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Optionsrecht

Geschrieben von: 
lvoptimal.de
Veröffentlicht am: 
12. Mai 2021

Durch ein Optionsrecht kann der Versicherungsnehmer seine Versicherung für aktuelle und zukünftige Gegebenheiten aufstocken lassen. Man nennt diese Option auch Nachversicherungsgarantie. Durch diese Option kann die Nachversicherung ohne erneute Gesundheitsprüfung vorgenommen werden. In der Regel sind die Ereignisse mit Optionsanspruch vertraglich geregelt. Dies können typischerweise folgende Ereignisse sein: 

  • Geburt 
  • Heirat 
  • Berufseinstieg nach einer erfolgreichen Berufsausbildung 
  • Erwerb einer Immobilie 
  • Wechsel eines Angestellten in die Selbständigkeit 
  • Überschreitung von Beitragsbemessungsgrenzen bei der gesetzlichen Renten- oder Krankenversicherung  

Auf eine Nachversicherungsgarantie sollen vor allem junge Versicherungsnehmer achten. Bei der weiteren familiären und beruflichen Veränderung können sich die Leistungen nur mit dieser Option auf ein angemessenes Niveau erhöhen. 

Unter bestimmten Umständen kann der Versicherer die Option der Nachversicherung ausschließen. Z.B. bei Erreichen einer bestimmten Altersgrenze oder bei der Umstellung auf einen Tarif, bei dem diese Option nicht enthalten ist. 

Zu unterscheiden ist die Dynamisierung von der Nachversicherungsgarantie. Bei der Dynamisierung werden die Leistungen dem Inflationsniveau durch automatische Beitragsanpassungen angepasst. Die Lebenssituation des Versicherungsnehmers spielt dabei keine Rolle. 

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