Bei Lebensversicherungen ist die Höhe des Rechnungszinses gesetzlich festgeschrieben. Dabei ist der höchstzulässige Rechnungszins in der Deckungsrückstellungsverordnung festgelegt. Der Rechnungszins der Lebensversicherung liegt aktuell bei 1,75% und der Höchstrechnungszins hat sich dabei seit den 2000er Jahren kontinuierlich vermindert. Hat er zum Juni 2000 noch 4% betragen, sank er über 3,25% im Jahr 2003, 2,75% im Jahr 2006 und auf 2,25% im Jahr 2011. Auf heutigem Stand steht er seit Januar 2012.
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