Bei der Heiratsversicherung werden die Prämien vom Versicherungsnehmer gezahlt, bei dem es sich meistens um die Eltern oder Großeltern der bzw. des Begünstigten handelt. Beim Versicherungsfall, z.B. bei der Hochzeit des Kindes, endet die Beitragszahlung. Wenn der Versicherungsnehmer verstirbt, kann die Versicherung beitragsfrei weitergeführt werden. Wenn aber die bzw. der Begünstigte, das Kind, verstirbt, werden die Beiträge meist zurückerstattet.
Es handelt sich bei der Aussteuerversicherung rein technisch um eine kapitalbildende Lebensversicherung, bei der der Versicherungsnehmer an den Überschüssen beteiligt wird. Diese Überschüsse werden bei Vertragsende zusammen mit der Ablaufleistung in einer Summe ausgezahlt.
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