Wie oben bereits beschrieben, kann das Versicherungsunternehmen der versicherten Person die Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung verweigern. Durch die abstrakte Verweisung kann der Versicherer den Versicherungsnehmer auf einen anderen Beruf verweisen. Dafür wird vorausgesetzt, dass der neue Beruf dem bisherigen entspricht und auch den Erfahrungen des Versicherten gerecht wird.
Folgende Voraussetzungen müssen bei einer abstrakten Verweisung erfüllt sein:
Es darf keine Verweisung durch den Versicherer erfolgen, wenn auch nur eine der Voraussetzungen nicht erfüllt ist.