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Abstrakte Verweisung bei Berufsunfähigkeitsversicherungen

Geschrieben von: 
lvoptimal.de
Veröffentlicht am: 
12. Mai 2021

Wie oben bereits beschrieben, kann das Versicherungsunternehmen der versicherten Person die Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung verweigern. Durch die abstrakte Verweisung kann der Versicherer den Versicherungsnehmer auf einen anderen Beruf verweisen. Dafür wird vorausgesetzt, dass der neue Beruf dem bisherigen entspricht und auch den Erfahrungen des Versicherten gerecht wird. 

Folgende Voraussetzungen müssen bei einer abstrakten Verweisung erfüllt sein: 

  • Kann der Versicherungsnehmer trotz seiner gesundheitlichen Beeinträchtigung überhaupt eine andere berufliche Tätigkeit ausüben 
  • Sind die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten beim Versicherungsnehmer vorhanden, die der neue Beruf mit sich bringt 
  • Sind die Arbeitsbedingungen mindestens gleich gut oder besser als beim vorherigen Arbeitsplatz 
  • Sind das Einkommensniveau und die berufliche Stellung nicht signifikant unter denen der letzten ausgeübten Tätigkeit 

Es darf keine Verweisung durch den Versicherer erfolgen, wenn auch nur eine der Voraussetzungen nicht erfüllt ist. 

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