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Restschuldversicherung

Geschrieben von: 
lvoptimal.de
Veröffentlicht am: 
12. Mai 2021

Die Restschuldversicherung sichert den Kreditnehmer und seine Angehörigen dahingehend ab, damit durch Tod, Arbeitslosigkeit oder Berufsunfähigkeit ein nicht ungeplanter Zahlungsausfall entsteht. In solchen Leistungsfällen übernimmt die Versicherung die Ratenzahlungen oder die komplette Tilgung. Als Synonyme zur Restschuldversicherung können die Begriffe Kredit-Lebensversicherung oder Ratenversicherung verwendet werden.

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