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Lebensversicherung bei Eheschließung, Ehe und Scheidung

Geschrieben von: 
Björn Kotzan
Kategorie: 
Veröffentlicht am: 
4. Mai 2023

Die Ehe ist das Versprechen, einem anderen Menschen gegenüber, für ihn zu sorgen. Damit geht auch die finanzielle Vorsorge einher. Eine Lebensversicherung ist innerhalb der Ehe eine gute Möglichkeit, um den Partner und die Kinder finanziell abzusichern. Vor allem für Familien, die auf das Einkommen des Hauptverdieners angewiesen sind, ist die Absicherung sinnvoll. Doch kann sich im Laufe des Lebens einiges ändern und neue Lebenswege bestritten werden, auf denen die Ehe keine Zukunft hat. In unserem Ratgeber erfahren Sie, was Sie bei einer Lebensversicherung bei Eheschließung, aber auch einer Scheidung beachten müssen.

1. Die Lebensversicherung bei Eheschließung und während der Ehe

Eine Lebensversicherung ist seit vielen Jahren ein bewährtes und beliebtes Vorsorgeprodukt zur Absicherung von Familien. Denn es sprechen viele Gründe für den Abschluss einer Lebensversicherung:

  • Finanzielle Sicherheit für die Familie: Mit einer Lebensversicherung wird die Familie finanziell abgesichert, wenn das Einkommen des Hauptverdieners infolge eines Todesfalls wegfällt.
  • Kombination aus Altersvorsorge und Hinterbliebenenabsicherung: Je nach gewähltem Tarif kombiniert die Lebensversicherung den Schutz von Hinterbliebenen mit einer privaten Altersvorsorge.
  • Kreditsicherung: Sollte ein Ehegatte versterben und sein Einkommen entfallen, lässt sich die offene Restschuld des Darlehens durch die Todesfallleistung decken.
  • Bedarfsgerechte Versicherungssumme: Die Versicherungssumme einer Risikolebensversicherung lässt sich dem persönlichen Bedarf anpassen.
  • Günstige Beiträge: Eine reine Risikoversicherung zum Schutz der Familie ist für einen geringen Monatsbeitrag erhältlich.

Die Vorteile liegen auf der Hand: Mit einer Lebensversicherung können die Hauptverdiener einer Familie sicherstellen, dass die Hinterbliebenen im Todesfall finanziell versorgt sind. Sie können die Höhe der Leistung individuell anpassen und mit ihrem eigenen Bedarf abstimmen. Darüber hinaus haben sie die Möglichkeit, den Todesfallschutz mit einer privaten Rentenversicherung zu kombinieren.

Die verschiedenen Formen von Lebensversicherungen

Es gibt verschiedene Varianten von Lebensversicherungen. Am häufigsten gewählt sind die Risikolebensversicherung, die zur reinen Absicherung von Hinterbliebenen dient, und die Kapitallebensversicherung. Diese stellt neben dem Hinterbliebenenschutz auch eine Form der privaten Altersvorsorge dar. Welche Variante geeignet ist, hängt von der individuellen Situation und den Anforderungen an den Versicherungsschutz ab.

Die Risikolebensversicherung: Todesfallschutz für Hinterbliebene

Die Risikolebensversicherung ist eine reine Absicherung von Angehörigen für den Todesfall. Konkret bedeutet das, wenn der Versicherte verstirbt, erhalten die Hinterbliebenen einen festen Betrag ausbezahlt – die Todesfallsumme.

Eine Risikolebensversicherung ist umso wichtiger, je mehr die Familie auf das Einkommen des Versicherten angewiesen ist. Entweder, weil dieser Hauptverdiener ist und sein Gehalt den wesentlichen Anteil des Haushaltseinkommens ausmacht. Oder weil Kreditschulden bestehen, die von einer Person alleine nicht getragen werden können. Spätestens beim Kauf einer Immobilie und der damit verbundenen Kreditverbindlichkeiten entscheiden sich die meisten Eheleute für eine Risikolebensversicherung.

Hinweis: Bei dieser Form der Lebensversicherung kann zwischen zwei Varianten gewählt werden: Die Risikolebensversicherung mit konstanter Versicherungssumme, bei der die Todesfallleistung immer gleich bleibt. Und eine fallende Kreditsumme, die mit der Vertragslaufzeit nach Plan sinkt.

Geeignet für Personen, die:

  • ihre Angehörigen finanziell absichern möchten
  • Kreditschulden tilgen müssen oder
  • Hauptverdiener der Familie sind aber
  • keine private Altersvorsorge wünschen.

Die Risikolebensversicherung ist nicht nur für Familien geeignet. Sie kann auch genutzt werden, um Geschäftspartner abzusichern. Ebenso können sich zwei Personen gegenseitig versichern. Dann ist der jeweils andere finanziell abgesichert, wenn eine Person verstirbt.

Die Kapitallebensversicherung: Private Altersvorsorge und Hinterbliebenenabsicherung

Bei der Kapitallebensversicherung setzt sich der Beitrag aus zwei Komponenten zusammen; der Prämie für die Todesfallleistung und einem Sparbeitrag. Der Sparanteil wird je nach gewähltem Produkt entweder verzinst oder auf dem Kapitalmarkt investiert. Diese Versicherungsform kombiniert den Hinterbliebenenschutz mit einer privaten Altersvorsorge.

Die Kapitallebensversicherung kommt zur Auszahlung, wenn der Versicherte verstirbt. Oder am Ende der Vertragslaufzeit. Dann werden dem Versicherungsnehmer das angesparte Guthaben, Erträge und etwaige Überschüsse ausbezahlt. Während die Höhe der Hinterbliebenenabsicherung vertraglich festgeschrieben wird, ist die Versicherungsleistung im Erlebensfall von den einbezahlten Beiträgen und den erwirtschafteten Erträgen abhängig.

Geeignet für Personen, die:

  • ihre Hinterbliebenen finanziell absichern möchten
  • Kreditschulden zu bedienen haben oder
  • Hauptverdiener der Familie sind und
  • eine private Altersvorsorge wünschen.

Verbundene Lebensversicherung: Zwei Versicherte in einem Vertrag

Bei der verbundenen Lebensversicherung werden beide Ehegatten in einem Vertrag abgesichert. Im Todesfall erhält der jeweils andere die vereinbarte Versicherungssumme. So haben beide Paare dieselben Ansprüche.

Die verbundene Lebensversicherung wird auch innerhalb einer Ehe nur selten empfohlen. Denn verstirbt eine Person, erlischt der Vertrag. Somit endet der Versicherungsschutz für den überlebenden Partner. Sollten beide gleichzeitig versterben, erhalten die Hinterbliebenen, meist Kinder, nicht die doppelte Todesfallleistung. Sondern nur die vertraglich vereinbarte Summe.

Zu beachten ist außerdem, dass sich bei einer Trennung weder die Begünstigte noch die versicherte Person ändern lassen. Entweder wird die Lebensversicherung nach der Scheidung unverändert weitergeführt oder die Ex-Ehepartner müssen jeweils einen neuen Vertrag abschließen. Das bedeutet allerdings eine erneute Gesundheitsprüfung und höhere Beiträge aufgrund des gestiegenen Eintrittsalters. Daher ist die verbundene Lebensversicherung meist nicht empfehlenswert.

Die Versicherungssumme der Lebensversicherung festlegen

Die Höhe der Versicherungssumme ist entscheidend für eine gute Absicherung der Hinterbliebenen. Wie hoch der Todesfallschutz sein sollte, hängt aber von der eigenen finanziellen Situation und den Gründen für den Vertragsabschluss ab.

  • Personen, die als Hauptverdiener ihre Familie finanziell absichern möchten, sollten etwa das Drei- bis Fünffache des gemeinsamen Bruttojahreseinkommens versichern. Dabei haben Paare mit kleinen Kindern einen höheren finanziellen Bedarf als kinderlose Paare oder mit erwachsenen Kindern.
  • Dient die Lebensversicherung der Kreditsicherung, wird die Versicherungssumme den Darlehensverbindlichkeiten angepasst. Die Höhe entspricht also der Restschuld des Darlehens (optional zuzüglich einer Vorfälligkeitsentschädigung). Es gibt Tarife, bei denen sich die Todesfallleistung an die Tilgung anpasst. In jedem Jahr sinkt die verbleibende Restschuld und damit auch die Versicherungssumme.

Generell ist die Versicherungssumme der Lebensversicherung immer individuell und von den eigenen Bedürfnissen abhängig. Denn bestehen finanzielle Rücklagen, fällt der Bedarf geringer aus. Gibt es neben einem Immobilienkredit weitere Verbindlichkeiten, etwa einen Leasingvertrag, muss eine höhere Summe versichert werden. Aus diesem Grund raten wir Ihnen, einen Experten hinzuzuziehen und Ihren eigenen Bedarf ermitteln zu lassen. Wir sind Ihnen gerne behilflich.

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Tipp: Regelmäßig Veränderung des Versicherungsbedarfs während der Ehezeit prüfen

Die wohl größte Veränderung während der Ehezeit ergibt sich beim Kauf einer Immobilie. Nicht nur die Finanzierung, auch die Instandhaltung sowie laufende Unterhaltskosten des Eigenheims sorgen für einen höheren Absicherungsbedarf. Bestehende Lebensversicherungen können dahingehend angepasst werden, dass die Leistung heraufgesetzt wird. Sollte eine Immobilie hingegen abbezahlt sein, ist keine hohe Versicherungssumme mehr notwendig. Eine Senkung der Todesfallleistung ist ebenso möglich.

Auch bei der Geburt eines Kindes steigt der finanzielle Bedarf. Meist gibt es für die nächsten Jahre nur noch einen Hauptverdiener, wenn ein Partner für die Kinderbetreuung zu Hause bleibt. Außerdem müssen im Todesfall nun zwei oder mehr Personen finanziell abgesichert sein.

Während der Ehe kann sich die Lebenssituation und damit auch der Versicherungsbedarf ändern. Die Geburt eines Kindes, der Erwerb einer Immobilie, höhere oder niedrigere Einkommensverhältnisse sind alles Gründe dafür, die Versicherungssumme anzupassen. Dies zeigt, dass eine regelmäßige Überprüfung des Versicherungsbedarfs unerlässlich ist.

Die Wahl des Begünstigten

Der Begünstigte oder auch das Bezugsrecht definiert, wer die Versicherungsleistung bei Tod des Versicherten erhält. Dabei kann es sich um Familienangehörige handeln, aber auch um Nicht-Verwandte. Sollte kein Bezugsrecht im Vertrag hinterlegt sein, wird die Versicherung an die gesetzlichen oder testamentarischen Erben ausbezahlt.

Bei einer Bezugsrechtnennung unterscheidet der Gesetzgeber zwischen zwei Formen:

Das widerrufliche BezugsrechtDas unwiderrufliche Bezugsrecht
Das Bezugsrecht ist widerruflich und kann jederzeit durch den Versicherungsnehmer geändert werden. Dafür muss der Versicherer lediglich schriftlich informiert werden.Das Bezugsrecht ist unwiderruflich und kann nicht vom Versicherungsnehmer geändert werden. Eine Änderung ist nur möglich, wenn der aktuelle Bezugsberechtigte sein Einverständnis erteilt.

Die meisten Verträge enthalten ein widerrufliches Bezugsrecht. Der Vorteil dabei ist, dass sich der Begünstigte ohne Schwierigkeiten anpassen lässt, wenn sich die Lebenssituation verändert. Kommt es bspw. zur Scheidung und soll der Ex-Ehepartner vom Vertrag ausgeschlossen werden, kann der Versicherungsnehmer das Bezugsrecht jederzeit ohne dessen Einverständnis ändern.

Hinweis: Bei Paaren, die sich gegenseitig absichern möchten, aber nicht verheiratet sind, ist die Nennung des Bezugsrechts unerlässlich. Andernfalls fällt die Versicherungsleistung in die Erbmasse und wird unter den gesetzlichen Erben aufgeteilt.

Mehrere Begünstigte im Vertrag möglich

Es können auch mehrere Begünstigte im Vertrag genannt sein. Zum Beispiel der Ehegatte und die Kinder. Dann wird das Kapital unter allen Bezugsberechtigten zu gleichen Teilen aufgeteilt. Es ist auch möglich, eine eigene Aufteilung vorzunehmen. Diese wird in der Versicherungspolice vermerkt.

Ein Beispiel: 50 Prozent der Versicherungsleistung erhält der Ehepartner und je 25 Prozent beide Kinder

2. Die Lebensversicherung während der Scheidung

Entscheiden sich die Ehegatten während ihrer Ehe für den gesetzlichen Güterstand einer Zugewinngemeinschaft, kommt bei einer Scheidung der Zugewinnausgleich zum Tragen. Dabei wird der Zugewinn, den die einzelnen Ehepartner während der Ehe erwirtschaftet haben, untereinander ausgeglichen. Doch stellt sich die Frage, wie eine Lebensversicherung bei einer Scheidung aufgeteilt wird.

Hinweis: Auswirkungen auf den Zugewinnausgleich bei einer Scheidung hat nur die Kapitallebensversicherung, – also die Kombination aus Hinterbliebenenschutz und privater Altersvorsorge. Denn die Risikolebensversicherung wird nur im Falle eines Todes relevant.

Auswirkungen der Scheidung auf die Lebensversicherung

Besteht eine Kapitallebensversicherung, wird diese in den Zugewinnausgleich miteinbezogen. Der Wert wird nach Paragraf 169 Versicherungsvertragsgesetz anhand des Rückkaufswerts zum Zeitpunkt der Scheidung ermittelt. Der Rückkaufswert bezeichnet die Summe, die der Versicherer bei Kündigung des Vertrages ausbezahlt. Wie hoch der Wert ist, lässt sich bei der Gesellschaft erfragen. Diese Summe kann dann bei der Ermittlung des Gesamtgewinns der Eheleute angerechnet werden.

Hat ein Ehegatte die Lebensversicherung bereits in die Ehe mitgebracht, so wird bei der Scheidung nur der Anteil im Zugewinnausgleich berücksichtigt, der während der Ehe entstanden ist. Sollten beide Ehegatten eine Lebensversicherung abgeschlossen haben, werden beide Verträge herangezogen und gegeneinander aufgerechnet. Zu beachten ist außerdem, dass sich durch den Zugewinnausgleich der zu leistende Unterhalt verändern kann.

Auswirkungen auf den Versorgungsausgleich

Der Versorgungsausgleich dient dazu, die während der Ehezeit gemeinsam erwirtschafteten Ansprüche auf eine spätere Altersversorgung unter den Ehepartnern aufzuteilen. Dadurch sollen Ungerechtigkeiten ausgeglichen werden, etwa weil ein Partner für die Kinderbetreuung zu Hause blieb, während der andere Partner weiterhin arbeiten ging und Rentenansprüche erwerben konnte.

Eine Risikolebensversicherung wird nicht vom Versorgungsausgleich erfasst, da die Leistung erst bei Todesfall fällig wird. Dies gilt auch für die reine Kapitallebensversicherung, die eine Kapitalauszahlung im Erlebensfall vorsieht.

Anders verhält es sich bei Rentenversicherungen, bei denen eine lebenslange Rentenzahlung vereinbart ist. Dies gilt auch für Lebensversicherungen mit Kapitalwahlrecht, solange von diesem noch nicht Gebrauch gemacht wurde. In diesem Fall fällt die Lebensversicherung bzw. private Rentenversicherung unter den Versorgungsausgleich.

Die Lebensversicherung als Teil der Ehevertragsvereinbarung

Soll verhindert werden, dass im Falle einer Scheidung die Gewinne aus der Lebensversicherung dem getrennt lebenden Partner zukommen, muss ein Ehevertrag aufgesetzt werden. Im Rahmen der Gütertrennung bzw. des Ehevertrags kann geregelt werden, dass die Lebensversicherung unangetastet bleibt.

Durch die Gütertrennung erfolgt eine vollständige Trennung der Vermögenswerte beider Ehegatten. Es besteht kein Zugewinnausgleich. Somit ist eine Lebensversicherung bei der Scheidung nicht angreifbar.

3.     Die Lebensversicherung nach der Scheidung

Wird die Lebensversicherung nach der Scheidung fortgeführt und nicht für den Zugewinnausgleich gekündigt, ergeben sich einige Veränderungen. Im Regelfall wünschen die Versicherungsnehmer eine Änderung des Bezugsrechts. Sofern der Ex-Ehepartner weiterhin begünstigt bleibt, sind steuerliche Aspekte zu beachten.

Änderung des Begünstigten nach der Scheidung

Handelt es sich um ein widerrufliches Bezugsrecht, kann der Versicherungsnehmer den Begünstigten jederzeit ändern. Bei einem unwiderruflichen Bezugsrecht ist die Zustimmung des Ex-Ehegatten notwendig. Wurde kein Bezugsberechtigter hinterlegt, gilt die gesetzliche oder testamentarische Erbfolge.

Generell sollten Sie nach der Scheidung einen Blick in die Police werfen. Wurde bspw. „der Ehegatte“ als bezugsberechtigte Person genannt, hat dieser auch nach der Scheidung noch Anspruch auf die Leistung der Lebensversicherung. Sogar dann, wenn Sie zwischenzeitlich wieder geheiratet haben. Denn als begünstigt gilt die Person, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses von Rechts wegen der Ehepartner war.

Steuerliche Aspekte nach der Scheidung

Bei Auszahlung einer Lebensversicherung fällt Erbschaftssteuer an. Paragraf 3 des Erbschaftsteuer- und Schenkungssteuergesetzes besagt, dass es keine Rolle spielt, ob die Auszahlung im Rahmen des gesetzlichen Erbes oder aufgrund der Bezugsberechtigung erfolgt. Ist der Ex-Ehegatte weiterhin Begünstigter der Police, muss er bei Leistungsbezug Steuern zahlen.

Problematisch ist allerdings, dass sich nach der Scheidung die Freibeträge verändern. So haben Ehepartner einen Freibetrag von 500.000 Euro, auf den keine Erbschaftssteuer anfällt. Nach der Scheidung reduziert sich der Freibetrag auf 20.000 Euro. Für das Vermögen, das diese Summe übersteigt, sind Steuern zu entrichten.

Ein Beispiel:

Versicherungssumme: 100.000 Euro
Persönlicher Freibetrag: 20.000 Euro Zu versteuerndes Erbe: 80.000 Euro Steuersatz: 20 Prozent
Erbschaftssteuer: 16.000 Euro

Für Ehegatten gilt ein Freibetrag von 500.000 Euro. Die Versicherungsleistung wäre, sofern keine anderen Vermögenswerte bestehen, somit nicht steuerpflichtig. Da nach der Scheidung der Freibetrag auf 20.000 Euro gesunken ist, fällt auf eine Summe von 80.000 Euro Erbschaftssteuer an.

Fazit: Die Lebensversicherung während der Ehe und nach der Scheidung

Eine Lebensversicherung ist in der Ehe eine gute Möglichkeit, um finanziell für die Familie vorzusorgen. So kann das Leben eines Partners, meist des Hauptverdieners versichert werden. Möglich ist aber auch, dass sich die Ehegatten gegenseitig für den Todesfall absichern. Darüber hinaus lässt sich die Risikoabsicherung mit einer privaten Altersvorsorge kombinieren, um nicht nur für den Sterbefall, sondern gleichzeitig für das Rentenalter vorzusorgen.

Problematisch wird eine Lebensversicherung allerdings bei einer Scheidung. Wurde kein Ehevertrag vereinbart, fällt der Rückkaufswert unter den Zugewinnausgleich, wenn die Versicherung erst während der Ehe abgeschlossen wurde. Davon ausgenommen ist die reine Risikoabsicherung, die nur im Sterbefall zur Auszahlung kommt. Zu beachten ist außerdem, dass nach der Scheidung meist das Bezugsrecht der Lebensversicherung geändert werden muss. Bleibt der Ex-Partner begünstigt, ergibt sich aufgrund des niedrigeren Freibetrags eine höhere Steuerlast.

Beim Abschluss einer Lebensversicherung, ob vor oder während der Ehe, gibt es einige Aspekte zu beachten. Unsere Experten von LVoptimal.de stehen Ihnen gerne zur Verfügung und beantworten alle Ihre Fragen. Gerne erläutern wir Ihnen auch Ihren Versicherungsbedarf und helfen Ihnen, eine Lebensversicherung während der Scheidung aufrechtzuerhalten. Vereinbaren Sie jetzt hier einen Termin und lassen Sie sich beraten.

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