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Abstrakte Verweisung

Geschrieben von: 
lvoptimal.de
Veröffentlicht am: 
12. Mai 2021

Die Klausel „abstrakte Verweisung“ kommt bei Berufsunfähigkeitsversicherung vor. Ist diese Klausel ist Bestandteil des Vertrages, kann die Versicherung vom Versicherten verlangen, dass er einen anderen als den erlernten Beruf ausübt. Dadurch kann die Versicherung die Zahlung einer Berufsunfähigkeitsrente verweigern. Viele Versicherer verzichten aber auf die abstrakte Verweisung und bringen das auch in der Werbung für ihre Produkte durch die Aussage „Verzicht auf abstrakte Verweisung“ zum Ausdruck. Die abstrakte Verweisung wird zumeist als negativ betrachtet.

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