Den Partner oder die Partnerin finanziell abgesichert zu wissen, wenn einem selbst etwas zustößt – diesen Wunsch haben viele Ehepaare. Das ist vor allem dann sinnvoll, wenn Sie der Hauptverdiener Ihrer Familie sind. Oder wenn finanzielle Verpflichtungen wie ein Immobilienkredit bestehen, die ein Partner alleine nicht tragen kann oder die Kinder schlichtweg versorgt sein sollen. Um diese finanzielle Sicherheit zu schaffen, gibt es viele Möglichkeiten. Eine davon ist die Lebensversicherung für Verheiratete, mit der Sie sich sogar gegenseitig absichern können.
Das Wichtigste auf einen Blick
Lebensversicherungen ermöglichen es Verheirateten, den Partner und die Kinder finanziell abzusichern. Dies ist insbesondere sinnvoll, wenn die Familie mit nur einem Einkommen über die Runden kommt. Oder ein Partner den größten Anteil des Haushaltseinkommens nach Hause bringt. Denn fällt dieses Einkommen weg, kann das für die Hinterbliebenen den finanziellen Ruin bedeuten.
Aber auch wenn beide Ehegatten berufstätig sind und ein etwa gleiches Einkommen erzielen, kann eine Lebensversicherung für Verheiratete sinnvoll sein. Nämlich dann, wenn sie finanzielle Verpflichtungen haben, die einer alleine nicht oder nur schwer tragen kann. Einen Immobilienkredit beispielsweise. Verstirbt ein Partner, bleibt der andere auf einem Schuldenberg zurück.
Der Hinterbliebene muss fortan die Kreditraten alleine bedienen, für die Nebenkosten aufkommen, Maßnahmen am Eigenheim bezahlen und den Lebensunterhalt bestreiten. Nicht selten scheitern verwitwete Eigenheimbesitzer an dem finanziellen Druck und müssen ihr Zuhause verkaufen.
Mit einer Lebensversicherung können Verheiratete sicherstellen, dass der hinterbliebene Partner und die Familie für den Todesfall versorgt sind. Damit schaffen sie nicht nur die Sicherheit, finanziell über die Runden zu kommen. Sie sorgen auch dafür, dass gemeinsame Investitionen wie das Eigenheim erhalten bleiben können.
Eine Lebensversicherung für Verheiratete funktioniert sehr einfach: Verstirbt die versicherte Person, erhält der Hinterbliebene die im Voraus vereinbarte Todesfallsumme. Diese kann sogar mehrere Hunderttausend Euro betragen – genug, um die verbleibende Restschuld des Immobilienkredits abzulösen. Oder um den Unterhalt für die Kinder zu finanzieren.
Gleichbleibende oder fallende Versicherungssumme
Bei einer Lebensversicherung können Sie entscheiden, ob die Todesfallleistung über die gesamte Laufzeit gleichbleiben oder fallen soll. Letzteres bedeutet, dass die Leistung über die Jahre hinweg sinkt. Diese Variante ist geeignet, wenn Kreditschulden abgesichert werden sollen. Denn mit jeder beglichenen Rate sinkt der finanzielle Bedarf und damit auch die Todesfallsumme.
Hinterbliebenenabsicherung und Altersvorsorge kombinieren
Darüber hinaus lässt sich die klassische Risikolebensversicherung, die lediglich für den Todesfall abgeschlossen wird, auch mit einer Altersvorsorge kombinieren. In diesem Fall zahlt die Versicherung zunächst, wenn der Versicherte versterben sollte. Tritt der Leistungsfall nicht ein, erhält der Versicherungsnehmer zu einem bestimmten Endalter eine Kapital- oder Rentenzahlung. Somit wird gleich zweierlei vorgesorgt; für den Ernstfall wie auch für das Rentenalter.
Verheiratete und Lebenspartner haben die Möglichkeit, sich gegenseitig abzusichern. Dafür gibt es zwei Optionen:
Bei diesen Varianten werden beide Ehegatten sowohl Bezugsberechtigte wie auch versicherte Person. Je nach Tarif können dieselben Versicherungssummen vereinbart werden oder für jeden individuell. Benötigt der Hauptverdiener beispielsweise weniger Geld, kann der Partner eine niedrigere Versicherungssumme vereinbaren. Umgekehrt kann natürlich auch eine höhere Todesfallleistung im Vertrag hinterlegt sein, wenn der finanzielle Bedarf eines Gatten höher ist.
Der Vorteil bei diesen Lebensversicherungen liegt auf der Hand; beide Ehepartner sind jeweils finanziell versorgt, wenn einem von ihnen etwas passieren sollte.
Zunächst wird bei Lebensversicherungen zwischen der Risikolebensversicherung und der Kapitallebensversicherung unterschieden. Die Risikolebensversicherung ist eine reine Risikoabsicherung. Sie kommt nur zur Auszahlung, wenn die versicherte Person verstirbt.
Die Kapitallebensversicherung hingegen fungiert (auch) als Altersvorsorge. In Kombination mit einem Todesfallschutz besteht sie aus einem Sparanteil und einem Risikoanteil. Der Sparbetrag wird für die Altersvorsorge genutzt und verzinst oder in Fonds investiert. Verstirbt die versicherte Person nicht, sondern erreicht das vereinbarte Endalter, kommt der Vertrag zur Auszahlung.
Risikolebensversicherung | Kapitallebensversicherung |
Reine HinterbliebenenabsicherungAuszahlung erfolgt bei Tod der versicherten PersonGleichbleibende oder fallende VersicherungssummeGünstiger Beitrag | Altersvorsorge und HinterbliebenenabsicherungAuszahlung im TodesfallAuszahlung bei Erleben des vereinbarten EndaltersBeitrag besteht aus einem Sparanteil und einem Risikoanteil |
Geeignet für Personen, die lediglich ihre Hinterbliebenen für den Todesfall finanziell absichern möchten | Geeignet für Personen, die nicht nur eine Hinterbliebenenabsicherung wünschen, sondern auch eine Altersvorsorge |
Hinweis: Die Kapitallebensversicherung gibt es auch ohne Hinterbliebenenabsicherung.
Mit der klassischen Risiko- oder Kapitallebensversicherung wird eine Person versichert und eine Dritte als bezugsberechtigt genannt. Bei einer gegenseitigen Absicherung gibt es andere Möglichkeiten, mit denen sich Ehepartner absichern können:
Bei dieser Form der Lebensversicherung sind der Versicherungsnehmer und die bezugsberechtigte Person identisch. Aber es wird das Leben des Partners versichert, der damit als versicherte Person eingesetzt ist. Dafür werden zwei Verträge abgeschlossen, bei denen jeweils ein Ehegatte Versicherungsnehmer ist. Ein Beispiel:
Vertrag 1 | Vertrag 2 | |
Versicherungsnehmer | Ehepartner A | Ehepartner B |
Versicherte Person | Ehepartner B | Ehepartner A |
Bezugsberechtigter / Leistungsempfänger | Ehepartner A | Ehepartner B |
Verstirbt einer der Ehepartner, erhält der Hinterbliebene eine Todesfallleistung aus seiner eigenen Versicherung. Beide Verträge können zudem individuell gestaltet werden. So ist es auch möglich, unterschiedliche Versicherungssummen oder Laufzeiten zu vereinbaren.
Steuervorteil: Über-Kreuz-Versicherung fällt nicht unter die Erbschaftssteuer
Erhält ein Hinterbliebener Geld aus einer Lebensversicherung, bei der er nicht Versicherungsnehmer ist, fällt eine Erbschaftssteuer an. Ehepaare haben einen Freibetrag von 500.000 Euro. Wird aber zusätzlich eine Immobilie vererbt, kann der Freibetrag schnell überschritten sein. Bei einer Über-Kreuz-Versicherung erhalten die Hinterbliebenen das Geld von ihrer eigenen Versicherung ausbezahlt. Daher fällt keine Erbschaftssteuer an.
Neben der Über-Kreuz-Versicherung gibt es die Variante des gemeinsamen Vertrages. Dabei schließen die Ehepaare zusammen eine Lebensversicherung ab, bei der beide Versicherungsnehmer, versicherte Person und Bezugsberechtigte sind. Verstirbt einer von beiden, erhält der Hinterbliebene die vereinbarte Todesfallleistung ausbezahlt.
Diese Verträge sind weniger flexibel. Denn es wird eine Versicherungssumme vereinbart, die für beide gleichermaßen gilt. Außerdem ermöglichen nur wenige Versicherer die Umstellung auf eine normale Risikolebensversicherung, wenn nur noch ein Partner finanziell abgesichert werden muss.
Todesfallleistung wird nur einmal ausbezahlt
Bei einem gemeinsamen Vertrag wird die Todesfallleistung einmalig ausbezahlt, auch wenn beide Versicherten versterben sollten. Angenommen es wurde eine Versicherungssumme von 200.000 Euro vereinbart. Versterben die Versicherungsnehmer gemeinsam bei einem Unfall, wird das Geld an die Hinterbliebenen, z. B. an die Kinder ausbezahlt. Diese erhalten aber nicht die doppelte Leistung, sondern nur die vereinbarten 200.000 Euro.
Um die Entscheidung für eine gemeinsame Lebensversicherung oder zwei einzelne Verträge treffen zu können, müssen jeweils die Vor- und Nachteile betrachtet werden.
Über-Kreuz-Versicherung | Gemeinsamer Vertrag |
+ Flexible Vertragsgestaltung + Verschiedene Versicherungssummen möglich + Laufzeit kann individuell festgelegt werden + Kann mit Altersvorsorge kombiniert werden + Erbschaftssteuer lässt sich legal umgehen + Versterben beide Partner, erhalten die Hinterbliebenen die Leistung beider Verträge + Risikozuschläge und Ausschlüssen wirken sich nur auf eine Person aus | + Nur ein Vertrag notwendig + Weniger bürokratischer Aufwand + Günstiger als zwei Einzelverträge |
Den Vorteilen stehen aber auch Nachteile gegenüber:
- Zwei Verträge notwendig - Mehr bürokratischer Aufwand - Meist teurer als ein gemeinsamer Vertrag | - Unflexible Vertragsgestaltung - Dieselbe Versicherungssumme für beide Partner - Versicherungsnehmer lässt sich nicht einfach herausnehmen - Leistung wird nur einmalig ausbezahlt - Erbschaftssteuer fällt an - Risikozuschläge und Ausschlüsse wirken sich auf beide Versicherte aus |
Im direkten Vergleich zeigt sich, dass bei der gemeinsamen Lebensversicherung für Verheiratete die Nachteile überwiegen. Wohingegen bei einer Über-Kreuz-Versicherung mehr Vorteile bestehen. Insbesondere die flexiblere Vertragsgestaltung spricht für die meisten Ehepaare dafür, zwei einzelne Verträge abzuschließen. So können sie jeweils die Versicherungssumme vereinbaren, die der andere tatsächlich benötigt. Dafür müssen sie aber einen geringfügig höheren Beitrag in Kauf nehmen.
Pauschal sollte eine Partner-Versicherung jedoch nicht empfohlen werden. Denn welche Variante tatsächlich geeignet ist, ist immer von Ihrer persönlichen Situation und Ihren Wünschen abhängig. Unsere Experten helfen Ihnen dabei, die passende Ehegattenversicherung zu finden.
Hinweis: Getrennte Verträge sind bei Vorerkrankungen und einem Raucher sinnvoller
Bei einer Risikolebensversicherung führen die Versicherer immer eine Gesundheitsprüfung durch. Damit schätzen sie das Risiko für den Leistungsfall ein. Leidet einer der Partner an Vorerkrankungen, ist es sinnvoller, zwei einzelne Verträge abzuschließen. Denn der Versicherer kann einen Risikozuschlag verlangen, der sich bei einem gemeinsamen Vertrag auf den Gesamtbeitrag für beide Versicherte auswirken würde. Zudem kann er auch Leistungsausschlüsse vereinbaren, die gleichermaßen beide Ehegatten betreffen würden.
Zwei getrennte Verträge sind außerdem sinnvoll, wenn einer der Partner Raucher ist. Denn für Raucher verlangen die Gesellschaften ebenfalls einen Risikozuschlag.
Unabhängig davon, ob Sie zwei getrennte Verträge abschließen oder sich für eine verbundene Lebensversicherung mit einem Vertrag entscheiden, einige Dinge müssen vor Vertragsabschluss geklärt werden:
Unsere Checkliste für die Wahl einer gemeinsamen Lebensversicherung hilft Ihnen dabei, diese Fragen zu beantworten.
Viele Versicherer bieten attraktive Zusatzleistungen in ihren Verträgen an. Diese sind standardisiert enthalten oder von der jeweiligen Tarifwahl abhängig.
Raucher sollten außerdem darauf achten, dass der Versicherer eine Wechselmöglichkeit in einen Nichtrauchertarif anbietet. Geben sie das Rauchen auf und sind über einen bestimmten Zeitraum hinweg rauchfrei, können sie in den kostengünstigeren Tarif wechseln.
Bei einer Hinterbliebenenabsicherung sollte der Beitrag nie im Fokus stehen. Allerdings muss der Versicherungsschutz über einen langen Zeitraum hinweg bezahlbar sein – nicht selten für 20, 30, 40 Jahre. Doch ist vor allem die Risikolebensversicherung, die nur einen Todesfallschutz enthält, sehr preiswert. Pauschal lassen sich die Kosten für eine Lebensversicherung aber nicht beziffern, da sie von verschiedenen Faktoren abhängen:
Eine Risikolebensversicherung für ein 30-jähriges Ehepaar, Nichtraucher, mit einer Versicherungssumme von 200.000 Euro und einer Laufzeit über 25 Jahre kostet beispielsweise ab 15 Euro im Monat. Hierbei handelt es sich um ein repräsentatives Beispiel, das von den persönlichen Gegebenheiten und den Absicherungswünschen abhängt.
Wird die Lebensversicherung mit einer Altersvorsorge kombiniert, erhöht sich der Beitrag entsprechend um den Sparanteil.
Es gibt eine breite Auswahl an Risikolebensversicherungen bzw. Lebensversicherungen speziell für Verheiratete. Die Anbieter unterscheiden sich in vielen Aspekten – in Bezug auf den Beitrag, die Zusatzleistungen und sogar bei den Kriterien der Gesundheitsprüfung. Pauschal lässt sich daher kein Versicherer empfehlen, denn jedes Ehepaar hat einen eigenen und individuellen Bedarf.
Vor Vertragsabschluss ist es also entscheidend, nicht wahllos den erstbesten Versicherer zu wählen. Sondern die Tarife auf dem Markt genau zu vergleichen. Dabei sollte nicht der Beitrag im Fokus stehen, sondern in erster Linie der Versicherungsschutz. Unsere Experten unterstützen Sie gerne dabei und helfen Ihnen, den für Sie passenden Anbieter zu finden.
Die Risikolebensversicherung ist nach wie vor die beste Möglichkeit der Hinterbliebenenabsicherung. Denn es können hohe Versicherungssummen über einen langen Zeitraum hinweg vereinbart werden. Darüber hinaus können Verheiratete sich mit einer Lebensversicherung gegenseitig absichern, wodurch beide gleichermaßen finanziell geschützt sind, wenn einer von beiden verstirbt.
In den meisten Fällen empfehlen wir für die Partner-Versicherung zwei separate Verträge, also die Über-Kreuz-Versicherung. Denn diese Variante bietet mehr Flexibilität, kann bedarfsgerecht angepasst werden und der Vertrag erlischt nicht vollständig, wenn einer von beiden verstirbt. Im direkten Vergleich mit einer verbundenen Lebensversicherung mit einem Vertrag sind die Kosten außerdem nur geringfügig höher.
Eine Risikolebensversicherung muss im Ernstfall optimalen Schutz bieten – ohne Kompromisse
Eine Risikolebensversicherung ist immer ein Schutz für den Ernstfall. Sie muss eine zuverlässige Absicherung sein, die dem tatsächlichen Bedarf entspricht und darf keine Deckungslücken aufweisen. Aus diesem Grund empfehlen wir Verheirateten vor Abschluss einer Lebensversicherung eine umfassende Beratung in Anspruch zu nehmen. Dabei wird nicht nur ihr Bedarf ermittelt, sondern auch die optimale Laufzeit ihrer Versicherung. Gerne stehen unsere LV-Optimal.de-Spezialisten Ihnen zur Verfügung. Sie beantworten alle Ihre Fragen und unterstützen Sie dabei, Ihre Familie rundum gut abzusichern. Buchen Sie jetzt einen Termin.
Versicherungssumme ausreichend? | Die Versicherungssumme ist abhängig davon, aus welchem Grund die Absicherung erfolgt. Dabei sind auch die finanziellen Verhältnisse und vorhandenes Vermögen zu berücksichtigen. Pauschal können folgende Empfehlungen herangezogen werden: Kreditsicherung: Mindestens die Summe der RestschuldPaare mit Kindern: Das Fünffache des BruttojahreseinkommensKinderlose Paare: Das Dreifache des Bruttojahreseinkommens Wählen Sie immer eine realistische Summe und setzen Sie eher höher an, um Deckungslücken zu vermeiden. |
Konstante oder fallende Versicherungssumme? | Sie können zwischen einer konstanten (gleichbleibenden) und fallenden Versicherungssumme wählen. Eine fallende Leistung ist sinnvoll, wenn ein Kredit abgesichert wird. Achten Sie darauf, dass die Versicherungssumme im selben Verhältnis fällt, wie die Restschuld durch die Ratenzahlung verringert wird. |
Wie lange brauche ich Versicherungsschutz? | Die ideale Laufzeit ist von Ihrer persönlichen Situation abhängig. Finanzielle Verpflichtungen wie ein Immobilienkredit müssen lange bedient werden. Bei der Absicherung von Immobilien kann der Vertrag bis zur letzten geplanten Rate laufen. Benötigen Sie den Versicherungsschutz vorher nicht mehr, lässt sich der Vertrag kündigen. Für die Absicherung der Familie sollte die Laufzeit bis zu dem Zeitpunkt gehen, zu dem das jüngste Kind seinen Lebensunterhalt selbst bestreiten kann. |
Altersvorsorge kombinieren? | Die Hinterbliebenenabsicherung kann mit einer Altersvorsorge kombiniert werden. In diesem Fall besteht Ihr Beitrag aus einem Risiko- und einem Sparanteil. Im Erlebensfall zahlt der Versicherer das angesparte Kapital inkl. Rendite und Überschüsse aus. Ob eine Kombination sinnvoll ist, hängt von mehreren Faktoren ab. Beachten Sie, dass bei einer frühzeitigen Kündigung der Kapitallebensversicherung auch der Todesfallschutz wegfällt. Besteht dieses Risiko, sollten Hinterbliebenenabsicherung und Altersvorsorge getrennt abgeschlossen werden. |
Welche Zusatzleistungen brauche ich? | Sie können verschiedene Zusatzleistungen für den Vertrag wählen. Sinnvoll ist z. B. eine Beitragsfreistellung bei Arbeitslosigkeit oder Berufsunfähigkeit. Auch die Nachversicherungsgarantie zur Erhöhung der Versicherungssumme ohne Gesundheitsprüfung kann ratsam sein. Entscheiden Sie für sich, welche Zusatzleistungen Sie wirklich brauchen. Bedenken Sie dabei, dass diese Optionen den Beitrag erhöhen. Wählen Sie daher nur Leistungen, die für Sie tatsächlich sinnvoll sind. |