Das Sicherungsvermögen ist der Teil des Vermögens, der die Deckung der Verbindlichkeiten, Rückstellungen und Rechnungsabgrenzungsposten eines Versicherers sicherstellt.
Das Sicherungsvermögen sichert die Ansprüche der Versicherten im Falle einer Insolvenz ab. Dafür gelten besondere Rechtsvorschriften, damit die Versicherer dauerhaft über genügend Vermögenswerte verfügt.
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