Durch die durchschnittliche Rendite von zehnjährigen auf Euro lautenden Staatsanleihen wird die Höhe des Rechnungszinssatzes berechnet. Also basiert der Rechnungszinssatz auf dem des gesamten Euroraumes und nicht nur auf dem des deutschen Wirtschaftsraumes. Der Höchstrechnungszins darf als Obergrenze höchstens 60% betragen, was über die Renditen ermittelt wird. Das Bundesministerium der Finanzen setzt den Rechnungszins fest. Für die Festsetzung schlagen die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und die Deutsche Aktuarvereinigung einen entsprechenden Wert vor.
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