Die erstmalige Zahlung der Versicherungsprämie nach Vertragsabschluss, bei periodisch zu zahlenden Beiträgen, ist sehr wichtig, denn ab diesem Zeitpunkt beginnt der Versicherungsschutz. Wenn der Betrag nicht fristgerecht beim Versicherer eingeht, so hat der Versicherer das Recht vom Vertrag zurückzutreten und der Versicherungsschutz erlischt rückwirkend. Bei nicht rechtzeitig bezahlten Folgebeiträgen und ergebnislosen Mahnungen, hat der Versicherer auch hier das Recht, den Versicherungsvertrag zu kündigen.
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