Bei einem Kredit erhöhen sich die gesamten Finanzierungskosten durch die Restschuldversicherung. Doch gemäß der Rechtslage in Deutschland muss die Restschuldversicherung auch nicht in den effektiven Zinssatz mit einkalkuliert werden. Das kann bei Vergleichen zu Schwierigkeiten führen. Eine Ausnahme ist jedoch zulässig. Wenn der Kredit nicht ohne eine Restschuldversicherung beantragt werden kann, da sie einen untrennbaren Bestandteil darstellt, muss sie in den effektiven Zinssatz mit einkalkuliert werden.
Kritisch werden die Konditionen einzelner Anbieter gesehen. Da wird z.B. eine Wartezeit vereinbart, bis zu deren Ablauf keine Leistungen möglich sind. Dazu kann es bei Berufsunfähigkeit und Arbeitslosigkeit vorkommen, dass erst eine bestimmte Mindestdauer erreicht sein muss, damit die Versicherung die Ratenzahlung oder die komplette Tilgung übernimmt.