Versicherung bietet Beamten und Beamtinnen Schutz vor den finanziellen Folgen bei einer Dienstunfähigkeit. Dafür können Staatsdiener bei Vertragsabschluss eine individuelle Rentenhöhe festlegen, die ihrem persönlichen Bedarf entspricht. Im Leistungsfall zahlt der Versicherer dann die vereinbarte monatliche Rente aus. Und zwar so lange wie die Dienstunfähigkeit anhält oder bis zum vereinbarten Enddatum. Außerdem werden die Versicherten von der Beitragszahlung befreit.
Um im Leistungsfall optimalen Schutz zu garantieren, empfehlen wir unseren Kunden nur Tarife mit einer echten Dienstunfähigkeitsklausel. Denn diese besagt, dass die Versetzung oder Entlassung des Beamten in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit ausreicht, um die Leistung zu erhalten. Das entspricht dem bestmöglichen Versicherungsschutz für Staatsdiener.
Es gibt Tarife auf dem Markt, die eine unvollständige bzw. unechte Dienstunfähigkeitsklausel beinhalten. Dann besteht erst Anspruch auf eine Rentenzahlung, wenn die Versicherten zusätzlich berufsunfähig sind. Allerdings liegt nicht in allen Fällen neben der Dienstunfähigkeit auch eine Berufsunfähigkeit vor.
Ein Beispiel:
Ist ein Beamter der Forstverwaltung aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr zum Außendienst in der Lage, kann er womöglich leichtere Tätigkeiten wie Schreibtischarbeiten übernehmen. Somit ist er nicht berufsunfähig. Selbst wenn der Dienstherr ihn entlässt, hat er keinen Anspruch auf die Rente, wenn keine Berufsunfähigkeit vorliegt. Nur ein Tarif mit echter DU-Klausel bietet in diesem Fall Versicherungsschutz.
Beamte sollten nur eine Dienstunfähigkeitsversicherung abschließen, die eine echte Dienstunfähigkeitsklausel enthält und leistet, wenn sie von ihrem Dienstherrn entlassen oder in den Ruhestand versetzt werden.
Grundsätzlich bieten die BU- und die DU-Versicherung dieselbe Leistung. Allerdings gibt es einen erheblichen Unterschied zwischen beiden Absicherungen, der für Staatsdiener elementar ist:
Dienstunfähigkeit | Berufsunfähigkeit |
Dienstunfähig ist, wer aus gesundheitlichen Gründen seine dienstlichen Pflichten nicht mehr erfüllen kann. | Berufsunfähig ist, wer aus gesundheitlichen Gründen seinen derzeitigen Beruf nicht mehr ausüben kann. |
Dienstunfähigkeit wird durch einen Amtsarzt festgestellt bzw. durch den Dienstherrn festgelegt. Es gibt keine Prozenthürde. | Berufsunfähigkeit liegt gemäß Bedingungen vor, wenn die Versicherten zu mindestens 50 Prozent nicht mehr arbeitsfähig sind. Feststellung erfolgt durch einen Arzt und wird durch einen Gutachter der Versicherungsgesellschaft geprüft. |
Wer dienstunfähig ist, ist nicht automatisch berufsunfähig. So kann der Dienstherr einen Beamten bereits dann in den Ruhestand schicken, wenn dieser noch zu 70 Prozent dienstfähig ist. Gemäß den Bedingungen der BU-Versicherung muss aber eine Berufsunfähigkeit von mindestens 50 Prozent vorliegen, um eine Leistung zu erhalten. Aus diesem Grund schließen Beamte eine Dienstunfähigkeitsversicherung mit echter Dienstunfähigkeitsklausel ab.
Im Hinblick auf die Beamtenlaufbahn wird eine Dienstunfähigkeit durch den Amtsarzt definiert und vom Dienstherrn festgelegt. Er kann also entscheiden, ob ein Beamter unter Berücksichtigung seiner körperlichen oder geistigen Verfassung noch in der Lage ist, seine Dienstpflichten zu erfüllen. Ist dies nicht gegeben oder kann der Staatsdiener keine andere Tätigkeit ausüben, wird er entlassen oder in den Ruhestand versetzt – eine Dienstunfähigkeit liegt vor.
Gute DU-Versicherungen mit einer echten Dienstunfähigkeitsklausel schließen sich der Entscheidung des Dienstherrn an. Es reicht somit aus, wenn die Dienstunfähigkeit des Verbeamteten durch seinen Dienstherrn festgelegt ist. Der Versicherer kann keine Überprüfung durch eigene Gutachter oder Vertragsärzte anordnen. Der Leistungsfall tritt also ein, wenn der Versicherungsnehmer durch den Dienstherrn für dienstunfähig erklärt wird.
Pauschal lässt sich nicht sagen, wie hoch die Beiträge für eine Dienstunfähigkeitsversicherung sind. Denn die Kosten sind nicht nur vom Anbieter abhängig, sondern auch von individuellen Faktoren:
Generell ist eine DU-Versicherung für junge und gesunde Personen am preiswertesten. Daher sollten Beamtenanfänger die Absicherung so früh wie möglich abschließen, auch um sich gegen das Risiko der Dienstunfähigkeit zu versichern. Bestehen Vorerkrankungen, darf der Versicherer Risikozuschläge verlangen. Unter die sonstigen Risikozuschläge fallen unter anderem Beitragszuschläge für Raucher oder für Personen mit Personalverantwortung.
Kostenbeispiel: Monatliche Beiträge für eine Dienstunfähigkeitsversicherung
30-jähriger Finanzbeamter (mittlerer Dienst) ohne Vorerkrankungen
Laufzeit bis zum 65. Lebensjahr
Tarife mit echter Dienstunfähigkeitsklausel
Rentenhöhe | 1.000 Euro | 1.500 Euro | 1.800 Euro |
Monatsbeitrag | ab 45 Euro | ab 67 Euro | ab 80 Euro |
Auf dem Markt gibt es eine Vielzahl an Anbietern für die Dienstunfähigkeitsversicherung. Für Laien ist es schwierig, den passenden Versicherer zu finden und die einzelnen Tarife im Hinblick auf ihre Leistungen zu vergleichen. Unsere Experten von LVoptimal.de sind Ihnen behilflich. Wir unterstützen Sie dabei, den optimalen Anbieter für Ihre Dienstunfähigkeit zu finden. Jetzt Termin vereinbaren.
Die Ratingagentur Franke und Bornberg untersuchte zuletzt im Juni 2022 die Anbieter im Hinblick auf die echte Dienstunfähigkeitsklausel. Nur vier Versicherer konnten rundum überzeugen. So gingen Allianz, DBV, die Bayerische und Signal Iduna als Testsieger hervor.
Die folgenden Versicherer bieten eine Dienstunfähigkeit mit echter DU-Klausel:
Quelle: Franke und Bornberg l Die Klausel-Klartext Testsieger
Sobald ein geeigneter Anbieter mit echter DU-Klausel ausgemacht wurde, lässt sich die Dienstunfähigkeit an die eigene Situation anpassen.
Als Beamter sollten Sie Ihre Arbeitskraft genauso wie Arbeitnehmer absichern. Denn im Schnitt wird jeder vierte Berufstätige im Laufe seines Arbeitslebens berufsunfähig. Als Staatsdiener genießen Sie durch die Fürsorgepflicht Ihres Dienstherrn eine bessere Absicherung als Arbeitnehmer. Aber erst nach der Verbeamtung auf Lebenszeit sowie einer fünfjährigen Dienstzeit. Aber selbst dann sind die Leistungen mindestens in den ersten Jahren gering. Und reichen selten aus, um bei Verlust des Einkommens den Lebensstandard zu halten.
Eine Dienstunfähigkeit ist für alle Verbeamtete elementar wichtig. Vor allem für Beamtenanfänger und junge Staatsdiener mit wenigen Dienstjahren. Mit einer richtigen DU-Versicherung schützen Sie sich bei Verlust Ihrer Arbeitskraft und den daraus resultierenden finanziellen Folgen.
Wir unterstützen Sie und erstellen Ihnen kostenlos und unverbindlich ein Angebot für Ihre Dienstunfähigkeitsversicherung. Vereinbaren Sie jetzt hier einen Termin.
Echte DU-Klausel enthalten? | Ein guter Tarif beinhaltet die echte Dienstunfähigkeitsklausel und schließt sich der Entscheidung des Dienstherrn an. Beispiel: „Dienstunfähigkeit liegt vor, wenn die versicherte Person wegen medizinisch festgestellter Dienstunfähigkeit entlassen bzw. in den Ruhestand versetzt wird.“ |
Verzicht auf abstrakte Verweisung? | Versicherungsschutz besteht, wenn die aktuelle Tätigkeit, so wie diese ausgestaltet war, nicht mehr ausgeübt werden kann. Es spielt keine Rolle, ob Sie einer anderen Arbeit nachgehen könnten. |
Berufsunfähigkeitsversicherung inkludiert? | Die meisten Tarife leisten auch bei einer Berufsunfähigkeit. Damit besteht weiter Versicherungsschutz, wenn Sie in der Zukunft Ihre Beamtenlaufbahn aufgeben und als Arbeitnehmer tätig werden. |
Leistung bei Teildienstunfähigkeit? | Der Versicherer zahlt die Rente (anteilig), wenn Sie noch eingeschränkt dienstfähig sind. |
Ausreichende Versicherungsdauer? | Versicherungsschutz besteht im Optimalfall bis zum regulären Rentenbeginn. |
Nachversicherungsgarantie vorhanden? | Gute Tarife bieten die Möglichkeit, die Rentenleistung bei bestimmten Anlässen (Geburt, Hochzeit, Scheidung, Immobilienkauf etc.) ohne erneute Gesundheitsprüfung zu erhöhen. |
Beitragsbefreiung bei Leistungsbezug? | Wird eine Rente wegen Dienstunfähigkeit bezogen, sollte keine Beitragspflicht mehr bestehen. |
Rückwirkende Leistung? | Der Versicherer zahlt die Leistung rückwirkend zu dem Zeitpunkt, zu dem die Dienstunfähigkeit festgestellt wurde. |
Die nachfolgenden Tipps bedeuten einen Einschnitt des Versicherungsschutzes. Daher empfehlen wir diese Schritte nur, wenn die Beiträge zu hoch und finanziell nicht realisierbar sind.