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Steuerstundungseffekt

Geschrieben von: 
lvoptimal.de
Veröffentlicht am: 
12. Mai 2021

In diesem Vorgang haben sie als Steuerpflichtiger die Möglichkeit, auf die anfallenden Steuern zu ihren Gewinnen eine Stundung zu beantragen. Das bedeutet, dass Sie durch einen Antrag, die Steuerzahlung verschieben können und diese erst später zahlen müssen.

Der Effekt, der sich daraus ergibt ist, dass sie die Steuern in kleinen Teilen zurückzahlen müssen.

Rechtsgrundlage für die Steuerstundung ist § 222 ff. Abgabenordnung (AO).

Beispiel: Sie bekommen einen Steuerbescheid von 1.000 Euro und möchten eine Stundung beantragen. Dafür brauchen Sie persönliche und sachliche Stundungsgründe, worüber das Finanzamt dann entscheidet. Sie können sich die Steuerstundung, wie eine „Ratenzahlung“ vorstellen.

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