Für den Versicherungsnehmer ist das Sicherungsvermögen von großer Bedeutung, da seine bestehenden Ansprüche im Falle einer Insolvenz zuerst vor allen anderen Gläubiger befriedigt werden. Ein Treuhänder überwacht aus diesem Grund das Sicherungsvermögen, in dem er allen Verfügungen aus dem Sicherungsvermögen zustimmen muss. Eine Entnahme kann nur aufgrund bestimmter Voraussetzungen erfolgen. Z.B. können Gegenstände aus dem Vermögen durch gleichwertige ersetzt bzw. ausgetauscht werden. Gerade bei einer vernünftigen Kapitalanlagenpolitik kann dies geschehen oder erforderlich sein. Im Gegensatz dazu dürfen Entnahmen nur zur Erfüllung von Versicherungsleistungen oder bei Änderungen des Geschäftsplans vorgenommen werden, wenn dadurch Mittel freigesetzt werden.
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