Der Rechnungszins zählt zu den wichtigsten Rechnungsgrundlagen für kapitalbildende Lebensversicherungen. Der Zinssatz kommt aus der Versicherungsmathematik und wird bei der Abzinsung von künftigen Leistungen eingesetzt, um deren heutigen Wert feststellen zu können. Lebensversicherungen laufen meistens über mehrere Jahrzehnte. Daher ist der Rechnungszins erforderlich, um die nötigen Beiträge und Deckungsrückstellungen berechnen zu können. Der Kapitalanlageerfolg wird mit dem Rechnungszins mit einkalkuliert, der auf Prämienvorauszahlungen und Sparprämien Bezug nimmt. Nicht zu verwechseln ist der der Höchstrechnungszins mit dem Garantiezins.
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