Für den Versicherungsschutz bezahlt der Versicherungsnehmer die Versicherungsprämie bzw. den Versicherungsbeitrag. Die Festsetzung der Höhe, Häufigkeit und Fälligkeit sind im Versicherungsvertrag geregelt. Üblich sind monatliche, quartalsweise, halbjährliche oder jährliche Beitragszahlung. Möglich ist auch eine Einmalzahlung, z.B. bei einer privaten Rentenversicherung.